Wie wird Unterhalt berechnet?

14. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
lolalola
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie wird Unterhalt berechnet?

Hallo,
ich habe mich von meinem Mann getrennt. Jetzt wüßte ich gerne, wieviel mir und den Kindern in etwa an Unterhalt zusteht, damit ich weiß, wovon wir leben können. Bin momentan noch im Erziehungsurlaub, allerdings nur noch für 3 Wochen.
Mein Mann meinte, dass seine Lebensversicherung und eine Kreditrate für ein Haus, in dem wir nicht wohnen (3 Mietwohnungen) von seinem Nettoeinkommen abgezogen werden. Das würde sich dann aber schon mal um über 2000 Euro verringern.
Was wird wirklich von seinem Einkommen abgezogen? Damit ich mal einen Blick in die Düsseldorfer Tabelle werfen kann.
Ich selbst werde mich arbeitslos melden, denn ich habe vor dem Erziehungsurlaub in der Firma meines Mannes gearbeitet und das geht jetzt natürlich nicht mehr.
Und wer muss die KV der Kinder in Zukunft zahlen, immerhin auch 350 Euro im Monat.
Kann mir vielleicht jemand einen Tip geben?
Viele grüße
lolalola

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4 Antworten
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#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7153 Beiträge, 1092x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#2
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 278x hilfreich)

Ob die LV abgezogen werden kann, ist fraglich. Angemessene Altersvorsorge wird evtl. berücksichtigt. In welchem OLG-Bereich wohnt ihr denn? Es werden auch noch berufsbedingte Aufwendungen berücksichtigt.
Was die Kreditrate angeht - wann wurde der Kredit aufgenommen? Wer behält das Haus? Was ist mit der Miete, wer erhält die?
Die KV muss der Unterhaltspflichtige, so weit ich weiß, zusätzlich zum Unterhalt zahlen.
Wenn Du aber arbeitest oder Leistungen vom Arbeitsamt beziehst, kannst Du die Kinder beitragsfrei bei Dir mit versichern lassen.

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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

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#3
 Von 
eDaddy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

http://www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=260

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#4
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 278x hilfreich)

Man müsste erst mal wissen, wo Lolalola wohnt. Der Link führt zu den Leitlinien für die OLG's in Süddeutschland (Oberlandesgerichte
Bamberg, Karlsruhe, München,
Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken).



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