Wie stehen die Chancen für Sorgerecht + Ehegattenunterhalt / Betreuungsunterhalt für die Ex-Frau?

10. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
lebenundlebenlassen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie stehen die Chancen für Sorgerecht + Ehegattenunterhalt / Betreuungsunterhalt für die Ex-Frau?

Guten Tag,

ich würde euch bitten mir eure Einschätzung mitzuteilen wie die Chancen stehen das meine Ex-Frau oder das Jobcenter Ehegattenunterhalt / Betreuungsunterhalt von mir verlangen können und das Familiengericht zu dem Thema Sorgerecht steht. Vielen Dank schonmal vorab für eure Mühe.

Zu meiner Ex-Frau / Kindesmutter
* verheiratet exakt 2 Jahre
* 1 gemeinsames Kind (2007 geboren), geteiltes Sorgerecht
* Scheidung über 10 Jahre her
* ab Mitte Trennungsphase 4 Jahre mit neuem Partner zusammengelebt
* ab Mitte Trennungsphase neues Kind mit neuem Partner, Kind lebt nach Trennung mit neuem Partner beim neuen Partner, Sorgerecht liegt allein beim neuen Partner
* vor Heirat, während Ehe, nach Heirat (bis auf sehr kurze Ausnahmen) dauerhaft Bezieherin von Arbeitslosengeld 1/2
* häufig wechselnde Partner, immer wieder Kontakt mit einem ihrer Ex-Partner welcher unter Kindespornoverdacht steht
* hat mehrfach Therapien (für psychische und physische Belange) nicht begonnen oder frühzeitig abgebrochen
* zusammengefasst lebt sie seit 2017 "nur" mit neuen Partnern zusammen, keine sonstigen Verpflichtungen wie Kinderbetreuung, Arbeit etc.

Zu meinem Kind:
* 2007 geboren, wird dieses Jahr 14 Jahre alt
* Intelligenzminderung (IQ67) sowie Entwicklungs- und Bindungsstörung
* besucht Förderschule
* seit 2012 bis heute mit Unterbrechung durch das Jugendamt mitbetreut (Betreuer im Haushalt der Kindsmutter vor Ort, Pflegefamilie, stationäre Wohnform seit Ende 2017)

Zu mir:
* Kontaktabbruch zu Kind auf Wunsch der Kindsmutter ab 2009
* während Ehe in Ausbildung befunden
* nach Scheidung mehrere Gehaltssteigerungen/Karrieresprünge (nicht tariflich)
* Kindesunterhalt immer pünktlich bezahlt
* Trennungsunterhalt oder sonstiger Ehegattenunterhalt musste bisher nicht bezahlt werden
* seit 2013 neu verheiratet
* seit 2021 schriftlich in Kontakt mit Kind (gefördert von Jugendamt)

Die Kindsmutter will das gemeinsame Kind nach mehr als 3 Jahren stationäre Betreuung in einem "Kinderheim" wieder in ihren Haushalt zurückführen. Das Jugendamt (und ich) sehen hier eine Kindswohlgefährdung weshalb das Jugendamt das Famliengericht kontaktiert hat (mehrere Seiten mit Auflistung des bisherigen Ablaufes in Bezug auf die Kindsmutter und der "Betreuung" des Kindes mitsamt der mangelhaften Zusammenarbeit mit dem Jugendamt). Das Jugendamt hat zusätzlich angeregt mir das alleinige Sorgerecht zu übertragen mit Übergabe zur Unterstützung von Teilbereichen an das Jugendamt.

Ich habe nun die Sorge das meine Ex-Frau weiterhin das Sorgerecht behält bzw. noch schlimmer das Kind wieder in ihren Haushalt zurückgeführt wird.
Zusätzlich habe ich die Sorge das sie damit die Möglichkeit erhält (oder das Jobcenter) bei mir Betreuungsunterhalt einzuklagen wenn das Kind wieder bei ihr leben sollte.

