Wie verhält man sich am besten vor Gericht?

15. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Ruth
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 1x hilfreich)
Wie verhält man sich am besten vor Gericht?


Hallo liebe Forenmitglieder!


Da die letzte Gerichtsverhandlung nicht gerade berauchend war, habe ich mal eine Frage, da es am 24.02. wieder so weit ist oder muss ich sagen endlich (nach über einem Jahr)

Wie verhält man sich am besten vor Gericht?

Mein Ex (habe meinen Fall hier schon mal geschildert) sein Rechtsanwalt beschimpfen mich immer aufs übelste. Besonders mein Ex. Der Richter ignoriert das. Ich sitze dann da wie ein häufen Elend und bekomme vor Aufregung keinen richtigen Ton raus. Außerdem hat mein Anwalt mir gesagt, ich solle mich nicht provozieren lassen. Der Richter (ist Frauenfeindlich) sieht es nicht gerne, wenn man sich streitet.
Habe mir vor der Gerichtsverhandlung alles schön zurecht gelegt, was ich sagen möchte und dann habe ich einen solchen Kloß im Hals und bekomme nichts raus, auch weil mein Ex mich immerund immer wieder aufs übelste beleidigt. Ich könnte dann nur heulen. Habe auch Angst, etwas falsches zu sagen.
Wie geht ihr damit um? Habt ihr vielleicht ein paar Tipps? Ist es nicht die Aufgabe des Rechtsanwaltes, er kennt ja genau die Rechtslage, mehr zu Sprechen?



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"Ruth"

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14 Antworten
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#1
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Hallo Ruth,

wir kennen hier ja nun keine Hintergründe und können auch schlecht beurteilen, ob es
nur Deine subjektive Sicht ist, dass die andere Seite Dich nicht beschimpft und von Deiner / Eurer Seite nichts gesagt wird.

Nehmen wir es mal so hin.

Es ist ja nun mal so, dass es Menschen gibt, die besser reden können, und andere, die es
nicht so gut können. Aber dafür hast Du ja einen Anwalt, und der wird dafür bezahlt,
Dich vernünftig zu vertreten, auch vor Gericht.
Du solltest es also mit ihm besprechen und
vielleicht darauf hinweisen, dass Du meinst,
er hätte Dich nicht richtig vertreten.
Wenn Du den Eindruck hast, er kann es einfach nicht, solltest Du eventuell überlegen, den Anwalt zu wechseln.

Grüße,
nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
trixi
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Ruth,

also bei meinem LG war das genau das Gegenteil!!
Wenn er mal einen Seufzer gelassen hat, weil die Ex in ihrer Aussage gelogen hat, dann hat die Richterin (ich glaube unsere ist männerfeindlich) sofort eine Ordnungsstrafe angedroht.
Da er sich in ihren Augen unhöflich der EX gegenüber verhält!
Aber warum sagt Dein Anwalt denn da nichts, soetwas muss man sich nicht gefallen lassen!

Richtig eigentlich spricht nur der RA, du sagst nur etwas, wenn du vom Richter aufgefordert wirst!

Aber wie besagt es der Spruch:
So wie man es macht, macht man es falsch!

Ich hoffe für Dich, dass es beim nächtsen Mal besser läuft!

