Wie kriegt man raus, ob ein titel besteht?

7. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)
Wie kriegt man raus, ob ein titel besteht?

Also: Kind wurde 18 und beendete die Schule, Ex schrieb, das Gericht habe entschieden, der KV müsse weiter zahlen, da Kind behindert. Als nächstes setzte das Jobcenter dann fest, welcher Unterhalt zu zahlen sei. Vom Gericht hat der KV aber nie etwas gehört oder gelesen. Wie kriegt er raus, ob es da einen Titel oder so etwas gibt? Angenommen KV lebt in Hamburg, Kind bei seiner Mutter in Berlin. An wen müsste er sich da wenden?

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
Ex schrieb, das Gericht habe entschieden, der KV müsse weiter zahlen, da Kind behindert.


Wenn es um Deine Zahlung an das Kind geht, solltest Du davon erfahren haben, welches Gericht darüber befunden hat. Lass Dir doch einmal die Entscheidung in Kopie zusenden, wenn die Ex das behauptet.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

wenn das Familiengericht einen Beschluss erlassen hat, dass weiter Unterhalt geschuldet wird, dann hätte das Familiengericht diesen Beschluss den Unterhaltspflichtigen Elternteilen zukommen lassen.

Im Weiteren ist der Vortrag schon recht merkwürdig. Es ist nicht so, dass das Familiengericht beschließt, dass weiter Unterhalt geschuldet wird und das JC dann die Höhe festlegt.

Wenn das Familiengericht eine fortbestehende Unterhaltspflicht erkennt, würde das Familiengericht auch die Höhe des Unterhalts bestimmen.

quote:
Wie kriegt er raus, ob es da einen Titel oder so etwas gibt?


Muss er gar nicht. Einfach fordern, dass der Beschluss vorgelegt wird.

War denn der KV bei der Verhandlung nicht anwesend? Gab es ein Säumnisurteil?

LG nero

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)

Der KV wurde gar nicht zur Verhandlung "eingeladen" (falls es denn je eine gegeben hat, er bekam vom Gericht gar nichts). Lediglich im Monat des 18. Geburtstages des Kindes bekam er eine Mail seiner Ex mit folgendem Wortlaut: "Das Gericht hat entschieden, dass du weiterhin Unterhalt zahlen musst, da (Kind) behindert ist. Ich als seine Betreuerin fordere dich auf, den Untehralt auf meine dir bekannte Bankverbindung zu überweisen; wenn du nicht bezahlst, lasse ich dein KOnto pfänden."


Er zahlte also den Rest des Jahres weiter (zwei Monate), dann wurde er vom Jobcenter angeschrieben, dass er gemäß Sozialgesetzbuch sowieso seine Einkünfte und die seiner Ehefrau offen zu legen habe. Er legte seine Einkünfte offen und bekam dann vom Jobcenter den Bescheid, dass er ab sofort monatlich soundsoviel zu zahlen habe. Unsere Vermutung ist, dass er deshalb noch zahlen muss, weil sein Kind sonst Hartz IV bekäme, aber noch unter 25 ist.

Ich weiss nicht, ob das eine Rolle spielt, aber vor dem 18. Geburtstag des Kindes zahlte der Vater den Unterhalt direkt ans Jugendamt, da eine Beistandschaft bestand. Diese bestand jedoch nicht, weil der Vater nicht zahlen wollte, sondern einzig aus dem Grund, dass er zwischendurch eine Zeitlang arbeitslos gewesen ist und daher nicht zahlen konnte.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

ließt sich nicht schlüssig.

Lass Dir von der KM den Beschluss zusenden. Sollte es einen solchen geben, geht daraus auch die Höhe des geschuldeten Unterhalts hervor.

quote:
dass er ab sofort monatlich soundsoviel zu zahlen habe


Und was ist soundsoviel?

LG nero

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)

345 Euro

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

und das wird wie begründet?

LG nero

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Das Job-Center ist eine Verwaltungsbehörde, die Verwaltungsakte erlassen kann. Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen im öffentlichen Recht können sich durchaus von denen im Familienrecht unterscheiden. Ob der Bescheid, von dem hier geschrieben wird, ein Bescheid iSd Verwaltungsrechtes ist und damit auch ein Titel, das können wir hier nicht abschätzen.

Allerdings ist hier noch eine andere Ungereimtheit. Wenn das Kind so behindert ist, dass es nicht arbeiten kann, dann ist nicht das Job-Center zuständig, weil dieses Kind dann kein Fall von ALG II ist, sondern von Grundsicherung. Und Grundsicherung wird immer noch direkt von den Kommunen ausgezahlt.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.865 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen