Wieviel Unterhalt muss ich zahlen? Schulden, Lebenshaltungskosten, Kindergeld anrechnen?

23. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
SaintHolgi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wieviel Unterhalt muss ich zahlen? Schulden, Lebenshaltungskosten, Kindergeld anrechnen?

Ich lebe seit kurzem in Trennung und muss demnächst Unterhalt für meinen 14-jährigen Sohn zahlen.
Wie errechne ich diese Summe? Laut Tabelle muss ich 287 € zahlen. In wie weit können Schulden, Lebenshaltungskosten, Kindergeld usw. angerechnet werden?
Mein Einkommen beträgt z.Z. netto 1100 €; dazu kommen ca. 250 € an Ratenzahlungen monatlich.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Vadder_Ralf
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo SaintHolgi!
Du darft für dich, wenn du berufstätig bist, 850 € behalten, hinzu kommen noch 5 % von 1100 € = 55 € und pro gefahrener Kilometer zur Arbeitsstelle 0,27 € damit währest du schon ein Mängelfall !

Gruß!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
Das bereinigte Nettoeinkommen errechnet sich aus deinem Netto + Weihnachts- und Urlaubsgeld + Steuerrückerstattung Vorjahr - 5% Pauschale.
Die berufliche Aufwandspauschale von 5% kannst du i.d.R. abziehen, dann aber NICHT mehr die gefahrenen Kilometer !!!! Entweder oder....
Die verschieden Richtlinien der OLG`s kannst du unter www.unge-recht.de einsehen.
Schulden können evtl. berücksichtigt werden, sofern sie ehebedingt waren.
Kindergeld wird in der ersten Einkommenstufe nicht angerechnet.
840 EU hast du Selbstbehalt ( alte Länder )
Ob dir dieser immer gewährt wird, hängt von deiner Situation ab.
So, wie es aussieht, bist du ein Mangelfall - selbst ohne Anrechnung der Schulden.
1100 - 55 - 284 = 761. Also würden dir im Höchstfalle 205 EU zur Verfügung stehen, die du an Unterhalt zahlen könntest.
Letztendlich bleibt die Entscheidung aber im Streitfalle dem Richter überlassen. Es gibt auch so schöne Urteile, wo dem Vater ein Jobwechsel, bzw. Nebenjob zugemutet wird oder ein Umzug in eine günstigere Wohnung etc...
Deine Lebenshaltungskosten sind in den 840 EU enthalten ! Unter anderem 360 EU Warmmiete. Wenn deine tatsächliche Miete niedriger ist, könnte dir somit auch der Selbstbehalt gekürzt werden.

Gruß
Anna

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hallo zusammen,
auch Schulden die nicht ehebedingt waren wurden bei meinem Mann damals anerkannt.


-----------------
"Gruss Anny
~~~Uhren und Kinder soll man nicht nur aufziehen, sondern auch gehen lassen~~~"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
SaintHolgi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke euch für die schnelle Hilfe. Und habe jetzt die ungefaire Vorstellung was ich zahlen muss.
Nur noch eine Frage, muss man einen Anwalt haben um sich Scheiden zu lassen?
Oder kann ich direkt zum Amtsgericht gehen und die Scheidung einreichen. Weil, meine Frau will es nicht machen und ich habe gar keinen Plan wie das alles so funktioniert.


-----------------
"Smile and the world will smile with you ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hallo holgi, musst schon zum Anwalt, wenn du dich scheiden lassen willst.
Das mit den Schulden anrechnen lassen ging auch beim Kindesunterhalt.
Bei uns war es einige Jahre so, das sie Vom Sozialamt Geld bekam und wir eine Summe für beide zahlen mussten an das Amt.
Es ist immer so Kanalmeister. Alles ist möglich.
Wir zahlen 100 % statt 135 %. Sicher kommt eines Tages eine Anforderung unserer Bilanzen und da man das in etwa abschätzen kann.
Wir haben mehr als genug für diese Mutter und das Kind gezahlt, bei uns ist Schluss.
Aber es ist nun nicht so das man das vorgeschmissen bekommt, man muss da schon was für tun.
Seit 10 Jahren rückt die uns auf den Pelz mit allem was dazu gehört, alles was die noch will muss sich sich hart erkämpfen.
So was übt sich in 10 Jahren, aber wir haben auch was dazu gelernt.
Alles was legal ist, möglich u. machbar.
Bis dann.

-----------------
"Gruss Anny
~~~Uhren und Kinder soll man nicht nur aufziehen, sondern auch gehen lassen~~~"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@ Anny
wenn bei deinem Mann damals Schulden anerkannt wurden, welche nicht ehebedingt waren, hat er Glück gehabt. War er verheiratet? Oder spielten andere Faktoren eine Rolle?
In der Regel werden lediglich Schulden anerkannt, die ehebedingt waren.
Letztendlich kommt es natürlich immer auf die persönliche Situation und den Richter an, der dieses im Einzelfalle zu entscheiden hat.