Trixi

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
julchen29
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Ruth,
ich kann sehr gut nachfühlen,wie Du Dich fühlst;denn mir ist es fast genauso ergangen.
Ich war vor Gericht immer die Böse,die Schlechte,die einfach ihren Mann verlassen hatte und dann auch noch die Dreistigkeit besessen hatte,Unterhalt für sich und die Kinder zu fordern.
Anfangs habe ich auch auf Anraten meines damaligen Anwaltes immer den Mund gehalten,jede Gemeinheit,und war sie auch noch so niederträchtig geschluckt und war anschließend immer völlig fertig.
Schließlich habe ich den Anwalt gewechselt und den Richter wegen Befangenheit ablehnen lassen.Nun wird der Rest (Umgangsrecht)vor einer sehr lieben Familienrichterin verhandelt,die sehr einfühlsam vorgeht.
Heute würde ich mir solch ein Verhalten eines Richters oder eines Rechtsanwaltes vor Gericht nicht mehr bieten lassen.Man sollte zwar nicht vergessen,den nötigen Respekt zu zeigen,aber nie devot und ängstlich auftreten.
Auch wenn es Dir noch so schwer fällt,sei stark,selbstbewußt und zeig Rückrat.Zeige niemandem,schon gar nicht Deinem Ex,wie sehr Dich alles noch verletzt.Denn das ist Sinn und Zweck dieser Attacken.Wenn er mekrt,daß er Dich damit nicht mehr treffen kann,wird es garantiert nachlassen.Mache auch Deinen Rechtsanwalt vor der Verhandlung darauf aufmerksam,daß Du wirklich keinerlei Beleidigungen seitens Deines Ex und auch seines Anwaltes mehr hinnimmst.Falls der Richter in der Verhandlung nicht auf die wirklich üble Handlungsweise der Gegenseite eingeht und sie zu Objektivität anmahnt,lehne den Richter ab.Deinem Anwalt wird sicher die passende Begründing dafür einfallen.Und wenn es trotzdem nicht aufhören sollte in der Verhandlung,dann steh einfach auf und verlasse den Gerichtssaal mit der Begründung,daß Du erst wieder zu Gesprächen bereit bist,wenn sich das Niveau wieder gehoben hat und die Verbalattacken auf Dich beendet werden.
Ist der Richter als frauenfeindlich bekannt,dann kannst Du ihn sowieso ablehnen.Es ist ja dann keine objektive beurteilung des Falles gegeben.
Sprich offen mit Deinem Anwalt darüber.
Ich hatte damals auch so ein Weichei von Anwalt,der mir immer riet,ich solle mich nicht provozieren lassen.Irgendwann ist mir dann doch der Kragen geplatzt und ich habe den Anwalt gewechselt.Ich bin zu einer Fachanwältin für Familienrecht gegangen und die hat mich wirklich OPTIMAL vertreten.Da zu diesem Zeitpunkt auch eine Richterin den Fall übernahm,lief auf einmal alles ganz anders.

Ich wünsche Dir alles Gute
Birgit

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ruth
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo!

Mit dem Anwalt wechseln, ist so eine Sache. Das geht so ohne weiteres nicht. Habe mich schon erkundigt. Hänge mit meinem Ex fast schon über drei Jahre vor Gericht und bis jetzt ist nichts dabei raus gekommen, außer das ich nur zahlen muss. Ich habe mit meinem Anwalt über meine Ängste gesprochen. Er meine ich müsste trotzdem darüber stehen. Auch habe ich ihm gesagt, das ich es nicht für richtig gefunden habe, das er nicht zum Termin mitgegangen ist und eine Vertretung geschickt hat. Er ist nämlich nicht auf den Mund gefallen. Bei meiner ersten Gerichtsverhandlung hat er mich sehr unterstützt. Ich habe mich sicher gefühlt. Brauchte auch kaum etwas zu sagen, eben nur als der Richter mich angesprochen hat. Kam eine Beleidigung von der Gegenseite, hat er direkt kontra gegeben. Mein Ex war „gusch.“. Seine Kollegin konnte sich einfach nicht durchsetzen. Mein Anwalt sagte mir nach der Verhandlung (am Telefon) er habe seine Vertretung auch geschickt, weil er sich seiner Sache sicher war und der Richter zu unseren Gunsten entscheiden würde. Wenn er das gewusst hätte, hätte er den Termin abgesagt.
Gibt es eigentlich gute Anwälte? Die meisten wollen doch nur einem das Geld aus der Tasche ziehen, sonst nichts, so nach meiner Erfahrung. Das ist übrigens schon mein zweiter Rechtsanwalt.


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"Ruth"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ruth
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo nachgefragt.
Hier noch mal meinen Beitrag.

Scheidung/Zugewinn

Hallo zusammen!

