Wir suchen einen Anwalt...

12. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
m2
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wir suchen einen Anwalt...

... der uns berät bei der Änderung unseres Ehenamens. Wir hatten zunächst Hilfe gesucht bei einer lokalen Anwältin, die sich allgemein auf Familienrecht spezialisiert hat. Zum Thema Änderung des Ehenamens konnte sie uns aber auch nicht so recht weiterhelfen. Gibt es Anwälte, die konkret mit dieser Thematik Erfahrung haben? Wie finden wir die? Eine Google-Suche hat uns bisher nicht weitergeholfen.

Kurzbeschreibung unseres Problems: wir wollen den bei der Eheschließung gewählten Sammelnamen wieder loswerden; am liebsten im Tausch gegen den Geburtsnamen des anderen Ehepartners. Wir hatten angenommen, dass dies nach NamÄndVwV 34 und 54.1 ganz einfach möglich sei, nun tuen sich aber doch einige Probleme auf.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3870 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi M2

das Standesamt ist unnachgiebit? Habt ihr euch schon an vorgesetzte Dienststellen gewandt? Vielleicht erst noch ein Weg, bevor ihr Geld in einen Anwalt investiert.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
m2
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Mikkian,

danke für Deine Antwort.

Ja, das Standesamt ist nicht kooperativ. Wir sind bereit,
jetzt erst einmal etwas zu investieren, um sicher zu
wissen, wie wir fortfahren sollen. (Wir quälen uns schon
recht lange mit unsicheren Anwälten und eigenen Ver-
suchen herum.) Durch einen Umzug sind auch bereits
zwei Ämter (Ordnungsamt in Süddeutschland und nun
in Westdeutschland ein Standesamt) involviert gewesen.
Im Süden lief alles recht positiv, dann wurde der Antrag
aber durch den Umzug weitergereicht - und hier werden
wir sehr abweisend behandelt.

M2

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3870 Beiträge, 471x hilfreich)

Mein Rat bleibt. Bei nicht verständlicher Ablehnung oder Ermessensausübung und vor allem abweisender Behandlung erst mal an die nächste "Behördeninstanz" wenden. RA könnt ihr immer noch einschalten. Ggf. auch mal im Internet nach Urteilen suchen.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
m2
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Mikkian,

noch einmal Dank für Deine Antwort.

Was ist denn die nächste Instanz zum Standesamt? Doch
das Amtsgericht, oder nicht?

Viele Grüße, M2


-- Editiert von m2 am 12.02.2009 13:57

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2197
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 300x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
m2
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Fragende2008,

nach meinem Verständnis von NamÄndVwV 34
ist ein Sammelname so eine Voraussetzung.

Die Google-Suche gelingt mir nicht so recht:
Bei der Suche nach "Namensrecht" stoße ich
vor allem auf Anwälte, die Unternehmens- und
Markenrecht vertreten; Familienrecht führt mich
immer zu Leuten, die sich gut mit Scheidungen,
etc. auskennen.

Grüße, M2

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3870 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi m2,

das Standesamt kann dir die nächste "höhere" fachliche Dienststelle verraten. Ist unterschiedlich, z. B. je nachdem, ob du in eine Stadt- oder Flächenstaat wohnst.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-2197
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 300x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 288.722 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.340 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen