Wiederheirat - nacheheliche Solidarität?!

14. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
xyz1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wiederheirat - nacheheliche Solidarität?!

Hallo und guten Tag,

ich 48J.männlich bin seid 08.2010 geschieden.
Ehedauer bis zum Scheidungsurteil war 18 Jahre.
Nach Klärung der Rechtslage, wurde ihr aufgrund der langen Ehedauer ein nachehelicher Unterhalt gewährt(befristet bis zum 01.Januar 2015).
(laut Gericht bekommt sie diesen Unterhalt nur wegen nachehelicher Solidarität auf Grund der langen Ehedauer). In meinem Fall empfinde ich dies als gespielten Witz, Sie hat mich innerhalb der Ehe mit einem anderen Mann betrogen. Letztendlich war dieser Vertrauensbruch für mich nicht mehr zu ertragen, da sie auch weiterhin der Meinung war, sich mit diesem anderen Mann zu treffen und eine Eheberatung ablehnte.Sie hat einen Vollzeitjob mit ca.1100 Euro
Ich musste dann wieder von Vorne anfangen (neue Wohnung u.s.w.), Anfangs musste ich sogar bei meinen Eltern einziehen da ich nicht das Geld hatte für eine Wohnung und Mobiliar. Wo bleibt da bitte die nacheheliche Solidarität, wenn es der Ex-Frau gut geht?
Frage 1) Habe ich eine Möglichkeit jetzt noch gegen dieses Urteil anzugehen, b.z.w. ein Verfahren anzustreben um dieses Urteil aufzuheben.
Frage 2)Wenn ich jetzt wieder heiraten würde und von Steuerklasse 1 in St.Kl. 3 wechsel habe ich demzufolge ein höheres Nettoeinkommen. Kann die Ex-Frau dann eine Neuberechnung für ihren Unterhalt verlangen.
Meine Partnerin hat ein Kleinunternehmen und darf 1400 Euro im Monat steuerfei verdienen.
Würde dieser Betrag mit als Einkommen gerechnet?

Vorab vielen Dank

Mfg
xyz1


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-- Editiert xyz1 am 14.05.2012 07:46

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo xyz,

auf den Bruch der ehelichen Solidarität hättest Du in Scheidungsverfahren drängen sollen. Ob das jetzt noch zieht, wage ich zu bezweifeln. Schuldprinzip gibbet ja leider nicht mehr. Aber 4 1/2 Jahre Ehegattenunterhalt nach 18 jahren Ehe ist doch zu verkraften.

Solltet Du wieder heiraten und die StKl.3 wählen partizipiert der ex-Partner davon nicht. Anders wäre es beim Kindesunterhalt. Auch das Einkommen Deiner zukünftigen Frau ist im Bezug auf den Ehegattenunterhalt uniteressant.

LG nero

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
@nero

quote:
Schuldprinzip gibbet ja leider nicht mehr

naja hier könnte man auch zum Glück sagen, kommt halt auf die Perspektive an. Das Schuldprinzip wurde vom Gesetzgeber aus gutem Grund aus dem Scheidungsrecht genommen und das hat sich weitestgehend bewährt.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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