Als erstes möchte ich mich mal vorstellen.
Also, mein Name ist Ruth. Auf der Suche durch das Internet über Familienrecht, bin ich auf Euer Forum gestoßen bzw. eine Bekannte.
Nach vier Jahren Kampf, bin ich im Juni letzten Jahres geschieden worden. Ich war mit meinem Ex 17 Jahre zusammen, davon 13 verheiratet. Keine Kinder - das war auch hauptsächlich der Trennungsgrund - Mir ist die Trennung nicht leicht gefallen. Ich habe meinen Ex sehr geliebt.Aber leider war da eine andere, die ihm besser gefiel.
Wir haben in unserer Ehe einiges geschaffen und aufgebaut.
Mein Ex hat einen maroden Laden mit in die Ehe gebracht. Auch das Haus, in dem der Laden war und die Familie lebte, war in keinem guten Zustand. Aber mit den Jahren haben wir gemeinsam alles umgebaut und modernisiert. Der ganze Stolz war unser neu erbautes Haus, was ich mit viel liebe eingerichtet habe. Weil unser Steuerberater (Vetter der Familie meines Ex) uns aus Kostengründen empfohlen hat, alles auf meinen Ex zu schreiben (Laden und Haus), haben wir jetzt den Salat. Leider war ich so dumm und habe das mit mir machen lassen. Wie gesagt, liebe macht wohl blind. Man hat mich all die Jahre nur betrogen und ausgenützt. Aber das ist eine lange Geschichte. Da könnte ich einen Roman von schreiben.
Ich wollte mich eigenlich im Guten getrennt haben, obwohl er es eigenlich nicht verdient hat, aber die neue Frau an seiner Seite hat ihn so den Kopf verdreht, das das nicht möglich ist. Wenn es nach meinem Ex ginge, bekäme ich keinen Pfennig. Seit zwei Jahren geht es nun von einer Gerichtsverhandlung in die Nächste und die Anwälte freuen sich. Ich komme mir oft vor wie ein Schwerverbrecher, weil auch Zeugen geladen werden.
Aber Gott sei Dank habe ich einen lieben Mann, der mich in fast allem unterstützt und zwei süße Kinder (15 und 3 Monate) die mir über die schlimme Zeit hinweg geholfen haben. Ja, ich habe mich getraut noch mal zu heiraten. Das hätte ich nie für möglich gehalten. Durch eine Krankheit sollte ich eigentlich keine Kinder bekommen. Aber wie durch ein Wunder hat es doch geklappt und gleich zweimal hintereinander.

So jetzt aber meine Fragen.
1. Mit dem Stichtag des Scheidungsurteils, hat man da nach drei Jahren kein Anrecht mehr auf den Zugewinn? Die Gegenseite versucht mit allen Tricks das Verfahren in die Länge zu ziehen. Ich habe diese Frage meinem Rechtsanwalt schriflich unterbreitet. Nur gibt er mir darauf keine Antwort. Deshalb auch meine zweite Frage.
2. Ist es normal, dass ein Zugewinnverfahren so lange dauert? Die letzte Gerichtsverhandlung war letztes Jahr im September. Der Richter hat sich bis jetzt zu nichts geäußert und kann es sein das mein Rechtsanwalt nur in die eigene Tasche arbeitet? Ich zahle und zahle und habe bis jetzt noch keine müde Mark erhalten.
3. Muss ich überhaupt die Rechnungen vorab bezahlen? Ich bin wegen der Kinder nicht berufstätig und beziehe daher ja auch kein Gehalt. Wie jeder andere Haushalt auch erhalte ich nur Kinder- und Erziehungsgeld. Davon bezahle ich die Rechnungen, vielmehr ich stottere sie jeden Monat ab. Mein Mann ist ja nicht verpflichtet für meine Scheidung aufzukommen. Oder?
4. Leider habe ich nach der Aussage meiner Anwältin (war vertretungsweise einmal mit) einen Frauenfeindlichen Richter.Was kann man da machen?
5. Was bedeutet im Verbund? Mein Rechtsanwalt hat dieses Verfahren so mit dem Richter vereinbart um Kosten zu sparen.

