Wie endet ein 8a Verfahren?

21. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
MMMN
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie endet ein 8a Verfahren?

Liebe Community,

meine Partnerin und ihr Ex durchlaufen gerade ein Clearing im Auftrag des Jugendamtes. Auslöser für das und für die Eröffnung des 8a Verfahrens war ein Angriff auf meine Partnerin unter starkem Alkoholeinfluss, weil sie ihm von ihrer neuen Beziehung mit mir erzählen wollte. Weiterhin hat er ihr die kleine Tochter entrissen und wollte sie nicht mehr loslassen. Er wurde letztendlich von der Polizei in Gewahrsam genommen und kam in die Ausnüchterungszelle.

Im Clearing kommt nun der beauftragte Psychologe auf meine Partnerin zu und „möchte ganz gerne" das Verfahren beenden. Dazu legte er ihr einen Entwurf einer Vereinbarung auf den Tisch. Sinngemäß soll sie ihrem Ex nun die Absolution erteilen, indem sie unterschreiben soll, dass von ihm keine Gewalt mehr ausginge (weder körperlich noch seelisch).

Nun ja, der Typ säuft wie ein Loch, spielt nicht wirklich mit seiner Tochter, lässt sie alleine essen und ignoriert sie oft. Er pflegt sie nicht, wie man es für eine 4-jährige tun sollte und setzt sie stundenlang vor‘s Tablet. Er hintergeht die Mutter indem er seine Tochter einspannt, á la „willst Du denn morgen nochmal zu mir kommen?", obwohl er genau weiß , dass er das aktuell nicht darf. Klar sagt die Kleine „Ja" und die Mama steht da und darf ihr erklären, weshalb es nicht geht. Nur ein Beispiel von vielen.

Vor dem Clearing-Beauftragten spielt er den Vorzeigepapa, der laut eigener Aussage „weit mehr für sein Kind tut, als der gewöhnliche Durchschnittsvater". Generell lebt er in seiner eigenen grandiosen und fehlerfreien Welt, in der Manipulation und Selbstüberschätzung eine Selbstverständlichkeit sind. Ebenso seine gewohnte Aufstehzeit gegen 12:00 Uhr spricht für mich, wie die anderen Punkte recht klar GEGEN einen Vorzeigepapa, der sogar gerichtlich versucht hat das bisherige Wechselmodell zurück zu bekommen. Das Jugendamt findet die Idee auf Zeit aber ganz fantastisch, da er ja ein gutes Schauspiel betreibt.

Meine Frage nun dazu:
Ist die Mutter verpflichtet, eine Vereinbarung zu unterschreiben, die ihm bestätigt, dass er ein feiner Kerl ist? Um ihm damit in die Karten zu spielen und den Weg zu ebnen? Wieso sollte gerade sie das feststellen? Er muss sich nicht mal beweisen, sondern soll jetzt von der Mutter eine „Freikarte" bekommen? Und der Clearing-Beauftragte unterstützt das auch noch ohne die eindeutigen Hinweise auf sein kontinuierliches Fehlverhalten ernst zu nehmen, sondern sogar sichtbar zu ignorieren?

Ich hoffe, ich habe nicht jeden hier mit dem Text „überladen" und es kann mir jemand sagen, ob das so rechtens ist (von sinnvoll mal völlig abgesehen).

LG MMMN

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38298 Beiträge, 13974x hilfreich)

Keine Angst, der Text ist nicht überladen. Aber, Du vermengst einige Sachen, die man sauber trennen sollte.

Zum § 8a SGB VIII. Natürlich kann niemand für eine dritte Person eine Art Garantie unterschreiben, dass diese Person wen auch immer in Zukunft nicht belästigen/gefährden würde. Deshalb würde ich den Psychologen darauf hinweisen, dass in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten keine Zukunftsprognose gegeben werden kann. Das bitte schriftlich tun, damit insoweit keine Missverständnisse aufkommen.

Nun zu den anderen Problemen: es müssen klare Umgangsregelungen getroffen werden, an die sich beide Elternteile zu halten haben. Wenn es dann einmal über längere Zeit glatt läuft, kann man auch flexibler werden, aber jetzt nicht. Auch sollte der Umgang nicht bei Dir statt finden. Der Kindsvater soll sein Kind nicht besuchen, das Kind soll am Alltagsleben des Vaters teilnehmen. Der Psychologe sollte auch insoweit ein Konzept entwickeln.

Es gibt weder Vorzeigepapas noch Vorzeigemamas. Jeder macht Fehler, hat Eigenarten, die letztlich auch das Kind mit prägen, sei es positiv oder negativ. "Er steht zu spät auf, er trinkt zu viel u.s.w." ist nicht weiterführend.

Also, sich auf das Wesentliche konzentrieren und da Ordnung rein bringen, und dann sieht man weiter. Und die verschiedenen Probleme nicht miteinander vermengen. Sondern jedes einzeln abarbeiten.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MMMN
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo wirdwerden,

vielen Dank für Deine Antwort. Ich sehe es genau so, dass sich der Vater erst einmal beweisen sollte und das dies etwas Zeit braucht. Natürlich auch, dass die Mutter keine Garantie geben kann und das durch den Psychologen nicht gefordert werden kann.

Der Umgang findet nicht bei mir statt. Wir wohnen nicht zusammen und der Vater holt seinen Tochter freitags bis Montag Morgen alle 14 Tage ab.

Kannst Du mir evtl noch sagen, wie ein solches Verfahren aus rechtlicher Sicht endet? Wer bestimmt oder stellt fest, dass keine Kindeswohlgefährdung mehr vorliegt?

VG MMMN

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
smogman
Status:
Student
(2773 Beiträge, 912x hilfreich)

Zitat (von MMMN):
Kannst Du mir evtl noch sagen, wie ein solches Verfahren aus rechtlicher Sicht endet?
Mit Abschluss aller Maßnahmen, die das Jugendamt (und/oder das Familiengericht) für erforderlich hält, um die Kindeswohlgefährdung zu beenden.

1x Hilfreiche Antwort

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