Wieviel unterhalt für Kinder

19. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Speedy76
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Wieviel unterhalt für Kinder

Bezahlt man unterhalt wenn man selbst ca.1650€ netto verdient ??aber davon ca.35% schichtzulage .. Wenn ex Frau auch selbst arbeitet und ca. 1790€ netto verdient ohne Schichtzulage..

-- Editiert von Speedy76 am 19.09.2019 15:01

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2800 Beiträge, 919x hilfreich)

Man schuldet erstmal grundsätzlich den Mindestunterhalt für sein Kind, unbefristet und dynamisch tituliert.

Will man weniger als diesen zahlen, ist man im Rahmen der sogenannten gesteigerten Erwerbsobliegenheit verpflichtet, alles notzwendige zu tun um die Mittel zu erwirtschaften um den Mindestunterhalt leisten zu können (dafür ist man beweispflichtig). Klappt es trotz aller Bemühungen nachweislich nicht, z.B. meistens bei einer größeren Zahl an Kindern, so landet man im sogenannten Mangelfall, bei dem alles bereinigte Einkommen oberhalb des Selbstbehaltes auf die Kinder verteilt wird. Ob dir das Geld aus einer Schichtzulage zusteht oder aus einer anderen Einnahmequelle spielt dabei keine Rolle.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von Speedy76):
Bezahlt man unterhalt
Ja. Der Unterhalt ist FÜR die Kinder gedacht. NIcht für die Exfrau.

Wie viele Kinder hast du denn?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Speedy76
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

2 Kinder 14und17

-- Editiert von Speedy76 am 19.09.2019 15:43

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#4
 Von 
smogman
Status:
Student
(2800 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von Speedy76):
2 14und17

Dann beträgt die Grundforderung 2* 476 € - 2* 102 € = 748 € Unterhalt abzgl. ggf. Einkünfte des Kindes, sofern z.B. das 17jährige Kind in Ausbildung ist.

Ggf kannst du dich mit der Mutter auf eine niedrigere Summe vereinbaren, wenn sie damit einverstanden ist.

Ab dem 18. Geburtstag wäre neu zu rechnen.

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#5
 Von 
Speedy76
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Viele sagen können nicht eingreifen wenn ihr Grundgehalt 1000€ ist rest schichtzulage...

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Du meinst den Selbstbehalt. Was dir bleiben muss.
Der Selbstbehalt liegt bei 1.080,-
Wenn du immer die Schichtzulage hast, dann zählt die immer mit.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Letztlich zählt das bereinigte Nettoeinkommen.

Mindestens gehen von tatsächlichen Nettoeinkommen pauschal 5% für Werbungskosten abzuziehen, vielleicht auch noch weitere Dinge. Dann beträgt das bereinigte Nettoeinkommen höchstens 1567,50€. Da Dir auch mindestens 1.080€ Selbstbehalt verbleiben müssen beträgt der Kindesunterhalt max. 487€ insgesamt, Da Du einen Mangelfall darstellst.

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#8
 Von 
Speedy76
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Du meinst den Selbstbehalt. Was dir bleiben muss.
Der Selbstbehalt liegt bei 1.080,-
Wenn du immer die Schichtzulage hast, dann zählt die immer mit.
wenn krank ist bekommt man kein Zuschlag was dann?

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#9
 Von 
smogman
Status:
Student
(2800 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von hh):
(...) Da Dir auch mindestens 1.080€ Selbstbehalt verbleiben müssen beträgt der Kindesunterhalt max. 487€ insgesamt, Da Du einen Mangelfall darstellst.

Um ein Mangelfall sein zu können, benötigt man entweder das Einverständnis des Unterhaltsberechtigten oder man muss den Beweis erbringen, dass man seine gesteigerte Erwerbsobliegenheit erfüllt. Die einfache Aussage "Ich verdiene eben nicht mehr Geld" ist dabei alles andere als ausreichend. Trotz hunderter Beschlüsse zu diesem Thema bin ich immer wieder erstaunt, wie selbst manche Fachanwälte für Familienrecht nichts dazu im Gericht vortragen, zum Teil nicht mal vor den Oberlandesgerichten.

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#10
 Von 
smogman
Status:
Student
(2800 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von Speedy76):
wenn krank ist bekommt man kein Zuschlag was dann?

Bist du denn krank? Wenn ja, müsste man bewerten, ob du durch die Krankheit tatsächlich dauerhaft außerstande bist, Einkünfte zu erzielen. Ansonsten gilt bei Krankheit erstmal ein niedrigerer Selbstbehalt von 880 €. Oder ist das eine hypothetische Frage?

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#11
 Von 
Speedy76
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn krank ist bekommt man kein schichtzulage ..

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Wie oft bist du denn krank?
Und wenn ja, wie lange?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
Speedy76
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

1-2 Woche

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#14
 Von 
smogman
Status:
Student
(2800 Beiträge, 919x hilfreich)

Da dein Einkommen im Normalfall aus einem Jahresdurchschnitt errechnet wird, ist eine Krankheitszeit von 1-2 Wochen völlig unerheblich. Dafür macht man ja eine Durchschnittsberechnung, um eine Prognose für die Zukunft zu erstellen.

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