Wielange Trennungsunterhalt zahlen bei Kinder 3 und i Jahre alt.

6. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
go616731-49
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)
Wielange Trennungsunterhalt zahlen bei Kinder 3 und i Jahre alt.

Guten Tag,

Trennjng 1.4.2022.
Auszug meinerseits verlangt durch Frau.
2 Kinder: Junge 3 Jahre alt, Mädchen 7 jetzt.

AblaufbTrennungsjahr 1.4.2023.

Scheidung bisher durch Frau nicjt eingereicht.

Wielange müsste ich nach Ablauf Trennungsjahr bei diesem Alter der Kinder zahlen? Ist das davon abhängig oder sind es nur tatsächlich 12 Monate.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sirko1975
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 20x hilfreich)

Hallo,

das Trennungsjahr heißt so, da diese 12 Monate die Zeit der Besinnung sein sollte und geprüft werden soll, ob man sich scheiden lassen möchte.

Bei einer Trennung ohne Scheidung muss der besser verdienende Ehegatte dem anderen Ehegatten Trennungsunterhalt zahlen, solange die Ehe nicht geschieden ist. Der andere Ehegatte kann auf diesen Trennungsunterhalt auch nicht wirksam verzichten!

D.h. Trennungsjahr und Trennungsunterhalt haben nichts miteinander zu tun.

Wenn die Frau die Scheidung nicht einreicht, dann zahlst Du eweig. Es sei denn, Du stellst den Scheidungsantrag.

Sirko

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36348 Beiträge, 13540x hilfreich)

Sirko, die Antwort ist so nicht ganz zutreffend. Auf Kindesunterhalt kann nicht verzichtet werden, allerdings muss der nicht geltend gemacht werden. Grund hierfür ist, dass der KU ja kein eigener Anspruch des Elternteils ist. Auf den eigenen Anspruch kann der Ehepartner selbstverständlich verzichten.

So, dann ist zu unterscheiden zwischen Betreuungsunterhalt und Trennungsunterhalt. Betreuungsunterhalt ist zeitlich nicht begrenzt, er ist so lange zu zahlen, wie das betreuende Elternteil eben wegen der Betreuung eines Kindes eben nicht (vollzeitig) arbeiten kann. Ab drei Jahren ist zumindest eine teilzeitige Tätigkeit möglich, eigentlich auch eine ganztägige, letzteres scheitert allerdings häufig daran, dass die Kita nicht neben dem Arbeitsplatz liegt und die Öffnungszeiten nicht mit den Arbeitszeiten korrespondieren.

Dazu gibt es dann noch den Aufstockungsunterhalt, der letztlich zu zahlen ist, wenn der eine Ehepartner eben deutlich mehr verdient hat als der andere. Die Dauer dieses Unterhaltsanspruchs ist im wesentlichen von der Dauer der Ehe abhängig. Vor der Ehescheidung heißt dieser Unterhalt Trennungsunterhalt. Wenn die Scheidung sich sehr lange hinzieht, ist dieser Unterhalt nicht bis zur Scheidung zu zahlen. Die längste Scheidung, an die ich mich erinnere, dauerte über 6 Jahre nach Rechtshängigkeit. Also, auch hier gibt es keine festen Regelungen, man muss sich den Einzelfall anschauen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sirko1975
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 20x hilfreich)

Hallo wirdwerden,

Zitat:
Der andere Ehegatte kann auf diesen Trennungsunterhalt auch nicht wirksam verzichten!


Damit meinte ich, wenn die Frau Sozialleistungen beziehen sollte, dass hier zunächst die Unterhaltspflicht des Ex geprüft wird. Klar kann man selbst auf Trennungsunterhalt verzichten, aber wenn die Allgemeinheit zahlen soll, dann ist dies nicht wirksam. So zumindest sind meine Erfahrung.

Ich bin mit meiner Aussage auch nur vom Trennungsunterhalt ausgegangen. Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt habe ich nicht erwähnt bzw. wurde auch nicht gefragt.

Trennungsunterhalt endet jedenfalls nicht automatisch nach 12 Monaten. Eine zeitliche Befristung und die Höhe sollte im Scheidungsverfahren geklärt werden. Aber OHNE Scheidungsantrag!?!

Sirko

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36348 Beiträge, 13540x hilfreich)

Ja, natürlich kann man Trennungsunterhalt auch ohne Scheidungsantrag bei Gericht anhängig machen. Nur, wir haben doch nachfolgendes Problem: Trennungsunterhalt - das ist ein Sammelbegriff für Betreuungsunterhalt und dem Unterhalt, den man unabhängig davon zahlen muss, ob ein Kind zu betreuen ist oder nicht. Eben einfach, weil man verheiratet ist und man auch nach der Trennung für den Zeitraum xy füreinander einstehen muss.

Hier in der Anfrage ist der Bezug zu Kindern klar hergestellt, deshalb ist wohl Betreuungsunterhalt gemeint. Aber, je nach Dauer der Ehe kann es durchaus sein, dass entweder der Betreuungsunterhalt oder der "Exenunterhalt" unterschiedlich lange laufen. Da wären also die Einzelheiten zu klären.

wirdwerden

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