Hallo,
ich bin leider selbstverschuldet Arbeitslos geworden und habe eine 12 wöchige Speerfrist vom Arbeitsamt bekommen.
Jetzt besteht meine Ex-Frau auf Fortzahlung der Ursprünglichen Unterhaltszahlungen,des Mehrbedarfs und des Nachehelichen Unterhaltes. Diese Unterhaltszahlung basiert natürlich auf meinem ursprünglichen Gehalt.
Jetzt meine Frage wie lange darf Sie auf den Ursprünglichen Unterhält bestehen? Nur während der 12 wöchigen Sperrfrist? Oder noch länger?
Vielen Dank für die Hilfe.
Wie lange muss der Ursprüngliche Unterhalt weiter gezahlt werden bei selbstverschuldeter Arbeitslosi
2. Mai 2018
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Frage vom 2. Mai 2018 | 10:33
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie lange muss der Ursprüngliche Unterhalt weiter gezahlt werden bei selbstverschuldeter Arbeitslosi
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#1
Antwort vom 2. Mai 2018 | 10:37
Von
Status: Unbeschreiblich (38387 Beiträge, 13987x hilfreich)
Existiert ein Unterhaltstitel? Geht es um Kindesunterhalt oder Exenunterhalt?
wirdwerden
#2
Antwort vom 2. Mai 2018 | 10:44
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Es gibt keine Titel, es gibt lediglich eine Anwaltliche Unterhaltsberechnung die sich gliedert in
Kindsunterhalt, Mehrbedarf und nachehelichen Ehegatten Unterhalt
Und jetzt?
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