Wieviel steht mir von meinen Eltern zu?

26. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
AsAtRu
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Wieviel steht mir von meinen Eltern zu?

Einen schönen Guten Tag, ich heiße Marc und habe ein rießiges Problem und suche jetzt meine letzte Hilfe hier in diesem Forum!

Ich schildere mal schnell meine Situation. Ich heiße Marc bin 20 Jahre alt und bin seit dem 1. August bei meinen Eltern ausgezogen. Ich selber habe verschiedene Gymnasien besucht und habe letzt endlich eine schulische Ausbuldung zum staatlich geprüften technischen Assistenten für Informatik mit Fachhoschulreife gemacht. Dies war wiederum die Basis für meine erste richtige Ausbildung, welche ich ohne Fachiabitur gar nicht hätte anfangen können.



Wie gesagt ich wohne in Thüringen und musste wegen meiner neuen Ausbildung zum Fachinformatiker nach Niedersachsen ziehen. D.h. von Jena nach Hannover. Ich bin dort ganz allein auf mich gestellt und das Geld reicht hinten und vorne nicht.

Bafög habe ich beantragt, wurde aber abgelehnt da ich schon eine Ausbildung habe, und zwar eine schulische, ungerecht aber war. Während meiner schulischen Ausbildung habe ich keine Leistungen beantragt.


Zum meinem Problem, ich lege das mal offen, das ich als Azubi jeden Monat 420 Euro raus habe. 315,00 kostet meine Wohznung jeden Monat, außerdem fahre ich jede Woche 350 km nach hause zu meiner freundin, macht 240 euro Zugkosten. Wie ihr seht, ist das jetzt schon ein Fass ohne Boden.

Ich bekomme von meinen Eltern keine Unterstützung, sie zahlen rein gar nichts. Und ich muss sagen, sie leben in sehr viel Wohlstand, bekommen beide zusammen fast 4500 Euro Brutto raus, haben mehrere Autos, ein Haus und meine Mutter eine eigene Wohnung in Hannover, mein Vater eine eigene Wohnung in Frankfurt und ein Haus in Hermdsdorf in Thüringen, welches auch gleichzeitig unser Hauptwohnsitz ist.



Es muss doch irgend eine Möglichkeit geben herauszufinden was mir zu steht. Meine Eltern sträuben sich regelrecht wenn es darum geht ihr Monatsgehalt irgendwo preis zugeben. Sie sind verheiratet!


Bitte helft mir und sagt mir was ich machen kann und wa smir zusteht!!


PS: Sie kauft sich lieber eine DOLCE und CABANA Brille für einige Hundert Euro, als mich in irgend einer Weiße zu Unterstützen!

-- Editiert von AsAtRu am 26.08.2007 13:56:43




20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mavis
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.
Da kann ich Dir nur raten dich von einem Anwalt vertreten zu lassen. Ich meine auch das Du den Anwalt nicht bezahlen mußt sondern dir dafür beim Amtsgericht einen Antrag für Erstberatung zu holen.

Du kannst aber auch auf das Arbeitsamt gehen und einen Antrag auf Ausbildungsbeihilfe zu stellen. (wenn es das den noch gibt)

Oder Du kannst Arge 2 zusätzlich beantragen. Desweiteren kannst Du auch Wohngeld beantragen und da Du in der lehre bist meine ich gibt es auch Kindergeld das aber in diesem fall du bekommst.
Bekommen den Deine Eltern Kindergeld noch für dich...dann kannst Du das Geld seit du alleine wohnst von deinen Eltern zurückfordern. (154 € mtl.)
Liebe Grüße

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#2
 Von 
AsAtRu
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, wo sollte ich mir da einen Anwalt suchen, mein Hauptwohnsitz in Hermsdorf wo ich am Wochenende bin, oder in Hannover, wo ich die Woche über bin? Was kann ich mit dem Anwalt erreichen?? Steht mir wirklich nur mein Kindergeld zu, oder habe ich auch noch Anspruch auf mehr??


Achja, BAB wurde abgelehnt, da die Ausbildung die ich jetzt mache als zwei Ausbildung zählt!

PS: Danke für die schnelle Antwort!

-- Editiert von AsAtRu am 26.08.2007 14:43:34

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#3
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 325x hilfreich)

Steht mir wirklich nur mein Kindergeld zu, oder habe ich auch noch Anspruch auf mehr??

Maximal geht es um 640,- Euro,wobei dein Gehalt + Kindergeld voll angerechnet werden.
Immer unterstellt,es geht um die Erstausbildung,was bei dir fraglich erscheint.

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php

jede Woche 350 km nach hause zu meiner freundin, macht 240 euro Zugkosten.

Das ist eben Luxus... :love:

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

-- Editiert von schnee-einsiedel am 26.08.2007 15:11:00

-- Editiert von schnee-einsiedel am 26.08.2007 15:11:43

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#4
 Von 
AsAtRu
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

wieso sagt mir immer jeder es geht um die erst Ausbildung? Ich finde es nicht fäir das ich dafür bestraft werde, Fachabitur gemacht zu haben. Das Fachabi war Vorrausetzung für meine aktuelle Ausbildung, ohne die Ausbildung zum staatlichen geprüften technischen Assistenten für Informatik hätte ich nie Fachinformatiker werden können....