Für jede Hilfe wäre ich dankbar. Vielleicht ist noch jemand in so einer ähnlichen Situation.
Ach noch was. Es gibt keinen Ehevertrag. Nach zwei Jahren sagt mir nein Anwaltjetzt, mein Ex könne ohne mich das Haus mit Geschäft verkaufen und sagen er wäre plus minus null aus der Sache raus gekommen.
6. Ist das Korrekt?Was kann ich unternehmen?
Deshalb habe ich auch plötzlich meine Zweifel ob ich den Richtigen Rechtsanwalt gewählt habe.Am Anfang war ich super zufrieden mit ihm, aber jetzt kommen mir langsam meine Zweifel.

Vorab schon mal vielen Dank.

Ruth




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"Ruth"

von Ruth - 11.09.2003 18:11:00
Status: Stift (35 Beiträge)
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Scheidung/Zugewinn

Kann mir denn keiner helfen?????????????

von Ruth - 15.09.2003 14:13:40
Status: Stift (35 Beiträge)
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>Scheidung/Zugewinn

Hallo Ruth,
vielleicht wäre es einfach, du würdest deinen Beitrag kürzer fassen, oder auch direkt BOBO ansprechen, er ist wie mir scheint fachlich sehr kompetent.
Alles Gute für dich.

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"Gruss Anny"

von Anny - 20.09.2003 12:52:42
Status: Junior (78 Beiträge)
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>Scheidung/Zugewinn

Guten Morgen Anny!

Vielen Dank, werde ich versuchen. Ist schon was so eine Scheidung bzw. Zugewinnverfahren. Man hat nur Ärger. Und das jetzt schon seit drei Jahren. Bin froh das mein Mann das so mit macht.


Gruss
Ruth

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"Ruth"

von Ruth - 21.09.2003 07:48:45
Status: Stift (35 Beiträge)
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für BOBO von Ruth

hiermit gefunden, da ich auch auf BOBO´S Antwort gespannt bin.....

von Shouny - 04.10.2003 19:03:44
Status: Stift (34 Beiträge)
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>Scheidung/Zugewinn

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>@ BOBO

Guten Tag Ruth,

bitte entschuldigen Sie, ich habe Ihren Beitrag nicht gesehen. Wo ist denn Ihr Ursprungsbeitrag "Scheidung / Zugewinn"? Posten Sie diesen Beitrag bitte hier am Anfang des Forums. Ich werde dann gucken, was ich für Sie tun kann.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

Vielen Dank. Ich hoffe Sie können mir ein wenig helfen. Mein Scheidungsverfahren ist sehr schwierig. Über ein Jahr gab es nun keine Gerichtsverhandlung mehr. Überhaupt hat sich gar nichts getan. Ist so was üblich?

Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe.

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"Ruth"

von Ruth - 06.10.2003 13:28:14
Status: Stift (35 Beiträge)
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>Scheidung/Zugewinn

Hallo Ruth,

ich habe Sie nicht vergessen. Jedoch bin ich zur Zeit sehr beschäftigt. Ihr Sachverhalt scheint jedoch etwas kompliziert zu sein. Ich werde mich jedoch versuchen darum zu kümmern, da diesbezüglich wohl einige Recherche notwendig sein wird.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

von BOBO - 14.10.2003 14:02:45
Status: Unsterblich (1990 Beiträge)
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>Scheidung/Zugewinn

Vielen Dank Roenner. Ich kann Hilfe gebrauchen. Ich verzweifele bald daran. Möchte doch nur was mir zu steht.

Ist hier vielleicht noch einer bzw. eine, dem es genau so ergeht?

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"Ruth"

von Ruth - 20.10.2003 13:25:29
Status: Stift (35 Beiträge)
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>Scheidung/Zugewinn

