Wie hoch ist der Uterhalt für mein Kind?

20. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Dasei
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Wie hoch ist der Uterhalt für mein Kind?

Hallo,

mein Sohn lebt im *Betreuten Wohnen* und wenn ich demnächst eine Arbeitsstelle bekomme, bin ich unterhaltspflichtig.

Mein künftiger Nettoverdienst beträgt 1.255,89 Euro und ich zahle eine Miete in Höhe von 413,97 Euro. Für den Weg zur Arbeitsstelle werde ich ca. 120,00 Euro Benzinkosten verbrauchen.

Wie hoch wird ungefähr der Unterhalt für meinen Sohn sein, er ist 16,5 Jahre alt?

Ich steige durch die Düsseldorfer Tabelle nicht durch.

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17 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Dasei,

Mindest-KU beträgt nach DDT 288€.

1256 - 120 = 1136 - SB 900 = 236€, die für KU zur Verfügung stehen würden.
Allerdings unterliegst du der gesteigerten Erwerbsobliegenheit, um den Mindest-Satz leisten zu können.

Bist du verheiratet?

Grüßle





-- Editiert von Schwesterchen am 20.05.2008 21:13:34

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#2
 Von 
guest123-1663
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Lehrling
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#3
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

@Dasei,

lass dich von den Camperschen Ausführungen bitte nicht verwirren...
Fordern wird bei euch das Jugendamt.
*Kann* und *Muss* klappt vielleicht bei Eltern, die sich einig sind.

Grüßle





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#4
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

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#5
 Von 
Dasei
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo...danke erst einmal.

Ja, ich weiß, dass das Jugendamt das Geld einfordern wird.

Ich bin alleinerziehend *gewesen* und beziehe noch ALG II bis meine Arbeit beginnt. Außerdem bin ich ledig und hatte bisher immer mit meinem Sohn allein gelebt.

Das mit der gesteigerten Erwerbsobliegenheit wäre furchtbat, denn ich bin froh, dass ich nun nach 2,75 Jahren Arbeitslosigkeit endlich erstmal EINEN Job gefunden habe.

Gruß
Inno

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#6
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

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#7
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Dasei,

vielleicht hast du ja Glück und das Jugendamt fordert nur bis zum SB und du kommst mit den 236€ davon.
Darin inbegriffen ist übrigens eine Warm-Miete von 360€.

Und... *kann* und *muss*, diesen Blödsinn solltest du besser mal nicht glauben.:(

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#8
 Von 
Dasei
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Dann bin ich ja beruhigt, denn es ist eine Vollzeitstelle.

Absichtlich zuwenig verdienen.... wer will das schon? Man kann froh sein, dass eine Arbeitnehmerüberlassung überhaupt bereit ist, 12,50 Euro in der Stunde zu leisten, so dass ich auf ca. 1.900 Euro brutto komme. Dieses Gehalt hatte ich bereits vor 20 Jahren. :-(

Habe 29 Jahre in Vollzeit gearbeitet und zuletzt 2.720,00 Euro brutto verdient und leider in 2005 meinen Job verloren.

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#9
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

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#10
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

*Aber aus dem Gesetz muss man lesen können.*

...na, du kannst es jedenfalls nicht.

Fordern tut das Jugendamt und nicht das minderjährige Kind.

Grüßle


-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#11
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

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#12
 Von 
Dasei
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Mit 236,00 Euro davon kommen? Uih, das ist ja mehr, als ich dachte. Na toll, dann hätte ich ja gerade mal 40 Euro mehr zur Verfügung, als von der ARGE, darf dafür aber in Vollzeit arbeiten, nun ja... besser als nichts.

Bisher bekommt das Jugendamt aber schon die 154,00 Euro Kindergeld, das musste ich natürlich zuvor schon abtreten als meinen Beitrag oder wird das verrechnet?

Ich rechne jetzt mal:

890,00 Eigenbedarf, dann verblieben noch 365,89 Euro. Ich muss im Monat ca. 21 x 40 km fahren (zur Arbeit und zurück), verblieben bei 0,30 Euro pro km noch 113,89 Euro.
Die 154,00 Euro Kindergeld für mein Kind bekommt das JA ja schon...

Meine Güte, wie kompliziert!

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#13
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Inno,

in welchem OLG-Bereich wohnst du denn?

Hier kannst du nachgucken:

http://www.treffpunkteltern.de/unterhaltsrechlicheleitlinien_05.php

Fahrtkosten werden nicht überall mit dem gleichen KM-Satz berechnet.

Dein SB ligt übrigens bei 900€.

Grüßle

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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#14
 Von 
Dasei
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke sehr...

ich wohne in Duisburg/NRW.

Hat jemand ne Ahnung, ob das Kindergeld, welches ich bereits zahle, von meinem dann zu leistenden Unterhalt abgezogen wird...ist ja auch bereits ne Zahlung?!

LG Inno

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#15
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Inno,

hälftiges Kindergeld ist beim Zahlbetrag von 288€ schon berücksichtigt.

Ok, dann doch 0.30€ pro km.

40 x 220 x 0.30 : 12 = 220€.

1256 - 220 - 900 = 136€

Wenn du Glück hast, gibt das Jugendamt sich damit zufrieden.
Berichtest du?

Grüßle



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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#16
 Von 
Dasei
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Ach so, die Hälfte ist da schon eingerechnet. Okay, so wie es oben nun steht, ist das klar und deutlich und ich weiß nun, was mich ungefähr erwartet, falls das JA damit zufrieden ist; aber es ist schon okay... schließlich bezahlen sie ja auch für meinen Sohn ne Menge Geld.

Vielen lieben Dank!

Ja, ich werde berichten.

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#17
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

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