Wie weit darf Vater wegziehen?

26. Januar 2026 Thema abonnieren
 Von 
Ismea8521
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie weit darf Vater wegziehen?

Hallo,

angenommen der Vater hat keinerlei Sorgerecht mehr. Allerdings wird er vom Gericht gezwungen sein Kind (Grundschulalter) regelmäßig abzuholen, was er selbstverständlich auch gerne macht.
Nun will der Vater jedoch in einen ganz anderen Raum ziehen, da er dort einen Hof kaufen möchte.
Dies würde bedeuten, dass er sein Kind nicht mehr holen kann. Dieses könnte in den Ferien natürlich kommen. Allerdings würde dies eine Zugfahrt von ca. 6 Stunden bedeuten, weshalb auch keine regelmäßigen Besuche am Wochenende möglich sein würden.

Darf der Vater das oder muss er hier befürchten mit dem Gericht Probleme zu bekommen?

Gruß
ismea8521




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3430 Beiträge, 1147x hilfreich)

Zitat (von Ismea8521):
Darf der Vater das
Na klar.

Zitat (von Ismea8521):
oder muss er hier befürchten mit dem Gericht Probleme zu bekommen?
Probleme mit dem Gericht bekäme er nur, wenn der andere Elternteil versuchen würde die bisherige Umgangsregelung trotz der veränderten Umstände zu vollstrecken oder Ordnungsgelder zu beantragen.

Bei einem normalen Ablauf würden sich zwei erwachsene Menschen auf eine neue außergerichtliche Lösung unter den geänderten Umständen vereinbaren. Können die Eltern das nicht, müssen sie es erneut gerichtlich klären.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42941 Beiträge, 14806x hilfreich)

Wir haben im Jahr über 3 Monate Schulferien, dazu kommen noch die Brückentage. Da lassen sich bei dem Alter des Kindes doch andere Lösungen finden. Je älter die Kinder werden, sind doch ohnehin die üblichen Wochenendregelungen nicht mehr angesagt, es sei denn, die beiden Elternteile wohnen sehr eng beieinander. Grobe Faustregel ist, je älter die Kinder sind, desto seltener findet Umgang statt, dafür dann aber länger.

Niemand kann Dich zwingen, in der Nähe des Kindes wohnen zu bleiben. Und berufliche Veränderungen bringen nun mal auch örtliche Veränderungen mit sich. Das sind normale Lebensvorgänge. Es ist nur die Frage, wie man diese Veränderung mit dem Umgang für alle Betroffenen optimal koordiniert.

wirdwerden

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40952 Beiträge, 6612x hilfreich)

Zitat (von Ismea8521):
Darf der Vater das
ja, das darf er. Er darf auch weit wet wegziehen, ohne einen Hof zu kaufen.

Es gibt Väter, die ins weit entfernte Ausland gezogen sind. das kümmert kein Familiengericht, wenn die Eltern ohne Streit eine einvernehmliche Lösung finden...
Es ist zuallererst immer Sache der Eltern, wie das Umgangsrecht/-Pflicht für ein Kind künftig geregelt wird.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Ismea8521
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Angenommen, die Mutter ist bekannt dafür, ihr Kind an den Wochenenden los haben zu wollen: sollte der Vater sich lieber direkt ans Gericht wenden, wenn die Mutter auf Nachfrage eine Aussage treffen würde, die bestätigt, dass keine Einigung erzielt werden kann?

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42941 Beiträge, 14806x hilfreich)

Wir sind jetzt im Bereich der Spekulation. Und hellseherische Fähigkeiten haben wir nun mal nicht. Ich sehe im Augenblick keinen Grund, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, habe sogar Zweifel daran, ob überhaupt schon ein Streitgegenstand sauber definiert werden kann.

Die Vorgehensweise ist doch relativ einfach. Mutter gerichtsfest, also per Einschreiben mitteilen, dass man ab ...... das Umgangsrecht am Wochenende wegen beruflicher Veränderung nach ....... nicht mehr wahrnehmen kann. Gleichzeitig entweder neue Vorschläge unterbreiten oder aber sie bitten, das zu tun. Frist setzen, bis das bei Dir sein sollte und dann sieht man weiter.

wirdwerden

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13719 Beiträge, 4871x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich sehe im Augenblick keinen Grund, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, habe sogar Zweifel daran, ob überhaupt schon ein Streitgegenstand sauber definiert werden kann.

Ich schon, es liegt doch offensichtlich bereits eine gerichtliche Entscheidung vor, nach der der TE
Zitat (von Ismea8521):
vom Gericht gezwungen sein Kind (Grundschulalter) regelmäßig abzuholen
.
Der Streitgegenstand dürfte diese(r/s) Entscheidung/Beschluss/Urteil sein, denn sie/er/es ist solange gültig, bis sie/er/es geändert oder aufgehoben wird.

Zitat (von wirdwerden):
Die Vorgehensweise ist doch relativ einfach.

Man(n) muss die gültige gerichtliche Entscheidung aus der Welt schaffen.

Zitat (von wirdwerden):
...das Umgangsrecht am Wochenende wegen beruflicher Veränderung nach...