PS: Immer wieder bekomme ich zu hören, warum bist du nicht gleich Arbeiten gegangen?? Grund: Weil ich einen höheren Bildungsstatus erreichen will, und dafür werden mir nur Steine in den Weg gelegt!!

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#5
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

also, wenn deine jetztige Ausbildung als Erstausbildung angesehen wird, stehen dir 640€ zu.
Das Kindergeld und dein Einkommen werden voll angerechnet. Den Rest müssen deine Eltern leisten.
420 + 154 = 574.
640 - 574 = 66€, die deine Eltern noch zu leisten hätten.

Was die Heimfahrten angeht, da hat der Einsiedler schon recht... das ist dein persönlicher Luxus.

Grüßle

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#6
 Von 
AsAtRu
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Ämt sehen aber meine schulische Ausbildung als erst Ausbildung und nicht die, welche ich jetzt mache! Es kann doch gar nicht sein, das mir nichts zusteht!!?

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#7
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Doch... dein Kindergeld und 66€.

Damit müssen die Meisten auskommen.

Grüßle

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#8
 Von 
Mavis
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Den Anwalt würde ich mir da suchen wo du in der woche bist, da die nur in der woche geöffnet haben. Den Anwalt kannst Du Dir über das Internet suchen da gibt es auch listen wer gut ist und wer nicht so.

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#9
 Von 
guest123-2020
Status:
Praktikant
(821 Beiträge, 110x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
azrael
Status:
Master
(4939 Beiträge, 785x hilfreich)

Der Kasus Knacktus liegt darin, dass du nach eigenen Angaben mehrere Gymnasien besucht hast. Dort hättest du dein Fachabi machen können. Und wenn man mal unter berufe.net sucht, kann man den Fachinformatiker auch ohne Fachhochschulreife machen. Von daher fürchte ich, dass du sehr schlechte Karten hast.

-----------------
"gruß azrael"

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#11
 Von 
guest123-2020
Status:
Praktikant
(821 Beiträge, 110x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
AsAtRu
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Problem, ist, das die Bafög ablehnung schon einen Monat her ist, und eine gute Nachricht, habe heute im Briefkasten den Brief der Wohngeldstelle gehabt, naja 98 Euro Wohngeld....nicht viel aber ein Anfang!

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#13
 Von 
guest123-2020
Status:
Praktikant
(821 Beiträge, 110x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
AsAtRu
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also kann ich jetzt doch wiedersprechen...muss ich das an die Behörden schicken wo mein Hauptwohnsitz ist (wo ich nur am Wochenende bin)also Hermsdorf, oder nach Hannover, wo ich die Woche über bin. Die Ablehnung erfolgte aus Thüringen!!

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#15
 Von 
guest123-2020
Status:
Praktikant
(821 Beiträge, 110x hilfreich)

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#16
 Von 
AsAtRu
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, das ist mir schon klar, du hast meine Frage falsch verstanden! Du weißt ja bestimmt das ich in Hannover wohne und die Behörde die mir das Zugeschickt hat sitzt in Jena, an welche muss ich schicken?? Denn ich wohne ja jetzt in Hannover, ich gehe davon aus nach Jena.


Problem: Bringt das Überhaupt etwas, da es ja eine zweitausbildung in dem Sinn ist!! Aber wiederum ist es meine erste Richtige Ausbildung, bei welche ich auch Ausbildungsvergütung beziehe!

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#17
 Von 
guest123-2020
Status:
Praktikant
(821 Beiträge, 110x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#18
 Von 
azrael
Status:
Master
(4939 Beiträge, 785x hilfreich)

Die Ausbildung an einer Fachschule bzw. an einem Berufskolleg ist auch eine richtige Ausbildung, auch wenn man da keine Ausbildungsvergütung erhält.


So, ich habe eben noch mal gegoogelt. Und folgendes gefunden:

Zweijährige Berufsfachschule "Technischer Assistent/-in für Informatik" ( BFI )



Die Ausbildung zum/zur Techn. Assistenten/-in für Informatik ist eine berufliche Erstausbildung , die in der Berufsschule durchgeführt wird. Der zweijährige Bildungsgang setzt mindestens den Sekundarabschluß I - Realschulabschluß voraus und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Die Absolventen führen dann die Berufsbezeichnung
Staatlich geprüfter Technischer Assistent für Informatik

Also wäre deine Fachinformatikerausbildung definitiv deine Zweitausbildung. Und damit kein Unterhaltsanspruch.


-----------------
"gruß azrael"


-- Editiert von azrael am 27.08.2007 23:59:16

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#19
 Von 
guest123-2020
Status:
Praktikant
(821 Beiträge, 110x hilfreich)

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#20
 Von 
azrael
Status:
Master
(4939 Beiträge, 785x hilfreich)

Ist doch interessant, wie viele Betriebe in Jena zum Fachinformatiker ausbilden. Man muss also nicht unbedingt von Thüringen nach Niedersachsen ziehen...

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"gruß azrael"

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