Wie seht ihr ihre Chancen in Bezug auf das Sorgerecht, die Rückführung des Kindes und der Einklagemöglichkeit von Betreuuungsunterhalt?


-- Editiert von lebenundlebenlassen am 10.09.2021 12:00

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2775 Beiträge, 913x hilfreich)

Zitat (von lebenundlebenlassen):
Wie seht ihr ihre Chancen in Bezug auf das Sorgerecht, die Rückführung des Kindes
Das steht ja in unmittelbarem Zusammenhang. Wenn ein Elternteil die Rückführung wünscht und der andere nicht; und der Vater bereits die Unterstützung des Jugendamtes hat, welches sich wiederum bereits ans Gericht wendet, dann stehen die Chancen für die Mutter sehr schlecht. Sie riskiert mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen Sorgerechtsentzug.

Zitat (von lebenundlebenlassen):
Einklagemöglichkeit von Betreuuungsunterhalt?
Was soll damit gemeint sein? Sollte es wider Erwarten zur Rückführung kommen, kann das Jobcenter auch übergegangene Unterhaltsansprüche geltend machen, z.B. ganz normalen Kindesunterhalt oder Ehegatten/Trennungsunterhalt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lebenundlebenlassen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Was soll damit gemeint sein? Sollte es wider Erwarten zur Rückführung kommen, kann das Jobcenter auch übergegangene Unterhaltsansprüche geltend machen, z.B. ganz normalen Kindesunterhalt oder Ehegatten/Trennungsunterhalt.


Damit ist gemeint ob nach dem Ablauf (Frau arbeitet nicht, hat Probleme mit Jugendamt, Kind lebt jahrelang nicht bei ihr) die Kindsmutter / Jobcenter eine Chance auf Betreuungsunterhalt haben (Kindesunterhalt ist ja klar). Sie hat ja keinerlei nachweislichen Bemühungen für eine Verbesserung der Situation gezeigt und sitzt alles nur aus. In meiner Ausbildung habe ich weit unter 1000 Euro Netto verdient und meine ersten Gehälter, nach der Scheidung, waren bei leicht unter 2000€ Brutto. Ich weiß nicht was ein Hartz4-Bezieher genau erhält, aber die, sagen wir mal 770€, hat sie ihr Leben nicht selbst verdient bzw. nie selbst zum eigen Lebensunterhalt beigetragen obwohl sie es ja eigentlich müsste nach einer gewissen Zeit.

M.W. besteht Betreuungsunterhalt erstmal nur bis zur Vollendung des 3 Kindeslebensjahres. Danach individuell aber mit einem gewissen Hauptaugenmerk auf das Kindswohl. Tendenziell gibt es einen Kindswohlbezogenengrund aufgrund des erweiterten Förderbedarfs, allerdings ist die Kindsmutter durch das Jugendamt einer Vielzahl Verfehlungen ausgesetzt auch in Bezug auf die Wahrnehmung von Förderungen. Das Kind wird bald 14 Jahre alt.

-- Editiert von lebenundlebenlassen am 10.09.2021 12:45

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
smogman
Status:
Student
(2775 Beiträge, 913x hilfreich)

Die Wahrscheinlichkeit, dass hier außer dir noch irgendeine Person an einen Betreuungsunterhaltsanspruch denkt, dürfte bei annähernd 0% liegen. ;-)

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31890 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von lebenundlebenlassen):
Ich weiß nicht was ein Hartz4-Bezieher genau erhält, aber die, sagen wir mal 770€, hat sie ihr Leben nicht selbst verdient bzw. nie selbst zum eigen Lebensunterhalt beigetragen obwohl sie es ja eigentlich müsste nach einer gewissen Zeit.
Dich braucht weiterhin nicht interessieren, was die Kindsmutter tut, tun müsste oder tun sollte.
Du hast das nun 14jährige Kind. Diesem wirst du weiterhin zu Unterhalt verpflichtet bleiben. Ist dir ja schon klar.