Hallo Ruth,
bin auch nur Laie, aber dafür mit Erfahrung dieser Art.
Ist denn im Rahmen des Verfahrens nicht festgestellt worden, mit wieviel dein Ex dich auszahlen muß ? Denn ob Grundbucheintrag nur auf Ihn, oder euch beide. Es gilt die Zugewinngemeinschaft. Bewerten kann man das Haus mit Grundstück auch, dafür gibt es Sachverständige, aber die kosten wieder. Die Brandschutzversicherungspolice des Hauses müßte aber vorab Auskunft über den versicherten Wert geben. Ob dein Ex das Haus nun verkauft oder nicht, die Hälfte ausm Gewinn (War doch sein Haus?) muß er an dich ausbezahlen.
Und wenn du nur ein kleines Einkommen hast, dass aber hauptsächlich das Einkommen deiner Kinder ist, wie sieht es dann mit Prozeßkostenhilfe aus ? Oder Rechtsschutzversicherung, da ist aber der Zeitpunkt der Entstehung des Anspruches maßgebend. Schreib doch deinem Anwalt einen Brief (nur schriftliches ist beweisbar), setz ihm einen Termin zur Erledigung, (sollte ca. 14 Tage Zeit haben ) und fordere deine Auskünfte ein -> zur Verjährung hinsichtlich Zugewinnanspruch. Wenn er das im Scheidungsverfahren nicht geregelt hat, hat er möglicherweise gepennt.
zu 1.) entscheiden ist nicht der Tag des urteils, sondern wann du oder dein Anwalt davon Kenntnis erlangt haben.
zu 2.) Die Gerichtsentscheidung dauert wirklich lang.
zu 3.) siehe oben wg. Prozeßkostenhilfe
zu 4.) nimm die Emotionen raus, ob der Richter frauenfeindlich ist, kannste nich beurteilen, er muß sich ans Gesetz halten
zu 5.) im Verbund bedeutet, alles in einem Aufwasch, keine Einzel Angelegeheiten o.s.ä. mit jedesmal neuen Kosten für alle Parteien
Und dann noch zum Schluß alle Scheidungs- und Folgekosten sind steuerlich absetzbar, wenn dein jetziger Mann Lohnsteuer oder andere privat Steuern zahlen muß. Steuererklärung für 2002 kannste auf Antrag noch bis Ende 2003 abgeben Finanzamt fragen, telefonieren, lesen.
Nina Ruge würde sagen ALLES WIRD GUT


von Baby T - 20.10.2003 15:25:17
Status: Praktikant (17 Beiträge)
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>Scheidung/Zugewinn

Hallo Baby T. !

