Wie geht es finanziell weiter nach Trennung/Scheidung?

25. Dezember 2024 Thema abonnieren
 Von 
Robert-H
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)
Wie geht es finanziell weiter nach Trennung/Scheidung?

Hallo zusammen,
meine Frau und ich werden uns trennen.
Wir sind beide sind 38, seit 15 Jahre zusammen, davon 11 Jahre verheiratet, haben zwei gemeinsame Kinder (9 und 3,5). Die Trennung geht von ihr aus, weil das Zusammenleben aufgrund von Streitereien und Meinungsverschiedenheiten nicht mehr funktioniert und ich ihr zuletzt auch eine Ansage gemacht habe, dass auch mir gewisse Punkte gegen den Strich gehen und das auch was in der Beziehung zwischen uns fehlt. Sie fühlt sich emotional gut mit der Trennung, denke ich. Und nicht das es in unserer Gesellschaft jemanden interessiert was ein Mann denkt, aber ich fühle mich auch gut mit der Trennung. Bis auf den Verlust des täglichen Umgangs mit den Kindern, kann ich es kaum erwarten meine "Noch-Ehegrau" nicht mehr täglich um mich zu haben. Gefühlstechnisch bin ich mit mir voll im Reinen.
Worüber ich mir Gedanken mache ist die Zukunft. Das Ungewisse danach.

1. Werde ich Trennungsunterhalt zahlen müssen? Wenn ja, wie viel ungefähr und wie lange? Zu unserer Situation: Ich bin in Vollzeit beschäftigt und bringe uns ein Einkommen von 4.700€ brutto bei Steuerklasse 3, sie war die vergangenen 4 Jahre über 3,5 Jahre zu Hause, davon 1 Jahr Elternzeit, 1 Jahr auf Erwerbslosigkeit, ca. 8 Monate ohne jegliches Einkommen, seit über einem Jahr selbstständig von zu Hause mit geringem Einkommen (durchschnittlich <500€ im Monat) und seit 2 Monaten zusätzlich eine kleine Teilzeitstelle (750€ brutto) bei Steuerklasse 5. Sonstige Einkommen haben wir nicht, bis auf das Kindergeld.
2. Werde ich nachehelichen Unterhalt zahlen müssen? Wenn ja,
wie viel ungefähr und wie lange?
3. Wie viel Geld bleibt mir monatlich nach der Scheidung von meinem Lohn? Mein Gedankengang: 4.700€ brutto bei Steuerklasse 1 macht knapp über 2.900 netto. Beim Kindesunterhalt tue ich mich etwas schwer. Laut Düsseldorfer Tabelle macht das für die Kinder einen Unterhalt von 634€ und 552€. Wird da noch das Kindergeld abgezogen? Wenn ja, in welcher Höhe? Laut einem Rechner im Netz macht es einen Kindesunterhalt von insgesamt 887€. Ich kann die Berechnung allerdings nicht nachvollziehen.

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41020x hilfreich)

Zitat (von Robert-H):
1. Werde ich Trennungsunterhalt zahlen müssen?

Zitat (von Robert-H):
2. Werde ich nachehelichen Unterhalt zahlen müssen? Wenn ja,
wie viel ungefähr und wie lange?

Zitat (von Robert-H):
3. Wie viel Geld bleibt mir monatlich nach der Scheidung von meinem Lohn?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von Robert-H):
Bis auf den Verlust des täglichen Umgangs mit den Kindern

Der steht also schon fest?

Hat die Ehefrau noch relevante Signale bezüglich des Unterhalts gesendet?




-- Editiert von User am 26. Dezember 2024 02:06

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Robert-H
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.


Welche Informationen fehlen um das beurteilen zu können?

Zitat (von Harry van Sell):
Der steht also schon fest?

Hat die Ehefrau noch relevante Signale bezüglich des Unterhalts gesendet?


Wenn man in verschiedenen Haushalten lebt sieht man sich nicht jeden Tag. Verstehe die Frage nicht.

Nein, hat sie nicht. Aber ich kann mir vorstellen das sie das Maximum rausholen möchte.

