Wie lange Unterhalt - Berufsausbildung

22. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Schwabenland
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie lange Unterhalt - Berufsausbildung

Hallo,

ich habe meine Ausbildung nach dem ersten Teil aufgrund eines Autounfalles abbrechen müssen. Und kann diesen Beruf wie es aussieht auch nicht mehr ausüben.
Habe ich mit 21 noch Anspruch auf Unterhalt von meinen Eltern, lt. der Düsseldorfer Tabelle?
Ich habe im Grund schon eine fertige Ausbildung, jedoch wäre dies unter normalen Umständen nur eine ZWischenstufe gewesen, auf dem Weg zum entgültigen Beruf

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 387x hilfreich)

Hallo Schwabenland,

was tust du aktuell? Wie sieht deine Zukunftsplanung aus?

Verstehe ich deinen Beitrag richtig, dass du schon eine komplett abgeschlossene Erstausbildung hast und die nun abgebrochene Ausbildung darauf aufgebaut hat?

Grundsätzlich steht einem Kind Unterhalt bis zum Abschluss einer ersten Berufsausbildung zu, bei unmittelbarem Anschlulss einer darauf aufbauenden Weiterbildung bis zum erreichen dieses weiteren Abschlusses.

Solltest du derzeit keiner Ausbildung in irgendeiner Form nachgehen, besteht auch kein Anspruch auf KU.

Wäre es eine Möglichkeit, mit den Eltern direkt über eine Unterstützung auf freiwilliger Basis für eine alternative Berufsausbildung in Folge des Unfalles zu sprechen?

Halte ich immer noch für die günstigste Variante innerhalb einer Eltern-Kind-Beziehung ...


Grüße

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