Bisher las ich nur von "möchte in 600km Entfernung einen Hof kaufen", dass dieser mit einem neuen Job in Verbindung steht, konnte ich nirgends finden.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42941 Beiträge, 14806x hilfreich)

Wie willst Du denn einen Hof bewirtschaften, wenn Du nicht da bist? Glaub es mir mal, Landwirt sein ist ein Beruf. Und nein, wir können den Streitgegenstand noch nicht definieren, weil wir nicht wissen, wie die Mutter auf die Veränderung reagieren wird. Also, schrittweise vorgehen. Und dann sieht man weiter.

wirdwerden

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40952 Beiträge, 6612x hilfreich)

Zitat (von Ismea8521):
Angenommen, die Mutter ist bekannt dafür, ihr Kind an den Wochenenden los haben zu wollen:
Na und? Andere Mütter sind für anderes bekannt. Was hat das mit der o.g. Frage zu tun?
Wenn der Vater bisher sein Kind gerne bei der Mutter zwecks Umgang abholt, das aber später wegen Wegzug nicht mehr so erfüllt werden kann, sollten die Eltern---[i]und nicht das Gericht[/i]--- den Umgang anders regeln. Nur, wenn sie das gar nicht hinkriegen, würde das Gericht *benötigt* werden.
Zitat (von Ismea8521):
sollte der Vater sich lieber direkt ans Gericht wenden,
Das ist wohl noch etwas zu früh.
Der Vater will sich in xx einen Hof kaufen. Sowas dauert. Und bis der Vater dann dort seinen Wohnsitz hat und auch sein Kind entspr. betreuen kann...dauerts auch.
Mit einer Nachfrage und Absage ist es nicht getan.
Man sollte der Reihe nach die geplanten Veränderungen anpacken... Weiteres ergibt sich später...mit oder ohne Gericht. Vor allem steht an erster Stelle das Kindeswohl.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
Ismea8521
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich sind das alles Spekulationen.

Der Vater ist kein Landwirt. Der Hof dient der Freundin zur Pferdehaltung.
Der Vater befindet sich dieses Jahr noch in einer Weiterbildung und wird ab dem nächsten Jahr einen neuen Beruf ausüben. Diesen wird er dann im Umkreis des neuen Wohnortes suchen.

Man macht sich sinnigerweise natürlich vor dem Kauf einer solchen Immobilie Gedanken.
Wenn man merkt, dass dies nur große Probleme aufwerfen würde, sucht man doch lieber nach anderen Möglichkeiten.
Die ganze, neue Familie des Vaters möchte die Umgebung komplett verlassen, da sich eben in anderen Gebieten solche Immobilien besser finden lassen. Nebenbei hat dies auch persönliche Gründe des Vaters.

Zu den Fakten: es gab in der Vergangenheit sehr sehr sehr viel Ärger um das Kind. Viel durch die Mutter ausgelöst. Das Kind hat eine Behinderung und die Mutter ist oftmals überfordert. Daher ist das Kind jedes Wochenende untergebracht. Sei es beim Vater oder bei anderen Verwandten.
Das Jugendamt wird hier nichts mehr nützen, da es bereits für ein alleiniges Sorgerecht der Mutter sorgte. Alle Beweise zum trotz. Es ist leider bekannt dafür, sich für solche Entscheidungen einzusetzen.
Wie dem auch sei, man hat einen Weg gefunden klar zu kommen. Dem Kind wird alle 14 Tage ein schönes Wochenende bereitet und der Kontakt zur Mutter so gering, als möglich gehalten.

Daher wird lieber vorher abgewägt. Ich schätze, es wäre daher gut erst bei der Mutter anzufragen, ob sich eine Lösung finden würde, im Falle des Falles, bevor eine Immobilie fest besichtigt wird und nachher die Enttäuschung groß wird.

Vielen lieben Dank für den Input!

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#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13719 Beiträge, 4871x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wie willst Du denn einen Hof bewirtschaften, wenn Du nicht da bist?

Überhaupt nicht?
Als Hobby?
Die Gebäude als Wohnhaus nutzen, die Flächen verpachten?
Das es durch das große "Höfesterben" zahlreiche Gehöfte gibt, welche von "Normalos" erstanden werden, ist an Dir vorüber gegangen?

Zitat (von wirdwerden):
Glaub es mir mal, Landwirt sein ist ein Beruf.

Ich kenne beruflich bedingt eine ganze Menge davon, aktive sowie eine ganze Reihe die vom "Höfesterben" betroffen sind.
Und der TE ist Landwirt?

Zitat (von wirdwerden):
Und nein, wir können den Streitgegenstand noch nicht definieren, weil wir nicht wissen, wie die Mutter auf die Veränderung reagieren wird.

Zitat (von Ismea8521):
sollte der Vater sich lieber direkt ans Gericht wenden, wenn die Mutter auf Nachfrage eine Aussage treffen würde, die bestätigt, dass keine Einigung erzielt werden kann?

Und meiner Ansicht nach macht es unter diesen Umständen durchaus Sinn, einen gerichtlichen Beschluss ändern zu lassen, wenn man weiß, dass man diesen zukünftig nicht mehr erfüllen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40952 Beiträge, 6612x hilfreich)

Zitat (von Ismea8521):
im Falle des Falles, bevor eine Immobilie fest besichtigt wird
Besichtigung allein wird ja nicht helfen.
Alles zum Umgang mit dem Kind ergibt sich trotzdem erst, wenn sicher ist, dass man nach xx umzieht...und auch sichergestellt ist, dass dort Umgang und Kindeswohl gewährleistet ist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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