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#3
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 52x hilfreich)

Ich nehme mal an, die Kinder bleiben bei der Mutter? Dann gilt vereinfacht etwa folgendes:
Zunächst geht Kindesunterhalt vor Trennungs- und Ehegattenunterhalt.
Der KU beträgt für dich laut DT 2025 (Zahlbeträge):
430 + 513 = 943 €
D.h. danach hast du noch grob 2000 € Rest.
Erwerbstätigenbonus: 9/10 = 1800
Schätzen wir das Einkommen deiner Frau auf ca. 700 €.
Summe ca. 2500 €
D.h. du müsstest max. 550 € Trennungsunterhalt zahlen (bis Scheidung).
Nach der Scheidung dann Ehegattenunterhalt, was Verhandlungssache ist.
Alles nur ganz grob, damit du weißt, wie es läuft.

Dein Selbstbehalt/Eigenbedarf sind 1450 €, alles andere kann verteilt werden. Insofern könnte der Trennungsunterhalt evtl. niedriger ausfallen.
Da du damit ziemlich schlecht dastehst, würde ich dir dringend raten, dir einen Anwalt zu suchen. Am KU kann man nichts drehen, am Ehegattenunterhalt schon eher.

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40785 Beiträge, 14417x hilfreich)

Es ist sinnvoll, sich erst im nächsten Jahr zu trennen, da man für das Jahr, in welchem die Trennung erfolgt, noch die ehelichen Steuervorteile behält. Dadurch hat man dann Zeit, sich umzustellen, neu einzurichten.

1. Schritt wäre, den Unterhaltsanspruch der Kinder sauber (zunächst für 2025) auszurechnen. Also, die letzten 12 Monate Netto-Gehalt nehmen, einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld, anderer Zulagen, sonstiger Einnahmen, Steuerrückzahlungen, diesen Betrag durch 12 dividieren, den so ermittelten Monatsbeitrag bereinigen, und dann kann man z.B. in der Düsseldorfer Tabelle nachschauen, was für die Kinder monatlich zu zahlen ist, das hälftige Kindergeld ist anzurechnen. Die andere Hälfte kommt dem anderen Elternteil zugute.

2. Schritt ist dann, den Unterhaltsanspruch der Frau auszurechnen. Von dem, was übrig bleibt unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes und des Verdienstes der Frau. Einkommen der Frau ebenfalls bereinigen, dann die bereinigten Einkommen addieren, aufteilen. Wie lange für die Frau zu zahlen ist, vermag ich nicht abzuschätzen. Jedenfalls im Minimum ein Jahr, wahrscheinlich aber länger, einfach auch wegen der Dauer der Ehe. Das sollte ein Fachmann, auch unter Berücksichtigung der steuerlichen Veränderungen in einem Jahr ausrechnen.

wirdwerden

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37071 Beiträge, 6231x hilfreich)

Zitat (von Robert-H):
Worüber ich mir Gedanken mache ist die Zukunft. Das Ungewisse danach.
Das haben Trennungen so an sich. Dazu gibt es für die allermeisten Ungewissheiten von jeder Menge anderer *Betroffener* schon Regularien, die sogar in Gesetze einflossen und angewendet wurden/werden.

zu1: Kommt drauf an, wozu du dich mit deiner Frau --auseinandersetzen-- kannst. Dazu dient iaR das sog. Trennungsjahr.
zu 2: Ja. Nein. Vielleicht.
zu 3: Im ungünstigsten Fall bleibt dir der Selbstbehalt.

Du kannst davon ausgehen, dass deine Frau --längst rechnet--.

Häufig gelingt es mit der finanziellen Auseinandersetzung dann besser, wenn andere Faktoren schon einvernehmlich geklärt sind und auf der entspr. Seite stehen.
zB: Wie regeln wir den Umgang mit den Kindern während der Trennungszeit? Wo werden die Kinder später wohnen? Oder wo wirst du wohnen? Oder ziehen Frau+Kinder aus? Ab wann geht die Frau wieder mehr arbeiten? Ab wann geht das jüngere Kind in die Kita und ist also Betreuung gesichert?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40785 Beiträge, 14417x hilfreich)

Mir ist schleierhaft, wie man ohne substantiierte Kenntnisse des tatsächlichen Einkommens, der Steuersituation, der Bereinigungsfaktoren zu einer Berechnung mit konkreten Zahlen kommen kann.

wirdwerden

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41020x hilfreich)

Zitat (von Robert-H):
Wenn man in verschiedenen Haushalten lebt sieht man sich nicht jeden Tag.

