Hallo zusammen,
vielleicht kann mir hier jemand helfen, bevor ich gleich zum Anwalt renne.
Mein Exfreund und ich haben zusammen einen 6. jährigen Sohn.
Wir haben uns getrennt, da war der Kleine knapp 2 Jahre alt.
Da mein Ex damals noch studiert hat, haben wir uns auf einen Unterhalt
laut Jugendamt auf 190.-€ (eigentlich 192.-, aber er zahlt immer 190.-) geeinigt - er hat damals seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse darlegen müssen (hat aber dem Jugendamt seinen Kontostand von über 23.000.-€ verschwiegen).
Seit ca. 3 Jahren ist er selbständig. Besaß zuererst nur ein Café, seit 2 Jahren ein zweites und nun seit ca. einem dreiviertel Jahr ein Hotel - ich habe das alles jedoch erst vor knapp zwei Jahren erfahren (durch andere, was sich dann aber auch bestätigte).
Daßer nicht am Hungertuch knabbert, wie er das immer darstellt, sehe ich daran daß er eine Wohnung in einer gehobeneren Gegend gekauft hat, 3 neue Autos fährt (Alfa Kombi GTA, VW Touran, BMW M5) und soweit ich weiß laufen die Cafés sehr gut.
Er zahlt jedoch immernoch die 190.-€ monatlich.
Nun habe ich ihn vor 1,5 Jahren gebeten mir seine Einkommensverhältnisse darzulegen, da kam er mit so Sachen wie: "das hat gerade alles mein Steuerberater" (1 Jahr lang!) und "ich habe es vergessen",...
Nun zu meiner Frage, wie soll ich fortfahren?
Was steht meinem Sohn zu?
Ich muß noch ergänzen:
Er darf seinen Sohn sehen, wann IMMER ER will - leider nimmt er es nicht wirklich ernst und entweder kommt er (wenns gut läuft) jede Woche und nimmt ihn für 4-5 Stunden oder meldet sich monatelang nicht. Mir macht das nichts aus, aber der Kleine leidet daran, wenn er sich lange nicht meldet - und allein deswegen will ich, daß er wenigstens so seinen väterlichen Pflichten nachkommt und unser Sohn so was davon hat!
Danke schon im Voraus für Eure Hilfe!!!
-- Editiert am 29.06.2009 09:05
Wieviel Kindesunterhalt zahlen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hi Sharley,
Unterhalt und Umgang haben nichts miteinander zu tun.
Fordere ihn mit Fristsetzung zur Auskunft auf. Er muss alle Unterlagen einreichen, die zur Berechnung des Unterhalts erforderlich sind.
Du kannst auch beim JA eine Beistandsschaft einrichten, dann kümmern die sich darum.
Grüße
Ich würde dir auch zur Beistandsschaft raten, erspart viel Ärger und Mühe!
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ist die Beistandsschaft beim JA nicht nur für Alleinerziehende?
Ich bin jetzt nämlich verheiratet.
Nein, dein Mann hat mit dem Unterhalt für dein Kind nichts zu tun. Das JA vertritt die Interessen des Kindes gegenüber dem unterhaltspflichtigen Vater.
Grüße
Danke!
Dann werde ich gleich morgen auf JA gehen.
Viele Grüße
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