Hallo,
In kürze werde ich Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt bezahlen.(Nicht verheiratet, Kind kommt im Feb 2016 zur Welt, sie hatte vorher kein einkommen, wird aber nun Harz4 beantragen)
Wonach richtet sich die Berechnung ? Wird die Jahresabrechnung des Arbeitgebers ,und davon das durchschnittlich Monatsgehalt als Berechnungsgrundlage genommen ? Wenn dem so ist, wird dann ein monatlich fester Betrag festgesetzt oder wird einfach immer alles bis zum Selbstbehalt (bei dem ich letztlich enden werde) überwiesen.
Da ich Schichtarbeiter bin (auch Wochende+Feiertag etc.) schwankt mein Einkommen und das macht je nach Monat schon mal 250 € mehr oder weniger aus. Ich würde also in einigen Monaten deutlich unter den Selbstbehalt fallen in einige auch mal darüber. Deswegen frage ich wie genau sowas berechnet wird.
Eine weitere Frage sind z.b 5% für vorhandenes Auto um zur Arbeit zu kommen. Man könnte also verlangen das ich wieder mit dem Bus zur Arbeit fahre ( ca 1 Std pro fahrt) . Dies ist aber z.B an Sonn/Feiertage zum Frühdienst oder vom Nachtdienst nicht möglich. Wäre das Vorraussetzung genug das mir diese 5 % zugestanden werden ?
Und abschließend noch die Frage ob es möglich ist zwischenzeitlich (ev unregelmäßig) einen (bis) 450 € Job zusätzlich zum Vollzeitjob anzunehmen um einen Selbstbehalt etwas aufzubessern, oder muß dieses Geld dann auch noch "abgedrückt" werden ?
Ich danke für Antworten
-- Editier von Kartoffel123 am 25.10.2015 18:47
Wie wird der Betreuungsunterhalt ermittelt ..und noch was
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ich fang mal an. Ihr lebt nicht zusammen, nur dann gilt das, was ich hier schreibe.
Der erste Schritt ist, Dein Einkommen zu ermitteln. Da nimmt man die letzten 12 Monate, inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld. Das Nettoeinkommen ist so relativ leicht zu ermitteln, dieses dividiert man durch 12. Davon ausgehend, dass schon Sozialabgaben in Abzug gebracht worden sind (Krankenkasse, Rentenvers. u.s.w.), ist das Einkommen weiter zu bereinigen. Um die zusätzliche Altersversorgung, um mindestens 5% berufsbedingte Aufwendungen. Mehr nach Nachweis. So, dann hast Du ein Einkommen als Basis. Davon ist zunächst Kindesunterhalt zu leisten. Die Einzelheiten entnimmst Du der Düsseldorfer Tabelle, sowie die Erläuterungen Deines Oberlandesgerichts. Von dem ermittelten Betrag ist dann das hälftige Kindergeld in Abzug zu bringen. Da hast Du dann den Zahlbetrag für das Kind. Jetzt ist die Mutter dran. Nach Abzug des Kindesunterhalts und all den Bereinigungen (s.o.) hast Du noch einen Selbstbehalt von 1200 €. Darunter darfst Du nicht kommen.
wirdwerden
Guten Abend!
Dem ist fast nichts mehr hinzu zu fügen.
Ich möchte aber noch aufzeigen, dass auch sekundäre Altersvorsorge in Abzug gebracht werden kann, wenn denn tatsächlich betrieben. Das können bis zu 4% von Brutto-EK sein. Sollte keine sekundäre Altersvorsorge Bestehen, kann die auch jetzt noch abgeschlossen werden. Mindert dann auf jeden Fall den Betreuungsunterhalt.
LG nero
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wow, danke soweit schonmal. Nein wir leben nicht zusammen. Rechne ich das alles zusammen komme ich auf ein durchschnittliches Einkommen von etwa 1753/Monat im Jahr. Ich rechne jetzt einfach mal damit, sonstige zusätzlichen Versicherungen etc. habe ich nicht.
Also davon nach Tabelle 248 fürs Kind. Bleiben mir 1505€ . Es würden also noch 305€ an die Mutter gehen. Also für beide würde ich 553€/Monat bezahlen. Dieser Betrag wäre dann Fix trotz meines schwankenden Einkommens ? Komme ich jetzt aber in Monat X nur auf ein Gehalt von 1600€ (keine Feiertagszuschläge oder wegfallen Wechselschichtsale etc.) Wäre ich in diesem Monat unter der Grenze 1200€ . Würde in diesem Falle wahrschienlich, so angesehen, das sich das mit den Moanten in denen ich mehr als 1200€ habe relativiert?
Wer berechnet diese Zahlungen eigentlich ? Die "Harz 4" Stelle ? Und sollte man das von einem Anwalt überprüfel lassen ? Sorry das ich ev blöde Fragen stellen aber bisher hab ich noch nie mit sowas beschäftigen müssen und seit einer Woche lese ich durchs Netz wie ein verrückter und werd immer nur noch verwirrter.
Muss noch was hinzufügen. Ich arbeite seit einigen Jahren nur in einer 75% Stelle. Ich denke hier wird erwartet das ich diese wieder auf 100% erhöhe. Was meinen Plan mit einem Nebenjob im 450€ Bereich wohl sowieso "killt"
Solange der Mindestunterhalt für das Kind bezahlt wird, sehe ich mit den 75 % keine Probleme. Außerdem, da ein Jahresmittel genommen wird (hatte ich doch geschrieben), ist es wurscht, wie viel Du im Monat verdienst.
wirdwerden
ZitatSolange der Mindestunterhalt für das Kind bezahlt wird, sehe ich mit den 75 % keine Probleme. Außerdem, da ein Jahresmittel genommen wird (hatte ich doch geschrieben), ist es wurscht, wie viel Du im Monat verdienst. :
wirdwerden
Vielen Dank.
Dann werde ich mir nach der Berechnung was ich zahlen muss wohl doch noch einen Nebenjob suchen um ein bisschen Polster zu schaffen.
Zitat:Dann werde ich mir nach der Berechnung was ich zahlen muss wohl doch noch einen Nebenjob suchen um ein bisschen Polster zu schaffen.
Dir ist aber schon klar, dass das Einkommen des nebenjobs dann auch für den Unterhalt draufgeht?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
8 Antworten
-
6 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
18 Antworten
-
4 Antworten
-
43 Antworten