Hallo,
ich lebe seit einem Jahr von meinem Mann getrennt, seit Nov.02 lebt unsere jüngste Tochter bei Ihm und seit August 03 ist auch noch unsere große Tochter zu Ihm gezogen. Jetzt soll ich Unterhalt für beide Kinder bezahlen ca. 460,-, ich verdiene aber nur ca. 700,- im Monat und muß davon auch noch ein Auto unterhalten, da ich sonst nicht zur Arbeit komme. Ich lebe im moment mit meinem Freund zusammen und der hat ein Eigenbehalt von 900,- und mein Anwalt meint, mir stehen nur 360,- zu. Stimmt das denn?
Gruß
Sabine
Wie hoch ist mein Eigenbedarf bei Unterhaltszahlungen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Soweit ich weiß steht Dir ein Eigenbedarf von 840 Euro zu. Wie bei Deinem Freund auch.
Gruß nickie
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Hallo Sabine,
kann mich der Antwort von Nickie nur anschließen.
Gruß Karin
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"von Karin 1
Neuling"
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wenn Du mit Deinem Freund zusammenlebst, steht Dir ein Selbstbehalt von 730 zu..ansonsten 840 €
Hallo Merline,
ich habe ein Verständnisproblem.
Warum steht der Frau nur ein SB von 730,- zu, ihrem Freund aber 900,-? Wie wäre es mit Gleichberechtigung? Oder stehen ihr die 840,- zu und dem Freund die 730,- Oder beiden 840,-? Wie ist denn nun die Regelung? Muß einer von beiden auf einen Teil des SB verzichten, damit der andere mehr bekommt?
Wüßte ich echt gerne.
Wie siehts eigentlich aus mit dem SB, wenn man Alleinerziehend ist, aber weil berufstätig unterhaltspflichtig gegenüber dem ex-Partner?
MfG
HNS
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Hallo HNS.....
der Selbstbehalt wird auch nach dem Einkommen gestaffelt.
840€ sind der Mindestbehalt, unterste Stufe nach DDTabelle.
Lebt jemand jedoch mit einem Partner zusammen, so sinkt der SB auf bis zu 730 €.
Da Sabines FGreund 900 € Selbstbehalt hat, wird er dementsprechend mehr verdienen......und wenn er seinen Unterhalt voll zahlen kann, und ihm bleiben dann noch 900 € hat er halt Glück.
Als alleinerziehender steht Dir auf jeden Fall mehr Selbstbehalt zu.
Bei 2 Kindern, die bei Dir aufwachsen, sind es etwa 1100€......aber da mußt Du Dich anderweitig schlau machen....die genauen Zahlen weiß ich nicht.
Zudem erhälst Du doch von der Kindsmutter Unterhalt für das Kind, oder?
Hallo Merline,
schön wärs mit dem KU, aber die KM kann aus XXX-Gründen nicht arbeiten. Die Gründe sind nachvollziehbar, aber das ändert sich vielleicht im Lauf der Zeit. Also werd ich wohl das JA bemühen, ansonsten reicht mein Netto ohne Probleme für mich und den Lütten.
Errechnet sich der Eigenbehalt aus dem ungekürzten Netto, also bevor Abzüge wie 5%, Schuldtilgungen oder ähnliches abgezogen wurde? Trotz aller Beiträge hier und im restlichen Netz habe ich dazu nichts gefunden.
MfG
HNS
Hallo HNS........
also erst mal folgendes.....wenn Dein Kind unter 12 ist, gehe bitte zum JA.......die zahlen Dir dann erst mal etwas aus der Unterhaltsvorschusskasse.......und sie wollen es von Deiner Frau wieder haben.
Zu den Zahlungen:
Der Selbstbehalt bleibt Dir.......also angenommen:
Ex bekäme 450 Unterhalt.
Dein Verdienst wäre.....1200
Dein Selbstbehalt(ich weiß nicht wie hoch er mit einem Kind liegt, ich setze nun einfach mal 840 an....dir steht aber mehr zu)
1200-450=750
750- 5 %=712,50
840-712,5=137,5
Du kannst Deiner Frau den Unterhalt also um 137, 5 kürzen, so das Dir auf alle Fälle noch 840 bleiben
Schau Dich mal im www.ardratgeber.de um..da steht vieles, und auch so erklärt, das es unsereins verstehen kann;-)
Hallo Merline,
danke für die Antwort. Das mit dem JA ist schon klar. Derzeit finanziere ich mit meinem Netto mich, den Lütten, das frisch vor der Trennung gekaufte Haus:( (die KM steht mit ihm Kreditvertrag, nicht im Grundbuch, aber wir haben ja Zugewinngemeinschaft) und die Tagesmutter.
Der folgende Link sagt mir, das mein Kind mit 20% des Barunterhalts meinen Eigenbehalt erhöht. http://www.mdr.ovs.de/90773_beilage_suedl_fm.htm
Was Konkretes habe ich noch nicht gefunden.
Gilt leider nur für Süddeutschland, also nicht für mich, aber immerhin ein Anhaltspunkt.
Nochmal die Frage mit der Höhe des Eigenbehalts. Orientiert dieser sich am bereinigten Netto oder am normalen? Macht immerhin auch 200Euro aus.
MfG
HNS
Der SB darf Dir bleiben, nach Abzug evtl. Fahrtkostenzur Arbeit, abzahlungen von Schulden, die gemeinsam gemacht wurden(Euer Haus z.b.).......etc.
Hallo,
schon wieder falsch von mir formuliert.
Das mit den vorherigen Abzügen ist mir alles klar, aber der Eigenbehalt steigt nach DÜS-Tab mit steigendem Netto. Das Minimum ist 840,- SB, es steigt aber mit dem richtigen Nettogehalt an. Ist dieses ansteigende Nettogehalt (Nicht der SB selbst, sondern das wonach er sich richtet) ein Betrag vor oder nach Einberechnung der abzugsfähigen Kosten?
MfG
HNS
Hallo, ich wollte kein extra thread aufmachen, deswegen poste ich mal hier.
Also ich seh da noch nicht ganz durch.
Wenn ich 1300 netto verdiene, ich für meine freundin und unser kind unterhalt zahlen muss, was bleibt mir dann noch?
ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.
Hallo,
nach Abzug berufsbedingter Aufwendungen 1000€.
Grüßle
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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
und das ist 100%ig?
Hi,
ich denke nicht.
Eine komplette Berechnung beinhaltet alle anrechenbaren Einkünfte und Ausgaben.
Die Berechnung sollte ein Anwalt durchführen.
Grundsätzlich gilt es den KU zu leisten.
Dort liegt dein SB bei 900€.
Sollte der geleistet sein und noch etwas übrig bleiben, kannst du bis zu den von @Schwesterchen genannten 1000€ schon mal bis zu 100€ für dich behalten.
Was darüber hinaus geht, musst du bei der KM abgeben.
Lieben Gruß!
Achso, ist 900 der richtwert. ok, danke für die schnelle hilfe
Hi, D3M!
Ich habe gerade gesehen, dass wir das Thema schon hatten.
Du hättest deinen alten Beitrag doch nochmal aufmachen können und dann wären @Schwesti und ich auch schneller wieder drinnen gewesen.
Eigentlich hatten wir dir doch die gewünschten und benötigten Infos gegeben.
Was hast du denn jetzt grundlegend nicht verstanden?
Lieben Gruß!
Und jetzt?
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