Vielen Dank für Deine Antwort. Leider ist mein Zugewinnverfahren so verzwickt, das mir fast keiner richtig helfen kann. Ich habe schon in so vielen Forum geschrieben. Bin auch öfters schon beschimpft worden usw.
Wenn ich das vorab alles gewusst hätte. Nein danke. Am liebsten würde ich alles hinschmeißen. Aber das möchte mein jetziger Mann nicht. Er meint, das würde mir eines Tages sehr leid tun.
Mir tut der arme so leid. Wegen der kleinen Kinder kann ich nicht mit arbeiten gehen, da ich keine Aufsichtsperson für die beiden habe. Mein Mann legt sich für uns krumm. Er hat ein Haus mit in die Ehe gebracht, was noch nicht abbezahlt ist. Wir wissen bald nicht mehr weiter. Er geht jetzt schon drei mal die Woche abends einen Nebenjob nach, damit etwas Geld rein kommt. Ich verstehe die Welt nicht mehr. Recht ist nicht immer Recht habe ich festgestellt.
Von wegen hat es was damit zu tun ob ich mit im Grundbuch stehe. Mein Ex und ich haben praktisch zwei Häuser. Ein altes mit Wohnhaus und Geschäftsräumen dazu großes Grundstück (hat mein Ex nach unserer Eheschließung notariell von seinen Eltern überschrieben bekommen) und ein neu erbautes Haus (in der Ehe erbaut) auf dem besagten Grundstück. Aus finanziellen Gründen ist er allein im Grundbuch eingetragen worden. Auf dem alten Haus lasteten auch noch etliche Wohnrecht, die wir mit übernommen haben. Das alte Haus hatten meine Schwiegereltern vor vielen Jahren auf Rentenbasis erworben, die wir nach der notariellen Überschreibung kurz mit übernommen haben (die Frau ist nach ein paar Jahren verstorben).
Mein Rechtanwalt hat mir am Anfang gesagt, das das nicht schlimm wäre, das ich nicht mit im Grundbuch stehen würde. Aber am Anfang dieses Jahres sagte er mir, mein Ex könne doch so ohne weiteres das Anwesen veräußern und dann sagen er wäre plus minus null raus gekommen. Um dieses zu unterbinden musste ich eine Eidesstattliche Erklärung unterzeichnen, damit er das Anwesen zwar veräußern kann, aber mich trotzdem auszahlen muss. Das hat auch wieder viel Geld gekostet. Ich musste das Gericht, die Gegenpartei und meinen Rechtsanwalt bezahlen obwohl ich PKH erhalte. Mit der PKH verstehe ich das sowieso nicht. PKH ist durch meinen Rechtsanwalt beantragt und auch bewilligt worden. Ich muss aber ständig bezahlen. Obwohl mit meinem Rechtanwalt vereinbart wurden ist, das er erst bezahlt wird, wenn alles geregelt ist. Die PKH würde dann vom Zugewinn abgezogen.
Kann mir das vielleicht einer erklären? Was ich jetzt alles bezahlen muss, hätte im eigentlichen Sinne nichts mit dem Zugewinnverfahren zu tun.
Baby T. Du fragst ob nicht vorab eine Summe ausgerechnet worden ist. Klar, wie schon geschrieben, ich wollte mich ja im Guten einigen. Das Anwesen ist durch einen Gutachter abgeschätzt worden und danach haben sich die beiden Anwälte zusammengesetzt und eine Summe festgelegt die mir zustehen würde. Aber mein Ex war damit auf einmal nicht mehr einverstanden und wollte alles gerichtlich regeln. Tja, und das wollte ich vermeiden, weil es ja so teuer ist. Er lebt mit seiner Lebensgefährtin in saus und braus (zwei neue Autos gekauft, ständig Urlaub usw.) Es klingt jetzt so, als wäre ich neidig darauf, bin ich aber nicht. Ich möchte nur was mir zu steht. Ich habe in meiner ersten Ehe auch einiges mit in die Ehe gebracht (kann ich auch beweisen) aber das will er mir noch nicht mal mehr geben.
Er behauptet z.B. er habe vor unsere Eheschließung 100.000,- DM von seinen Eltern geschenkt bekommen. Es gäbe wohl nichts schriftliches und notarielles darüber, seine Schwester könne das nur mündlich wiederlegen. Das hat sie auch in der letzten Gerichtsverhandlung, letztes Jahr im September, gemacht. Sie hat gesagt, sie wüsste nichts von 100.000,- DM nur von 50.000,- DM!!!???
Ich wusste von dem ganzen Geld gar nichts. Unsere Ehe war ja am Anfang ja intakt und mein Ex hat mit mir über alles finanzielle geredet. Meine Schwiegereltern hatten auch nicht so viel Geld, denn wenn wir das Anwesen nicht übernommen hätten, wäre alles wieder an den Besitzer zurück gefallen (Rentenbasis). Meinen Schwiegereltern war bankrott. Ich habe dieses auch dem Richter gesagt, aber der glaubte meinem Ex Mann. Er sagte so gar er wüste die Schenkung zu würdigen.
Da waren noch so einige Sachen. Z.B. behauptete mein Ex er hätte während unserer Ehe alte Maschinen gegen gebrauchte eingetauscht. Ich sagte natürlich, das das nicht stimmen würde. Da waren so viele Dinge die der Unwahrheit entsprachen. Nach der Gerichtsverhandlung haben mein Anwalt und ich uns zusammen gesetzt und alles durchklamüsert. Ich hatte zum Glück noch Bilanzen, notarielle Beglaubigungen, Fotos usw. das mein Ex lügt. Die haben wir dann zum Gericht geschickt. Bis jetzt hat sich sowohl der Richter und auch die Gegenseite zu nichts geäußert. Das ist jetzt schon über ein Jahr her. Mein Rechtsanwalt hatte im Februar telefonisch mal nachgefragt, wie weit denn der Sachstand wäre. Der Richter hätte nur flüchtig in die Akte hinein gesehen, hätte noch keine Zeit gehabt und man müsse auf das Gutachten wachten. Die Gegenseite möchte auf einmal ein Gutachten über das Anwesen vor dem Hausbau und Umbau. Also praktisch so wie es die Schwiegereltern uns überschrieben haben.
Ich habe vor den Sommerferien (NRW) noch mal mit meinem Rechtsanwalt gesprochen. Der sagte mir, das man den Richter nicht drängen dürfte, dann hätte ich noch schlechtere Karten. Er (der Richter) hätte lieber ein Verfahren, wo sich die Eheleute vorab geeinigt hätten ohne streiterein. Mein Rechtsanwalt sagte mir auch, das unsere Akte für so ein kleines Amtsgericht schon viel zu dick sei und der Richter zu faul wäre diese zu lesen. Ob ich nun im Recht wäre interessierte ihm überhaupt nicht. Ich könne mich beim Oberlandgericht beschweren gehen, würde aber nichts bringen. Ich solle ihm vertrauen, dafür hätte ich ihn ja arrangiert um das alles zu regeln. Irgendwann bekäme ich schon mein Geld. Ich solle mich lieber um meine beiden kleinen Kinder kümmern. Er hoffe, das nach den Sommerferien endlich mal ein Urteil gesprochen würde und wir dann zur nächsten Instanz gehen könnten. So die Worte meines Rechtsanwaltes. Die Sommerferien sind schon lange vorbei. Bei uns haben die Herbstferien jetzt angefangen. Kannst Du mich jetzt ein wenig verstehen. Am besten studiere ich Familienrecht, damit ich das mal alles kapiere. Bis ich fertig bin, bin ich alt und grau und brauche das Geld nicht mehr.
Was meinst Du mit Rechtschutzversicherung? Unser Steuerberater (von meinem jetzigen Mann und mir) hat uns gesagt, ein Scheidungsverfahren kann man nicht steuerlich absetzen, das ist „Hobby“. Und was soll ich meinem Anwalt schreiben? Verstehe nicht so ganz, was Du damit sagen möchtest. Habe schon so oft geschrieben. Bekomme fast nie eine Antwort. Kann ich den nicht meinen Anwalt übergehen und mal zum Gericht schreiben und um Auskunft in der Sache bitten? Das hat mir auch jemand empfohlen. Aber ob man das so ohne weiteres so machen kann.

