Wieviel Prozent darf als Vorteil des Zusammenlebens auf das Einkommen angerechnet werden?

10. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Miss_B31
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Wieviel Prozent darf als Vorteil des Zusammenlebens auf das Einkommen angerechnet werden?

Hallo an Alle,
die Anwältin meines Exmannes hat bei einer Unterhaltsberechnung für unsere erwachsenen Kinder (Kind 1 lebt bei mir, 18 Jahre alt, noch bis nächstes Jahr in Schulausbildung, Kind 2 im Studium auswärts, 22 Jahre alt) einen Vorteil des Zusammenlebens auf mein Einkommen angerechnet, da ich seit August 2018 mit meinem neuen Freund zusammen wohne. Angeblich nach den Leitlinien des OLG Hamm, was ich trotz Recherche nicht richtig nachvollziehen kann.
Ich habe ein mtl. wechselndes, aber durchschnittliches Einkommen von ca. 1500 Euro.
Wie hoch bzw. mit wieviel Prozent darf das Zusammenleben mit meinem Freund auf mein Einkommen angerechnet werden?

Vielen Dank schon mal für alle Antworten!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Das wird nicht direkt dem Einkommen zu gerechnet sondern der Vorteil des Zusammenlebens schmälert den Selbstbehalts/Eigenbedarf.

Zitat:

6.2 Das Zusammenleben in einer häuslichen Gemeinschaft kann unter dem Gesichtspunkt
ersparter Wohn- und Haushaltskosten nach den Umständen des Einzelfalles – bei
Leistungsfähigkeit des Partners – die Leistungsfähigkeit steigern. In der Regel kann dieser
geldwerte Vorteil für die Gemeinschaft mit bis zu 20 % des Selbstbehalts/Eigenbedarfs
bemessen und dem jeweiligen Partner zur Hälfte zugerechnet werden. Vgl. auch Nr. 21.5.

http://www.olg-hamm.nrw.de/infos/Hammer_Leitlinie/HLL_2018.pdf

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#2
 Von 
Miss_B31
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, danke für die Antwort. Mir wurde von der gegnerischen Anwältin hierzu ein Einkommen i.H.v 106 Euro zu meinem bereinigten Nettoeinkommen hinzugerechnet.
So wie ich es jetzt verstehe, würde also mein eigentlicher Selbstbehalt für Kind 1 von 1080,- Euro geschmälert und für Kind 2 von 1300 Euro?
Und was heißt dann bis zu 20%? Wie kann ich das selbst richtig berechnen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Wie kann ich das selbst richtig berechnen?


Einfach die Kosten ermitteln, welche ihr Euch durch den Zusammenzug nun teilen könnt. Er wird sich ja an den laufenden Kosten z.B. für die Wohnung beteiligen.

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