Hallo, ich hab folgendes Problem, meine Ex-Frau, arbeitet seit 6 Jahren zu mindestens 80% voll, hat ein eigenes Einkommen von ca 1800,-Euro, mein Sohn, der bei Ihr lebt, ist mittlerweile 10 Jahre, und bekommt seinen gesetzlichen Unterhalt, meine Frage:
Wie hoch wird das Einkommen meiner Ex-Frau auf meinen Ehegettenunterhalt, den ich trotz Ihres Einkommens bezahle, angerechnet , oder kann ich von diesem vollkommen befreit werden?
Danke für Eure Antworten
Wie hoch wird Einkommen meiner Ex-Frau auf meinen Ehegattenunterhalt angerechnet?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hat sie während der Ehe gearbeitet ?
Hat sie vor der Scheidung gearbeitet ?
Wann war die Scheidung ?
Wie waren die ehelichen Lebensverhältnisse finanziell, aufgrund derer der nacheheliche Unterhalt festgelegt wurde ?
Sind die 1800 EUR netto oder brutto und über das Jahr berechnet ?
Hat sie einen Lebenspartner, mit dem sie mindestens seit zwei Jahren zusammenwohnt ?
Wenn du das alles weisst und schreibst, dann kann man dir vielleicht helfen.
Theo
Hallo Theo,
danke für Deine Antwort,
Sie hatte vor der Scheidung gearbeitet, kurz vor der Scheidung dann den Job geschmissen, auf Grund dieser Tatsache wurde damals mein EG Unterhalt auf 400,- DM festgesetzt, kurz nach der Scheidung hat Sie dann wieder gearbeitet, die Scheidung war vor 7 Jahren, heute verdient Sie ca. 1600-1800,- Euro netto,
vielleicht hast du noch ne passende Anwort für mich
Danke im voraus
Sie hat zwar einen Partner, der wohnt aber nur am Wochenende bei Ihr
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Ihr Anspruch auf nachehelichen Unterhalt beträgt nach von jedem Familiengericht zu erwartender Einschätzung und nach allen möglichen Berechnungsmethoden die genaue Summe von 0,00 EUR.
Stelle die Zahlungen sofort ein, gehe nicht über Los, ziehe Geld ein und warte was passiert. Wenn sie klug beraten ist, dann nimmt sie es hin.
Grund : Geschiedene Eheleute sind zur wirtschaftlichen Selbständigkeit verpflichtet und haben nur Anspruch auf Unterhalt, wenn ihnen z.B. wegen Krankheit, Alter, Arbeitslosigkeit oder eben wegen der Kindesbetreuung keine Arbeit zugemutet werden kann. Das letzte geht in der Regel nur bis zum 8. Geburtstag des Kindes. Sie arbeitet nun schon lange, hat also nachhaltig ihren Lebensbedarf auch nach den ehelichen Lebensverhältnissen gesichert.
Teile ihr aber freundlicherweise mit, dass du die Zahlungen für sie einstellst. Gleichzeitig MUSTT du aber in die Düsseldorfer Tabelle schauen und den Kindesunterhalt eine Stufe höher als momentan bezahlen. Teile ihr das auch mit und ändere deinen Dauerauftrag zum Kindesunterhalt.
Was du als Unterhalt in der Vergangenheit zu viel bezahlt hast, das vergiss am besten, das siehst du nie wieder und wäre ein anstrengender Rechtsstreit mit ungewissem (wahrscheinlich negativem) Ausgang.
Theo
Danke Theo für Ihre Antworten,
dann werd ich mal was in die wege leiten, wie verhält sich das Ganze, wenn Sie dann Ihren Job wieder hinwirft, und einen Prozess abwartet?
Gruss Thomas
Hallo Namensvetter,
das Risiko musst du auf dich nehmen. Aber da wäre sie dumm, 1600 EUR Verdienst gegen 400 DEM Unterhalt einzutauschen.
Also, mach es mit einem netten Brief (per e-mail oder per Einschreiben mit Rückschein) und lege, wenn du kannst, die 400 DEM auf die hohe Kante.
Rein rechtlich, und wenn sie einen Titel hat, kann sie dir den Gerichtsvollzieher auf den Hals schicken. Das bezahlst du dann erstmal.
