Wie lange muss der Ursprüngliche Unterhalt weiter gezahlt werden bei selbstverschuldeter Arbeitslosi

2. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Noahmax07
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie lange muss der Ursprüngliche Unterhalt weiter gezahlt werden bei selbstverschuldeter Arbeitslosi

Hallo,

ich bin leider selbstverschuldet Arbeitslos geworden und habe eine 12 wöchige Speerfrist vom Arbeitsamt bekommen.

Jetzt besteht meine Ex-Frau auf Fortzahlung der Ursprünglichen Unterhaltszahlungen,des Mehrbedarfs und des Nachehelichen Unterhaltes. Diese Unterhaltszahlung basiert natürlich auf meinem ursprünglichen Gehalt.

Jetzt meine Frage wie lange darf Sie auf den Ursprünglichen Unterhält bestehen? Nur während der 12 wöchigen Sperrfrist? Oder noch länger?

Vielen Dank für die Hilfe.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Existiert ein Unterhaltstitel? Geht es um Kindesunterhalt oder Exenunterhalt?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Noahmax07
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt keine Titel, es gibt lediglich eine Anwaltliche Unterhaltsberechnung die sich gliedert in
Kindsunterhalt, Mehrbedarf und nachehelichen Ehegatten Unterhalt

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.044 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen