Wie läuft es mit den Eingaben ans Gericht, wenn man sich bei Scheidung einen Anwalt teilt?

11. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Maria1968
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie läuft es mit den Eingaben ans Gericht, wenn man sich bei Scheidung einen Anwalt teilt?

Nachdem mein Mann und ich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung alles geregelt haben und jeder von uns einen eigenen Anwalt hatte, möchten wir uns jetzt einen Anwalt für die Scheidung und den Versorgungsausgleich teilen. Mein Mann möchte aber, dass wir für die Anträge seinen Anwalt nehmen. Ich weiß, dass sein Anwalt mich nicht rechtlich beraten darf, was ja auch nicht nötig ist, da wir ja auch alles Wichtige geregelt haben.

Nun hat mir mein Mann die Entwürfe der Anträge geschickt.

1. Ist es richtig, dass ich als Antragsgegnerin keinen Prozessbevollmächtigten habe, obwohl wir uns einen Anwalt teilen?

2. Für den Vorsorgungsausgleich muss ja das Formular V10 eingereicht werden. Wer reicht diesen für mich ein?

Über Antworten freue ich mich!

-- Editiert von Maria1968 am 11.09.2018 09:07

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38487 Beiträge, 14014x hilfreich)

Es gibt keinen gemeinsamen Anwalt, das wäre Parteiverrat, denn der Anwalt ist nun mal Interessenvertreter und kann nicht die Interessen beider Parteien vertreten. Derjenige, der nicht anwaltlich vertreten ist, kann auch keine Anträge bei Gericht stellen. Die Angaben zur Ermittlung des Versorgungsausgleichs kann man auch ohne anwaltliche Vertretung ausfüllen, wo ist da das Problem?

wirdwerden

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#2
 Von 
Maria1968
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort!

Es geht nicht um die Anträge, sondern um die Einreichung meines ausgefüllten V10 Formulars. Kann ich es selber ans Gericht einreichen?

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38487 Beiträge, 14014x hilfreich)

Die Antwort hatte ich doch gegeben.

wirdwerden

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#4
 Von 
Maria1968
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, vielen Dank nochmals!

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