Hallo,
meine Lebensgefährtin hat mich in der vergangenen Woche verlassen.
Sie brachte in die Beziehung zwei Kinder mit und wir haben noch ein gemeinsames Kind.
Sie war als ich sie kennenlernte in einer Mutter-Kind Einrichtung. Und durfte nur unter der Auflage da raus, dass sie zu ihrer Mutter zieht. Der wurde sogar empfohlen, dass sie ihre Stelle kündigt.
Sie erhielt spfh und verweigerte sich. Daraufhin ist sie schwanger geworden von mir und wir zogen zusammen . Und es gab wieder spfh und auch da versuchte sie wieder alles zu unterwandern und log und versuchte mich davon fernzuhalten. Nach knapp zwei Jahren wurde die spfh abgebrochen.
Sie hatte erwiesenermaßen, Probleme mit der Hygiene, mit Der Ernährung und überhaupt einen strukturierten Tagesablauf einzuhalten.
Jetzt ist sie gegangen. Hatte mir die erste Woche die Adresse nicht genannt. Als sie ihre restlichen Sachen abgeholt hat, kam etwas Licht ins Dunkel. Wir waren einfach an einem Punkt an dem es nicht mehr weiterging. Wir hatten ständig streit wegen dem Haushalt, der Hygiene und allem. Sie tat nur was auf zwang. Und naja es kam halt das unvermeidliche.
Jetzt ist sie bei einer Bekannten untergekommen und Verhält sich dort Vorbildlich. Nur ich habe es die ganze Jahre mitbekommen. Ich habe gemacht und getan das wir die Kurve kriegen. Und meine Sorge ist, dass sich dss ganze wiederholt. Es ist ja auch nicht das erste mal gewesen was da passiert ist.
Was denkt ihr? Wie groß sind die Chancen, dass das Jugendamt bzw. das Familiengericht mir das Alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zuspricht?
Wie groß sind die Chancen dss Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Was bedeutet "spfh"?
Ist das Kindeswohl aktuell gefährdet?
Sozialpädagogische Familienhilfe
Aktuell wohl nicht. Sie redet mit mir zwar nicht aber sie steht ziemlich unter Beobachtung der Freundin. Und die hält mich auf dem laufenden
-- Editiert von go470904-41 am 23.07.2017 17:13
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Hier sind ja einige Ungereimtheiten. Niemand wird in einem Mutter/Kind-Heim eingesperrt, das ist kein Knast. Jeder, wirklich jeder kann da rein und raus wie er will. Und Familienhilfe wird in der Regel dann abgebrochen, wenn sie nicht mehr benötigt wird. Offensichtlich ist die Frau auf den richtigen Weg gebracht worden. Wobei Hygiene/Sauberkeit ja was sehr subjektives ist. Da hält sich auch die Familienhilfe in der Regel raus.
Also, wo das gemeinsame Kind in der Zukunft leben wird, das können wir hier in Ermangelung wahrsagerischer Fähigkeiten nicht abschätzen. Ich frage mich allerdings, wie man mit jemandem, dessen Vorstellungen so sehr von den eigenen abweichen, überhaupt ein Kind zeugen kann.
wirdwerden
Nun ja, ich habe das ganze hier etwas sehr zusammengefasst. In der Einrichtung in der sie war durfte sie sehr wohl nicht ohne weiteres raus. Sonst wollte man ihr ihre damaligen 2 Kinder entziehen. Das hatte sie schwarz auf weiss gehabt. Was vor meiner Zeit gewesen sein mag kann ich nicht beurteilen bzw. warum das Jugendamt zu solchen drastischen Schritten gebracht wurde.
Familienhilfe kann sehr wohl abgebrochen werden bzw beendet werde auf Wunsch der Hilfesuchenden. Dies geht jedoch nur dann wenn keine aluter Gefahr besteht für das Wohl der Kinder.
Nun ich habe diese Frau geliebt und wir haben zusammen viel erreicht. Nur ist sie immer wieder in ein tiefes Loch gefallen. Und hat es nie geschafft soch dauerhaft am Riemen zu reissen. Sie war bzw. ist psychisch sehr labil. Sollte und wollte deswegen auch mehrmals in psychatrische Behandlung. Hat sie nur leider immer wieder abgebrochen weil sie es nicht konnte.
Versteht mich nicht falsch. Sie ist eine sehr gute Mutter. Aber ich weiss was ist und was passiert wenn sie wieder in ein solches Loch fällt.
Ich vermute mal trotz ihrer Kenntnisse, kann das Jugendamt nicht präventiv vorgehen und man muss abwartrn so schwer rs fällt
-- Editiert von go470904-41 am 24.07.2017 09:22
Sauberkeit ist ein dehbarer Begriff, hier hat sowohl die SPFH, als auch das Jugendamt einen langen Atem. Anders sieht es bei der Hyghiene aus.
Da zur Zeit offensichtlich alles tippitoppi ist, sieht auch niemand einen Grund einzugreifen.
Allerdings hindert Sie das doch nicht einen Antrag zu stellen, dass zumindest das gemeinsame Kind bei Ihnen lebt und zwar nicht, wiel Ihre Ex-Partnerin eine schlechte Mutter ist, sondern weil Sie für Ihr Kind sorgen wollen. In Zeiten der Gleichberechtigung sollte es doch auch einem Vater ermöglicht werden, das Kind in seinen Haushalt aufzunehmen. Sie sind ja beruftstätig, da kann das Kind während der Arbeitszeit in die Kita und dann holen Sie es nach der Arbeit dort ab, wie hunderttausende anderer Elternteile.
Nochmals, das Jugendamt kann keine Auflagen erteilen, das kann nur ein Gericht. Und wenn allein schon der Hinweis darauf, dass man eventuell einen Gerichtsbeschluss herbeiführt, jemanden dazu bringt, sich an Spielregeln zu halten, dann wird das seine Gründe haben.
Wenn Familienhilfe auf Wunsch des Betroffenen abgebrochen wird, dann prüft das Jugendamt immer und ausnahmslos, ob dieses vertretbar ist. Das Zauberwort heisst da "Garantenstellung." Kein JA-Mitarbeiter macht sich strafbar, nur weil eine Mutter schreit "ich will nicht mehr" und dieser Schrei wider aller Erfahrung mit der Mutter akzeptiert wird.
wirdwerden
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