Hallo,
Die Ehe mit meiner Ex ist vor knapp drei Jahren auseinandergegangen, da ich irgendwann merkte, daß ich nicht der Einzigste bei meiner Frau war. Wir hatten uns dann getrennt. Vor einem Jahr lernte ich eine tolle türkische Frau kennen, die ebenfalls schon einmal verheiratet war.
Zu dieser Zeit beantragte ich die Scheidung von meiner Ex.
Aber Ende letzten Jahres mußte Sie aufgrund abgelaufener Aufenthaltgenehmigung wieder zurück in Ihre Heimat.
Dort habe ich Sie bei Ihrer Familie besucht und wir haben auf islamische Art geheiratet, was aber ohne Papiere ist und in Deutschland nicht anerkannt wird.
Im Juli will ich meine Freundin in der Türkei heiraten, auch wenn viele sagten, daß man warten sollte, oder nicht noch mal heiraten sollte. Aber ich bin mir richtig sicher und Sie ist eine sehr liebe Frau, praktisch das Gegenteil meiner Ex.
Im April hatte ich die Scheidung und der Anwalt sagte, daß das Urteil mit der Post geschickt wird. Jetzt ist es immer noch nicht da und langsam bekomme ich Sorgen, weil ich gehört habe, daß der Anwalt es sowieso erst nach Ablaufen der Berufungsfrist an mich schickt.
Weis jemand genaues ?
Vielen Dank.
Wie lange dauert es noch, bis das Scheidungsurteil kommt ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



--- Posting wurde vom Admin editiert
Kann aber schon mal ein paar Monate dauern... und nachfragen hilft auch nichts.
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Hallo Leonardo,
Dein Anwalt wird Dir zunächst eine Abschrift des Scheidungsurteiles schicken. Wann dies sein wird, kann er nicht beeinflussen, das hängt von der "Schreibschnelligkeit" des Gerichts ab.
Die Berufungsfrist läuft erst ab Datum der letzten Zustellung an zu laufen (1 Monat). Zugestellt wird bei Dir bzw. Deinem Anwalt, bei Deiner Ex bzw. deren Anwalt sowie bei den Rentenversicherungsträgern, die den Versorgungsausgleich gemacht haben.
Alle diese Beteiligten müssen ein sogenanntes Empfangsbekenntnis mit Datum an das Gericht zurücksenden. Die Berufungsfrist fängt dann nach dem letzten Datum an zu laufen.
Dein Anwalt wird i.d.R. 4 Wochen nach Eingang bei ihm die Ausfertigung des ihm zugestellten Urteils an das Gericht senden und um Anbringung des Rechtskraftvermerkes bitten. Danach erhält er es zurück und das Original bekommst dann Du. Das brauchst Du für die neue Eheschließung.
Es kann also noch ein wenig dauern.
-- Editiert von dr.o.medar am 26.04.2005 21:06:41
Hy Leonardo....
Ich wurde im März geschieden und bekam im Juli das Scheidungsurteil. 4 Monate !!! Kommt wohl immer auf den Richter drauf an.
Gruß Bantam
Vielen Dank. Aber ich habe noch ein paar Fragen.
Hat die Abschrift, die der Anwalt schickt, irgendeine rechtliche Bedeutung ? Weis jemand, ob das reicht, um ein Ehefähigkeitszeugniss beim Standesamt zu beantragen ?
Danke.
--- editiert vom Admin
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