In unserer Gesellschaft ist es so, das die Kinder auch beim Vater leben dürfen.



Zitat (von Robert-H):
Welche Informationen fehlen um das beurteilen zu können?

Eigentlich alle ...

Zuerst gilt mal, das der Unterhalt in Höhe und Dauer frei vereinbart werden kann, idealerweise mit notarieller Erklärung mit jeweiliger Vollstreckungsklausel.
Die gesetzlichen Regelungen / gerichtliche Entscheidungen fangen nur das auf, was die Ex-Partner nicht in der Lage sind unter sich kooperativ zu regeln.


Unterhalt berechnen ist aufgrund der Vielzahl der Faktoren keine einfache Sache, weshalb man das idealerweise einen entsprechen versierten Fachanwalt machen lässt.


Hier mal eine Auswahl der Faktoren
- Wie ist der Umgang mit den Kindern geregelt?
- Haben die Kinder Mehrbedarfe, Sonderbedarfe?
- Wer wohnt später wo?
- Was wird mit der Ehewohnung?
- Angemessenheit der jeweiligen Wohnung?
- Einkommen des Mannes (Weihnachts- und Urlaubsgeld, weitere Zulagen, sonstige Einnahmen, Steuerrückzahlungen, ...)
- Einkommen der Frau (Weihnachts- und Urlaubsgeld, weitere Zulagen, sonstige Einnahmen, Steuerrückzahlungen, ...)
- Kommt die Frau ihren Erwerbsobliegenheiten korrekt nach?
- Kommt der Mann seinen Erwerbsobliegenheiten korrekt nach?
- Berücksichtigung der jeweiligen steuerlichen Veränderungen
...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Robert-H
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Zunächst ein Mal vielen Dank für die zahlreichen Antworten und Hinweise.

Mein erster Schritt nach der räumlichen Trennung wäre sowieso einen Anwalt aufzusuchen und mich beraten zu lassen. Und zwar unabhängig davon, ob meine Noch-Ehefrau schon einen genommen hat. Wenn ich das richtig verstehe handelt ein Anwalt zugunsten des Auftraggebers. Würde ich mich von einem Anwalt meiner Noch-Ehefrau beraten lassen könnte er mir Infos, Details oder Tipps einfach verschweigen, richtig?

Zitat (von wirdwerden):
1. Schritt wäre, den Unterhaltsanspruch der Kinder sauber (zunächst für 2025) auszurechnen.

Kann ich das bei meinem Anwalt ausrechnen lassen? Oder wer rechnet sowas aus?

Weitere Infos zu der Sachlage:
Meine Noch-Frau wird mit den Kindern ausziehen. Sie möchte sie unbedingt bei sich haben. Ich bin damit einverstanden. Werde solange warten bis sie eine vernünftige Unterkunft gefunden hat. Ist in der heutigen Zeit gar nicht so einfach. Die Wohnung in der wir aktuell wohnen kann sie sich nicht leisten. Ich alleine mit einem Einkommen das aufgeteilt wird übrigens auch nicht. Das heißt auch ich werde ausziehen müssen. Habe vor in stadtnähe zu bleiben. Meine Noch-Frau könnte auch hier bleiben, könnte aber auch in ihr Heimatdorf (60km entfernt) zurück wollen. Die Kinder werde ich mindestens jede 2. Woche bei mir haben. Wird sicher aber auch möglich sein sie zwischendurch zu sehen oder sie zu mir zunehmen.
Die Tochter geht noch in die Grundschule und hat aktuell wegen fehlender Plätze keine Nachmittagsbetreuung. Da warten wir schon seit Monaten darauf. Der Sohn geht in die KiTa. Sobald die Tochter eine Nachmittagsbetreuung bekommt, kann meine Frau theoretisch ihre Arbeitsstunden erhöhen. Sie hätte dann die Möglichkeit von 8 - 14 Uhr zu arbeiten.