Wenn du das Risiko angesichts des Liebreizes deiner Ex zu erwarten hast, dann schreibe den lieben Brief als Anfrage mit einer Fristsetzung bis kurz vor Ende des Monats. Ob sie damit einverstanden sei, fragst du sie höflichst.
Viel Erfolg, wie es ausgehen wird ist eben ungewiss, hängt vom Charakter deiner Ex ab und wie ihr miteinander umgeht.
Thomas alias Theodor
Thomas vielen Dank, du hast mir sehr geholfen
Du könntest mich ja bei einem evtl. Prozess vertreten
Gruss Thomas
Kommt drauf an wo es wäre.
Aber Ratschläge kann ich geben, und geh nicht zum Anwalt, das wird zu teuer und dann geht der Streit erst richtig los.
Versuch es gütlich mit der EX zu regeln.
Th.
Hallo Theo,
hier bin ich wieder, ich denke ich werde um einen Anwalt sowieso nicht herumkommen, das erste was Sie macht, ist der Anwalt und eine Pfändung, sobald ich die Zahlungen für Sie einstelle, muss ich meine Einkünfte eigentlich wieder neu vorlegen oder ist das völlig unrelevant, wie gesagt, Sie arbeitet jetzt immerhin 6 Jahre am ohne Unterbrechung, ich komme übrigens aus Stuttgart,
Grüsschen
Gehe besser nicht zum Rechtsanwalt, diese möchten Geld verdiene, das geht am besten, wenn sie es richtig streitig machen, dann geht es erst richtig los.
Einschreiben/Rückschein an deine Madame mit dem Vorschlag, dass du die EU Zahlungen angesichts ihres Netto Einkommens, der nachhaltig ihren Lebensbedarf sichert, einzustellen gedenkst. Du setzt einen Termin der vier Wochen Zeit gibt.
Entweder sie antwortet nicht : Dann schickst du eine Abänderungsklage and das Familiengericht zuständig an ihrem Wohnsitz.
Oder sie antwortet : "Einverstanden", dann musst du sie per Einschreiben/Rückschein um Herausgabe ihres Titels oder um notariellen Vertrag zur Aufhebung des Titels bitten, mit Fristsetzung. Wenn die Frist abläuft, Abänderungsklage.
Oder sie antwortet : "Du zahlst schön weiter", dann wie erste Variante.
Deine Einkünfte musst du offenlegen, wenn sie danach fragt : Alle zwei Jahre.
Du kannst auch den Frieden wollen und die 200 EUR mtl weiterzahlen.
Theo
Hey Theo,
so ich hoffe zum letztenmal,
ich geh einfach mal davon aus, da Sie jetzt fast 6 Jahre am Stück arbeitet, der Sohn 10 Jahre alt ist, und Sie zusätzlich auch noch ne Beziehung hat, wobei Ihr Freund jedes Wochenende bei Ihr verbringt, wird wohl Ihr EU gestrichen egal wieviel Sie jetzt verdient oder?
Bzgl. Anwalt, wenn Von Ihr sofort die Pfändung kommt, muss ich ja wohl oder übel übern Anwalt gehen oder?
Da sie einen Titel hat, musst du den Titel kaputt bekommen, es sei denn sie zieht den Schwanz ein und lässt es auf sich beruhen. Sie kann vollstrecken, und dann musst du Vollstreckungsgegenklage erheben, du hast glaube ich nur zwei Wochen Zeit dazu.
Alles Stress in jedem Fall, geht es denn bei euch in keinem Falle einvernehmlich ? Der Prozess wird sie Geld kosten, denn sie wird ihn verlieren, vielleicht kannst du ihr das auch noch stecken.
Ich habe meiner den Unterhalt halbiert (völlig rechtswidrig, aber sie kann bei mir nichts machen, weil ich in Frankreich lebe), heller Aufschrei bei Madame, und so muss ich jetzt den Titel per Abänderungsklage kaputt machen.
Das Problem ist eben der Titel, formal hat sie Anspruch, und den musst du beseitigen.
Für diese Sachen brauchst du formell keinen Anwalt, das darf man alleine machen.
Theo
Und jetzt?
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