Wie viel Unterhalt?

4. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
christa87
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
Wie viel Unterhalt?

Hallo!

Ich habe zwei Kinder aus erster Ehe. ( bald 5 und 7). Da ich entweder Geringverdiener oder Hartz4- Empfänger war, kann ich keinen Unterhalt mehr zahlen. Z.Zt. verdiene ich ca. 1000 euro und bekomme einen zuschuss vom job center. ich hbin wieder verheiratet und wir haben ein gemeinsames kind. wie sieht die rechtslage nun aus? Was für einen Selbstbehalt habe ich nun?
Mir wurde gesagt, dass immer das jüngste Kind vorrang hat,..

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Hallo Christa !

Da hat dir jemand einen Bären aufgebunden .

ALLE Kinder stehen auf dem selben Rang .

Der SB liegt bei 900€ wenn er arbeitet und ohne Job bei 780€ (?) .
Alles was darüber leigt wird nach Alter auf die Kids verteilt .
Rein rechnerisch schon logisch ,das die älteren Kinder a mehr kriegen und zusammen gerechent noch mehr ;)
Für das jüngste bleibt nur ein kleiner Rest .

LG

-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

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#2
 Von 
christa87
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Das mit den 900 euro war mir bekannt, allerdings dachte ich, dass dies für einen alleistehenden gilt. 900€ als Familie? die Familie möchte ich sehen, dann würden wir ja keinen zuschuss bekommen,...

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#3
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Nein ,das gilt Grundsätzlich für den Unterhaltspflichtigen Elternteil ;)
Egal wie seine momentane Lebenssituation aussieht .

Das eine "Zweitfamilie" finanziell schlechter gestellt ist ,hätte dir VORHER klar sein müssen . :augenroll:

Aber mach dir keine Sorgen ,es wird nicht besser :(
Als Zweitfrau ist man eigentlich dazu verpflichtet ,sehr früh wieder arbeiten zu gehen .
Da gibt es KiTa´s ,etc ,für den Gesetzgeber kein Problem ,denn die erste Frau mit Kindern müssen schließlich versorgt werden :(

Alles Gute !

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"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

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#4
 Von 
christa87
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

warum nur als zweitfrau?meine erste exfrau könnte ja auch arbeiten gehen,wenn sie wollte, vormittags,wenn beide außer haus sind...

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#5
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Du , das brauchst du mir nicht sagen ,nur finde mal ein Rechtssystem ,welches das genauso sieht :(

Traurig ,aber wahr .

Aber abgesehen davon ,musst du ja eh kein Betreuungsunterhalt an die Mutter zahlen ,sondern nur KU und der geht nunmal vor .

LG

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"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

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