Guten Morgen Zusammen,
ich möchte mich ebenfalls mit einer Frage an Euch wenden und Eure Hilfe diesbzgl. erbitten.
Der Sachverhalt ist folgender: mein Freund und ich ziehen zum nächsten Monat in eine gemeinsame Wohnung. Seit 2005 lebt er getrennt, die Scheidung wurde im September 2006 eingereicht. Es wird seinerseits nur noch auf den Scheidungstermin gewartet. Nun zu meiner Frage: er zahlt Unterhalt für seine beiden Kinder, für seine getrennt lebende Ehefrau ist er nicht unterhaltspflichtig. Er selbst verfügt nur über den Selbstbehalt. Wird nun, auf Grund unseres Zusammenzuges mein Einkommen (ich bin ganztägig berufstätig) mit auf sein Einkommen angerechnet, d.h. muss er zukünftig mehr Unterhalt für seine Kinder zahlen?
Vielen Dank für Eure Hilfe und Antwort im Voraus,
lieben Gruß
Christine
Wird Einkommen mit angerechnet?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Hallo Christine,
zahlt deine Freund den Mindest-KU oder *nur* bis zum Selbstbehalt?
Letzteres könnte ihm durch ein Zusammenleben mit dir gekürzt werden.
Grüßle
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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
@ Schwesterchen,
zuerst einmal dankeschöne für deine Antwort.
Er zahlt den normalen KU, sowie es von der Düsseldorfer Tabelle vorgegeben ist.
Lieben Gruß
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Gut Christine,
dann kann nix passieren.:)
Grüßle
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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
@ Schwesterchen:
nochmal vielen vielen Dank für die prompte Antwort und ein super schönes Wochenende!!!!
--- editiert vom Admin
Hallo,
keine Sorge, Dein Geld wird da absolut nicht angerechnet.
Ich bin in der gleichen Situation wie Du. Mein Freund hat die Scheidung nächste Woche, und wir leben zusammen.
Obwohl wir in meinem Haus wohnen, ich Vollzeit arbeite, es bekannt ist, wird es nicht mit eingerechnet.
Wäre ja auch noch schöner....:-)
Aber wie kommt es, daß Dein Freund nichts an die Ex zahlen muß ?
Arbeitet sie ?
Dein Einkommen, Christine, wird nicht mit angerechnet - solange dein LG ausreichend verdient und den Mindestunterhalt abdeckt. Sollte er dazu z. B. durch Arbeitslosigkeit nicht mehr in der Lage sein, sieht es anders aus. Dann bist du evt. über eine mögliche Kürzung seines Selbstbehalts indirekt *mit dran*.
Grüße
-- Editiert von ARTiger am 14.04.2008 17:48:37
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