Alles andere kannst du getrost vergessen. Hat das JA dir das nicht auch schon erklärt?

guck mal, ein ganz ähnlicher Fall:
https://www.123recht.de/forum/familienrecht/Unterhalt-fuer-Ex-Frau-nach-kurzer-Ehedauer,-einem-Kind,-Scheidung-Jahre-her-__f589027.html

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38320 Beiträge, 13977x hilfreich)

Die Unterhaltsfrage ist m.E. klar. Natürlich müssen Sozialamt bzw. Job-Center sich ein Bild über mögliche Verpflichtete machen. Dazu gehört dann auch die Anfrage beim Ex. Denn, ehe der Steuerzahler in Anspruch genommen wird, muss immer geprüft werden, ob es nicht andere vorrangig Verpflichtete gibt. Was nicht bedeutet, dass die Angeschriebenen auch juristisch gesehen zur Zahlung verpflichtet sind.

Angesichts des Alters des Kindes kann man nicht unbedingt von einem einen Unterhaltsanspruch begründenden erhöhten Förderungsbedarf ausgehen. Diese Kinder sind ja tagsüber in betreuten Einrichtungen, werden in der Regel zu Hause abgeholt und abends wieder nach Hause gebracht. Da sehe ich also nichts auf Dich zukommen.

Die andere Frage ist die Sorgerechsfrage. Die entscheidenden Stichworte bei diesem Alter des Kindes sind "Kontinuität der Erziehung, Wille des Kindes, entspricht der Wille des Kindes dem Kindeswohl." Alle drei Punkte wird man bei der Vorgeschichte verneinen können, so dass zumindest nach Begutachtung des Kindes die Sache erledigt sein dürfte. Eine Frage noch: hat die Mutter erklärt, warum sie das Kind zurückhaben wollte?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lebenundlebenlassen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Die andere Frage ist die Sorgerechsfrage. Die entscheidenden Stichworte bei diesem Alter des Kindes sind "Kontinuität der Erziehung, Wille des Kindes, entspricht der Wille des Kindes dem Kindeswohl." Alle drei Punkte wird man bei der Vorgeschichte verneinen können, so dass zumindest nach Begutachtung des Kindes die Sache erledigt sein dürfte. Eine Frage noch: hat die Mutter erklärt, warum sie das Kind zurückhaben wollte?


Die Kindsmutter hat keinen konkreten Grund genannt, sie findet das es an der Zeit ist das unser Kind nicht mehr in der vollstationären Einrichtung lebt sondern bei ihr. Das hört sich von außen gut an und entspricht einem normalen mütterlichen Verhalten aber eben nicht bei ihr, das Kind würde in jeder Hinsicht (deswegen sieht das Jugendamt auch eine Kindswohlgefährdung) sich im Vergleich zur jetzigen Situation "verschlechtern".

Das Kind hat den Wunsch mich näher kennenzulernen und freut sich über jeden Brief den wir uns schreiben. Es hat zudem beim Jugendamt auch bereits vor einigen Monaten geäußert das es zwar bei der Mutter wieder leben wollen würde aber wiederrum auch nicht weil es merkt das es dort nicht gut geht und auch nichts gegen eine weitere Unterbringug vollstationär (Kinderheim) hat.

das Thema mit dem Jugendamt und der Kindsmutter geht nun seit über 9 Jahren und das Jugendamt sieht keine weiteren "milderen" Mittel mehr welche ja über die Jahre immer "härter" wurden.

Trotzdem besteht, auch wenn das Jugendamt und ich uns vollständig einig sind, meine Sorge das der Kindsmutter durch die Familienrichterin doch "irgendwie Recht gesprochen wird".


-- Editiert von lebenundlebenlassen am 10.09.2021 16:09

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38320 Beiträge, 13977x hilfreich)

Man weiß nie, was da kommt. Aber, wenn ein Verfahren saubere aufgebaut ist, dann sollte es auch beim Familiengericht klappen. Ich hab doch die Elemente aufgezeigt, an die sich das Familiengericht hält. Also, jetzt einfach mal abwarten, was passiert.

wirdwerden

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