Die verzweifelnde




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"Ruth"

von Ruth - 22.10.2003 14:28:35
Status: Stift (35 Beiträge)
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>Scheidung/Zugewinn

Damit mein Beitrag nicht in Vergessenheit gerät.

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"Ruth"

von Ruth - 27.10.2003 17:04:08
Status: Stift (35 Beiträge)
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"Ruth"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo Ruth,
Der Anspruch auf Zugewinnausgleich verjährt drei Jahre nach rechtskräftiger Scheidung. Die
Verjährung wird unterbrochen durch Einreichung einer bezifferten Zahlungsklage oder durch Einreichung einer Stufenklage. Mit der ersten Stufe wird Auskunft über das Endvermögen verlangt, in der zweiten Stufe der Klage wird der Zugewinnausgleichsanspruch dann nach Auskunftserteilung der Höhe nach beziffert.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ruth
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Teufelin!

Das verstehe ich nicht so ganz. Du sagst nach drei Jahren ist der Zugewinn verjährt. Habe meinen Rechtsanwalt letztes Jahr da mal nach gefragt, sagte mir aber, das mein Verfahren im Verbund wäre und deshalb das mit den drei Jahren bei mir nicht zutreffen würde. Bei uns wird immer nur Rächaashirt, weil mein Ex immer mit neuen Klamotten kommt. Der Richter macht auch nicht voran.
Wann kann man einen Richter wegen Befangenheit ablehnen? Hat man dann später, bei einem anderen Richter (sitzt ja im selben Gebäude) schlechte Karten?


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"Ruth"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Also hier hört sich das wieder mal nach einem faulen RA an. Und davon gibt es viele.
Man tut nicht gut daran sich auf seinen RA zu
verlassen, sondern sollte so viel Kompetenz viel möglich selbst erwerben.
Ist eigentlich schon paradox, weil man ja
schließlich den RA dafür bezahlt.
Aber es ist so.
Red noch einmal vor der Verhandlung mit dem Anwalt, schrib ihm auf, was du sagen möchtest, was du wichtig findest. Denke nicht, dass der Anwalt sich viel Gedanken
vorbereitend macht.
Meist gucken die mal
eben in die Akte und dann mal eben
in die Verhandlung.
Es bedeutet also, dass du ihm Arbeit abnehmen müsstest, indem du ihm etwas
schriftlich vorbereitest.