Ich denke die weiteren gegebenen Infos werden aber dennoch nicht ausreichen um konkrete Aussagen zu machen. Das ist komplexer als ich gedacht habe.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37071 Beiträge, 6231x hilfreich)

Zitat (von Robert-H):
Wenn ich das richtig verstehe handelt ein Anwalt zugunsten des Auftraggebers.
Das ist grundsätzlich so. Können sich 2 Vertragspartner nicht einigen, brauchts oft juristischen Beistand.
Zitat (von Robert-H):
Würde ich mich von einem Anwalt meiner Noch-Ehefrau beraten lassen könnte er mir Infos, Details oder Tipps einfach verschweigen, richtig?
Nö, ein gemeinsamer Anwalt sollte dann FÜR beide arbeiten. 1 Anwalt empfiehlt sich nur, wenn man sich grundsätzlich über die *wichtigen* Punkte einig ist. Wird am Geld hin-und hergezerrt, bringt 1Anwalt eher nichts.

Deine Frau ist deine Ehefrau. Das bleibt sie auch, bis beim Familiengericht die Ehe geschieden wird. Das kann also dauern...
Zitat (von Robert-H):
Kann ich das bei meinem Anwalt ausrechnen lassen?
Ja, gern macht das dein Anwalt, zB. Fachanwalt für Familienrecht... ist sozusagen sein Tagesgeschäft.
Der macht das bei Bedarf auch öfter... da sich ja öfter was ändert...und nichts bleibt, wie es war.

Zitat (von Robert-H):
Werde solange warten bis sie eine vernünftige Unterkunft gefunden hat.
Ja, das geht.
Und wann erklärt ihr euch die Trennung? Es gilt ja iaR das Trennungsjahr. Das wollen auch die Anwälte wissen, zB. für die Einreichung des Scheidungsantrages.
Da deine Frau sich scheiden lassen will, könnte sie durch ihren Anwalt beim Gericht die Scheidung beantragen.

Zitat (von Robert-H):
um konkrete Aussagen zu machen.
Richtig. Nichts bleibt, wie es ist. Schon ab 1.1. ist vieles anders...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40785 Beiträge, 14417x hilfreich)

Der Anwalt Deiner Frau darf Dich gar nicht beraten. Das wäre Parteiverrat. Schon aus Gründen der Waffengleichheit ist dringend zu empfehlen, einen eigenen Anwalt zu nehmen, der dann auch mal sauber rechnet.
Alles andere kann man dann konkret regeln, wenn man weiß, wer wo in Zukunft leben wird.

wirdwerden

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#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12033 Beiträge, 4436x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nö, ein gemeinsamer Anwalt sollte dann FÜR beide arbeiten.

Um das klar zu stellen, es gibt keinen gemeinsamen Anwalt.

Wenn es im Scheidungsverfahren nur einen Anwalt gibt, ist auch nur eine Partei (diejenige die den Anwalt beauftragt hat), anwaltlich vertreten.
Die andere Partei geht ohne anwaltliche Vertretung durch das Verfahren.

Zitat (von Robert-H):
Aber ich kann mir vorstellen das sie das Maximum rausholen möchte.

Und das wird ihr(e) Anwalt/Anwältin auch mit allen Mitteln versuchen durchzusetzen.
Wenn Du glaubst, dass das "sauber und fair" seitens der Gegenseite laufen wird, muss ich deine heile Welt leider zerstören.
Der Anfang wird die Berechnung deines bereinigten Nettoeinkommens sein, denn die Gegenseite rechnet auch und gerne so, dass einige Positionen die zur Bereinigung herangezogen werden können, "vergessen" werden.

(Die Krönung war das versehentliche verrutschen um 2 Einkommensklassen bei den Zahlbeträgen in der Düsseldorfer Tabelle.....)

