Wie wird Sorgerecht fest gelegt?

13. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
abi2015
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)
Wie wird Sorgerecht fest gelegt?

Hallo, mein bester Freund wurde vor etwas mehr als 2 Wochen Vater, die Mutter des Kindes, mit der er eine Beziehung führt, wohnt leider noch 2,5 Stunden entfernt.
Ein Umzug zu meinem Freund ist (angeblich, Zeitpunkt steht noch nicht fest) geplant.

Einige Tage nach der Geburt waren beide zusammen beim Rathaus um das Kind anzumelden.
Dabei hat mein Freund unterschrieben, dass er der Vater ist.

Nun hat er mir im Nachhinein erzählt, dass seine Freundin zu ihm sagte, dass es besser sei, wenn sie das alleinige Sorgerecht hätte, weil sie 1. damit mehr Tage auf das Kind krank machen kann und 2. schneller einen Grippenplatz bekommen würde.
Ich halte beide Argumente für Schwachsinn, selbst wenn die stimmen sollten, steht das doch in keiner Relation zur Wichtigkeit, dass beide Eltern das Sorgerecht haben.
Das habe ich meinem Freund auch gesagt und er möchte natürlich auch das gemeinsame Sorgerecht haben.

Meine Fragen sind nun:
- Wann und wo wird festgelegt oder abgefragt, wer das Sorgerecht für das Kind haben soll?
- Muss dazu auch der Vater gefragt werden?
- Sollte er bei der Anmeldung im Rathaus aus Verwirrung für das alleinige Sorgerecht unterschrieben haben, wie kann er das ändern? (im besten Fall natürlich mit Mitwirkung der Mutter)

Danke für eure Hilfe.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Da die beiden nicht verheiratet sind hat die Mutter erst einmal automatisch das alleinige Sorgerecht. Der Vater kann beim Familiengericht den Antrag auf gemeinsames Sorgerecht stellen, das ist ohne Verfahren und wird idR
auch so festgestellt, wenn die Mutter dem nicht widerspricht.

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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

https://www.netmoms.de/magazin/familie/sorgerecht/sorgerecht-fuer-den-vater/

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
abi2015
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo, danke für eure Antworten und den Link.
Bei welchem Familiengericht muss er den Antrag stellen? Bei dem für seinen Wohntort zuständigem Familiengericht oder dem Wohnort des Kindes?

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#4
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Wohnort des Kindes.

Aber bevor er die Gerichtkeule rausholt, sollte er erstmal beim JA die Sorgerechtserklärung abgeben und die Mutter bitten dieser zuzustimmen und zu unterschreiben. Tut sie das nicht ,dann kann er ihr mitteilen ,dass er dann eben das ganze übers Gericht laufen lässt.

Wenn ich es richtig gelesen habe sind die beiden ja (noch) nicht getrennt. Wenn er jetzt sofort den Antrag bei Gericht stellt, hat sich die Beziehung mit Sicherheit erledigt. Und ein freiwilliges Einräumen des GSR ist immer noch die bessere Richtung (und ist genaus rechtswirksam wie ein Urteil)

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
abi2015
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)

Ah ok, vielen Dank, vielleicht geht es ja ohne Gericht, das wäre schön.

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