Wiederheirat & KU

3. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Susanne34
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wiederheirat & KU

Hallo,

ich hätte da eine Frage, die mich sehr beschäftigt!
Ich bin geschieden, lebe seit 1 jahr mit meinem LG zusammen, meine Kinder leben bei ihrem Vater. Per Gerichtsurteil wurde mir mein Selbstbehalt auf 630€ gekürzt, da eheähnliche Gemeinschaft!
Mir wurde ebenfalls ein Einkommen zugrunde gelegt, das ich nicht hatte! Alles schön und gut! Ich habe den KU an das Jugendamt überwiesen, da der KV Unterhaltsvorschuß erhält. Mein LG und ich möchten nun heiraten und ich Frage mich, da vorher Mangelfallberechnung war, kann mir mein SB durch die Heirat noch weiter gesengt werden, um den Mangelfall zu beheben??

Gruß Susanne

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

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#2
 Von 
Susanne34
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Durch den Umzug der nach umzug der Kinder zum KV standfand hab ich das Bundesland gewechselt ! Ich hatte in einem Zeitraum von 5 Monaten 130 schriftliche bewerbungen und konnte Anrufe auf Zeitungsannoncen nicht nachweisen! Die schriftlichen Bewerbungen waren der Richterin zu wenig. Ich hab dann erstmal einen Minijob angenommen um meine Krankenversicherung zahlen zu können, da 2 meiner drei Kinder bei mir versichert sind.
Nu wie dem auch sei, fakto ist mir wurde aus der geringverdienerstelle ne Vollzeitstelle mit Mangelfallberechnung angehängt!
Es ist wie es ist, da ich nach der Heirat logischerweise in die 5 wechsle (sonst haben wir noch weniger als jetzt) würde es mich Interessieren, ob man mich berechnet als wäre ich in der 3 und ob man von meinem eh schon nicht erreichten SB noch mehr abziehen kann! Im Grunde lief es ja jetzt immer so das ich den ermittelten KU gezahlt habe und mir somit von dem verdientem Geld nichts über geblieben ist! ich habe nun auch die stelle gewechselt zwar was weniger Stundenlohn aber mehr stunden, mehr ist derzeit nicht zu wollen! Den berechneten KU zahl ich natürlich weiter.... ich möchte wissen, was auf uns zukommen kann.

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#3
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#4
 Von 
Susanne34
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Den von der Richterin errechneten Unterhalt zahle ich ja. SB hin oder her....
Mein LG kommt ja jetzt schon für mich auf und ich denke da hat er doch auch den Anspruch auf die bessere Steuerklasse? Sonst wäre für uns ja die Heirat ein Minusgeschäft(was jetzt nicht heist das wir deswegen heiraten)
Aber ich nehm mal an das hier so keiner Recht weiss, wie es gehandhabt würde.... Da scheinbar Rechtslinien Kannlinien sind :(

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#5
 Von 
Susanne34
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Den von der Richterin errechneten Unterhalt zahle ich ja. SB hin oder her....
Mein LG kommt ja jetzt schon für mich auf und ich denke da hat er doch auch den Anspruch auf die bessere Steuerklasse? Sonst wäre für uns ja die Heirat ein Minusgeschäft(was jetzt nicht heist das wir deswegen heiraten)
Aber ich nehm mal an das hier so keiner Recht weiss, wie es gehandhabt würde.... Da scheinbar Rechtslinien Kannlinien sind :(

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#6
 Von 
hns
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 9x hilfreich)

@Susanne
Der KU wird anhand Deines Nettos berechnet. Wechselst Du nach V, wird für den KU StKl. I zugrunde gelegt, da du ja Dein Netto absichtlich verringert hast. Wenn du StKl. III wählst, musst Du KU wie netto StKl. III. Das Dein Netto auf Kosten Deines Partners höher ist, interessiert nicht.
Also wählt IV/IV für Euch. Der KU kann dann auf keinen Fall nach StKl. III berechnet werden, da niemand Deinen neuen Partner zwingen kann, StKl. V zu wählen, weil ihm ja dadurch ein Nachteil entstehen würde.

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