Ich habe es Anfangs auch ohne Anwalt versucht, es macht leider in den meisten Fällen keinen Sinn.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37071 Beiträge, 6231x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Um das klar zu stellen, es gibt keinen gemeinsamen Anwalt.
Um das klar im Kontext zu lesen:
Das *Nö* bezieht sich auf die Frage des TE zu Tipps...usw. UND
1 Anwalt empfiehlt sich nur, wenn man sich grundsätzlich über die *wichtigen* Punkte einig ist. Wird am Geld hin-und hergezerrt, bringt 1Anwalt eher nichts.
Ergänzung: Während des Trennungsverfahrens, welches beim TE noch nicht mal begonnen hat
....und für den kurzen Scheidungsakt beim FG brauchts eh 2 Anwälte.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41020x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Während des Trennungsverfahrens, welches beim TE noch nicht mal begonnen hat

Wie man lesen kann, hat es beim TE bereits begonnen.



Zitat (von Anami):
und für den kurzen Scheidungsakt beim FG brauchts eh 2 Anwälte.
Signatur:

Nö, da kann auch einer genügen wenn die Scheidung einvernehmlich erfolgt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40785 Beiträge, 14417x hilfreich)

"Ein Anwalt" heißt aber nicht "ein gemeinsamer Anwalt," und dieser eine Anwalt darf nicht für beide arbeiten. Dieser Rat ist nicht nur falsch, sondern auch brandgefährlich.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37071 Beiträge, 6231x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Dieser Rat ist nicht nur falsch, sondern auch brandgefährlich.
Ich habe dem TE nie und nirgends zu nur einem gemeinsamen Anwalt geraten.
Dem TE und seiner Frau gehts seit seinem EP ...ums Geld...

Zitat (von Harry van Sell):
Wie man lesen kann, hat es beim TE bereits begonnen.
Ich kann seit 25.12. lesen:
meine Frau und ich werden uns trennen...Mein erster Schritt nach der räumlichen Trennung wäre sowieso...

Zitat (von Harry van Sell):
da kann auch einer genügen wenn die Scheidung einvernehmlich erfolgt
Und nach einvernehmlicher Scheidung sieht es JETZT absolut nicht aus.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12033 Beiträge, 4436x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das *Nö* bezieht sich auf die Frage des TE zu Tipps...usw. UND

Worauf sich das *Nö* bezieht, ist ziemlich irrelevant, wenn direkt nach dem Komma folgt. ->
Zitat (von Anami):
...ein gemeinsamer Anwalt sollte dann FÜR beide arbeiten.

Was schlicht unmöglich ist.
Und damit landen wir bei ->
Zitat (von wirdwerden):
Dieser Rat ist nicht nur falsch, sondern auch brandgefährlich.

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37071 Beiträge, 6231x hilfreich)

Tja, liebe Wortklauber:
Dann kann ich nur hoffen, dass der TE sich nicht durch meinen Rat ins Feuer begibt.

Zum Glück will er ja ohnehin und sowieso... nach der räumlichen Trennung zu einem (eigenen) Anwalt.
Und ich hoffe auch, dass er wenigstens versteht, was das extra groß geschriebene ---FÜR--- als Antwort auf seine Frage in #8 bedeutet.
Wenn nicht, dann gilt ohnehin und sowieso---> SEIN Anwalt wird FÜR IHN alles aus-rechnen und auch FÜR SICH sein Honorar be-rechnen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12033 Beiträge, 4436x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Tja, liebe Wortklauber


Wenn man einen Satz, welcher sehr wenige Worte enthält und eindeutig formuliert ist, mit einem "langen" Beitrag so erklären muss, dass eine gegenteilige Darstellung daraus gelesen werden können soll, sollte man eventuell überlegen, wie das ursprünglich Geschriebene aufgefasst werden kann.

Einsicht ist eine Tugend, die offensichtlich nicht jeder besitzt, an Gleichgültigkeit hingegen scheint kein Mangel zu herrschen.

-- Editiert von User am 6. Januar 2025 14:56

3x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41020x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Tja, liebe Wortklauber

Es ist keine Wortklauberei, wenn man nur von Dir verbreitete Falschinformationen korrigiert.


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