Es geht ja nicht, dass er dich zur Ruhe ermahnt und dann aber selbst auch nichts
sagt, was zur Klärung beitträgt.
Ebenso hat er die Möglichkeit bei solchen
Angriffen des EX einzugreifen.

Viel Glück!

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo Ruth !
1 .Ich denke auch... wenn dein Anwalt gar nichts tut...... solltest du deinen Ex möglichst schnell auf Zugewinnausgleich ( beziffert oder in 1. oder 2. Stufe verklagen, sofern dies noch nicht geschehen ist) Damit wird zumindest die Verjährungsfrist unterbrochen.
2. Wir hatten damals auch einen "befangenen" Richter und meine Anwältin hat einen neuen verlangt. Wie sie das nu gemacht hat und unter Berücksichtung welcher Rechtsgrundlage.... keine Ahnung !
Liebe Grüße
Anna

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ruth
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo!

Ach wisst ihr, ich habe meine RA schon so viele Briefe geschrieben, angerufen usw. er reagiert fast nie. Seine Sekretärin wimmelt immer am Telefon ab. Wenn ich um Rückruf bitte, geschieht das auch nicht. Zuletzt hatte ich ihn mal am Telefon, da hat er zu mir gesagt, ich wäre nicht die einzige Klientin. Er hätte so viel zu tun und für Kleinlichkeiten keine Zeit. Was soll man dazu sagen. Wie ihr schon sagt, man bezahlt ihn, aber sie tun nichts für einen. Und was kann dagegen unternehmen?! Ich habe zwei kleine Kinder, da habe ich auch nicht immer die Zeit mich durchs Familienrecht zu wuseln. Er bekommt sau viel Geld von mir, dafür erwachte ich auch Leistung. Aber ich sehe, die meisten RA sind wohl so. Ich weiß nicht mehr weiter. Mir steht so einiges zu, aber was soll ich nur machen?


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"Ruth"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
LeoM
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 9x hilfreich)

Wenn ich zu meinem Anwalt kein Vertrauen mehr hätte, dann würde ich ernsthaft darüber nachdenken ihn zu wechseln.

In solche einem Fall werden allerdings die Gebühren sowohl für den alten als auch für den neuen Anwalt tätig. Dies ist ärgerlich, jedoch immer noch billiger als ein verlorener Prozess.

Hat ein Anwalt eine wichtige Frist versäumt, so dass ein Anspruch aus diesem Grund nicht mehr durchsetzbar ist, so haftet er mit hoher Wahrscheinlichkeit für den entstandenen Schaden.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Ruth
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo!

Natürlich habe ich schon mal an einen Wechsel nachgedacht. Aber die Kosten.?! Ich bin nicht berufstätig und mein Mann arbeitet schon genug (drei mal die Woche am Abend). Ein zweites mal können wir uns das nicht erlauben.
Ich bin so enttäuscht vom Deutschen Recht. Wie kann ich denn einen RA besser Kontrollieren? Ich habe ihn auch schon mal gesagt, das ich mit seiner Leistung nicht zufrieden bin. Aber er kommt immer mit Ausreden. Er schadet sich doch damit selber. So einen Anwalt kann man doch nicht weiter empfehlen.


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"Ruth"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ruth
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 1x hilfreich)

Habe heute Post von meinem RA bekommen . Mal etwas positives. Das Gutachten was erstellt worden ist, ist positiv für mich. Die Gegenseite wollte es und hat sich selber in die Pfanne damit gehauen. Hoffe, das das vor Gericht am 02. März (Termin verschoben) endlich mal ein gutes Zeichen für mich ist. Nach so vielen Tiefschlägen. Trotzdem habe ich Riesen Bammel vor dem Termin. KANN JA AUCH IN DIE Hose gehen.

Gruß
Micha


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"Ruth"

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo Micha !
Das freut mich für dich..... hast du ja wohl nach so langer Zeit auch verdient !!
Ich wünsche dir für den Termin alles Gute und viel Glück!
Anna

0x Hilfreiche Antwort

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