Mein Mann und ich haben je zu 1/2 Anteil 1997 ein 3-F-Haus erworben. Das Haus wurde zur Hälfte bezahlt und die andere Hälfte gegen Nießbrauch und Hege und Pflege übertragen. Vor fast 2 Jahren hatte er mehrere Schlaganfälle und wir haben ihm aufgrund schneller Handlung das Leben gerettet. Bereits seit 1997 hatte er schon keinen Kontakt mehr zu den Töchtern. Aufgrund seiner Krankheit und unserer Berufstätigkeit haben wir zusätzliche Hilfe zur Pflege angefordert (Er ist bereits vom Artz auf Ppflegestufe I gesetzt). Da hat das Gericht die Töchter zu Betreuern eingesetzt. Seit dem können wir keine Pflege mehr ausführen, da der alte Mann sich vor uns wegschließen muß und jetzt sogar wegen unberechtigtem groben Undank gegen uns klagt. Er ist sogar prozessunfähig aufgrund seiner Demenz und die Töchter, die Berteuer und Erben sind, wollen einfach so für ihn eintreten. Geht dies? Es ist offensichtlich, daß es hier für die Betreuer nur um entgangene Vermögenswerte geht, obwohl sie beide bereits schon ein großes Haus in Form einer Schenkung erhalten haben. Bitte Rat!?
C. Glöckner
Widerruf einer Schenkung
22. Januar 2002
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Frage vom 22. Januar 2002 | 10:13
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Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerruf einer Schenkung
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