@Kanalmeister,
man muss nicht in den meisten Fällen einen Nebenjob annehmen. Ganz im Gegenteil: Die Gerichte muten einen solchen heutzutage nur noch zu, wenn wirklich erkennbar ist, dass der Unterhaltspflichtige nachweislich ohne große Anstrengung wesentlich mehr arbeiten könnte, als er dies momentan tut. (Halbtagsjob, geringfühgig bezahlter Job trotz qualifizierter Ausbildung usw...)
Diese Richtlinie wird nur von Anwälten gern verwendet, um den Pflichtigen einzuschüchtern.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
SaintHolgi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist aber eine ganz gemeine Sache das mit dem Nebenjob!
Hat Mann denn kein Recht normal weiterzuleben?
Und bei mir mit Nebenjob ist auch nicht möglich, ich arbeite von 4:15 bis 7:00 und von 15:00 bis ca. 23:00 oder wie gestern mal bis 01:00. Ich glaube schlafen darf ich wohl noch.
Nur das mein Job unterbezahlt ist. Jedoch finde mal auf dem Arbeitsmarkt eine gute Stelle. Und dann haste eine gut bezahlte Stelle und darfst dafür dann auch mehr für den Unterhalt bezahlen.
Versteht mich nicht falsch ich möchte für meinen Sohn gerne bezahlen, bloss leben möchte ich auch noch gerne ein wenig.
Ich werde mal zum Anwalt gehen und mir Rat holen, werde euch informieren wie es bei mir gelaufen ist. Danke für eure Unterstützung.

-----------------
"Smile and the world will smile with you ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hallo Kanalmeister,
wir zahlten damals eh den Ehe Kredit ab50. 000 DM noch.
Wie 600 DM ausgemacht, na das konnten wir nicht, es waren 100 DM. Mit Stundungen Jahrelang dazwischen.
Wir hängen da immer noch drin. Das 10 Jahre schon.
Dann gab es weitere Kredite wie z. B. ein Auto was Ex verkaufte und sich das Geld einsteckte. 5.000 DM.
Dann gab es Anschaffungskredite, sie behielt alles, das waren so etwa 3.000 DM.
Als mein Mann und ich uns kennen lernte machten wir weitere Schulden, und eben dieser Kredit wurde voll mit anerkannt.
Wir zahlen noch immer Ratenkredite von der Ex mit ab, kleine Raten inzwischen. Unsere Kredite laufen auch irgendwann mal aus.
Anerkannt wurden damals 280 DM. Klar das ist nicht viel aber da wir eh kaum alles in voller Höhe zurückzahlen konnten ging das.
Wir haben das damals auch alles nicht gewusst, wie man so was überhaupt teilt. Mein Mann war gutgläubig und sie konnte erzählen was sie wollte.
Auch ich habe ihr so eine Abzocke nicht zugetraut.
Schulden kann man auch nach der Scheidung mit anführen, denn, wir haben z. B. einen Teil der ex Kredite umschulden lassen, so das ich auch mit drin hänge. Hm.
Na ja, sonst hätten wir das Geld nicht bekommen, mein Mann war überschuldet.
Inzwischen haben wir 2 Kredite abgelöst u. einen fast abgelöst.
Wir lassen uns Zeit, irgendwann muss man auch mal flüssig sein.
Aber es kommt tatsächlich auch auf den Einzelfall an. Denn, das muss ich dazu sagen, mein Mann war eine erhebliche Zeit ohne Einkommen, schon alleine dadurch wurde vieles berücksichtigt.
Willst du denn noch was unternehmen?


-----------------
"Gruss Anny
~~~Uhren und Kinder soll man nicht nur aufziehen, sondern auch gehen lassen~~~"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
das war bei uns auch so. Um die Kredite weiterhin abzahlen zu können, musste umgeschuldet werden. Auch hat mein Mann damals 2500 EU mehr aufgenommen ( seine Frau verschwand in einer Nacht- und Nebelaktion und er musste die gesamte Miete 3 Monate lang allein zahlen. Ferner hat sie schon 6 Monate vorher ihr eigenes Einkommen und das KiGe ohne sein Wissen auf ein Extrakonto überweisen lassen ) Desweiteren brauchte er dieses Geld, um Anwalts- und Gerichtskosten zu zahlen und ein wenig Hausrat anzuschaffen. Diese " Aufstockung " des Kredits ist voll mit anerkannt worden.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

hallo anna,
hat er ja auch ein super früchtchen gehabt.
das ist doch alles ein mist oder nicht?


-----------------
"Gruss Anny
~~~Uhren und Kinder soll man nicht nur aufziehen, sondern auch gehen lassen~~~"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.795 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen