Guten Morgen Zusammen,
mit Interesse verfolge ich seit einiger Zeit die Themen, die hier behandelt werden und möchte heute ebenfalls einen Rat bei Euch einholen.
Ich lebe seit Mai diesen Jahres mit meinem Freund zusammen, er ist seit August diesen Jahres geschieden. Er hat zwei Kinder im Alter von 9 und 10 Jahren, wofür er Unterhalt entrichtet. Seine Ex-Frau geht auf 400 EUR-Basis arbeiten und ansonsten lebt sie von ALG II. Anspruch auf Unterhalt hat sie nicht, zumindest bis jetzt nicht.
Mein Freund selbst hat nur als Einkommen noch den Selbstbehalt.
Aus der Ehe resultieren Schulden (es ist ein Haus gebaut worden, was nach der Trennung verkauft worden ist) in Höhe von knapp 10.000 EUR.
Mein Freund trägt die alleinige Rate zur Abtragung des Kredites.
Nach der Scheidung hat er seine Frau gebeten, die Hälfte der Schulden mit zu übernehmen.
Nun zu meiner Frage: die Ex geht nun zum Anwalt, will neu ausrechnen lassen, ob nicht mehr Alimente, aufgrund der eheähnlichen Gemeinschaft zwischen meinen Freund und mir, gezahlt werden müssen und ob sie verpflichtet ist, die Hälfte der (gemeinsamen) Schulden, der Kredit läuft auf Eheleute ....., zu zahlen.
Könnt Ihr mir da helfen und zum einen mir mitteilen, ob mein Einkommen (ich bin ganztägig berufstätig) mit angerechnet wird und ob sie wirklich nicht die Hälfte des Kredites mit tilgen muss.
Im Voraus schon mal vielen Dank für Eure Mühe/Hilfe,
liebe Grüße, Christel
Wird Einkommen mit angerechnet
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Hallo,
deine Einkünfte haben unmittelbar nichts mit dem Unterhaltsanspruch der Kinder zu tun.
Im ungünstigsten Fall könnte man deinem Partner den Selbstbehalt kürzen wegen der Haushaltsersparnis durch das Zusammenleben mit dir.
Ich bezweifle allerdings, dass man nach einer so relativ kurzen Zeit schon von einem eheähnlichen Verhältnis ausgehen wird.
Ich nehme an, die Raten zur Tilgung der ehelichen Schulden werden mindernd auf das Einkommen deines Partners angerechnet?
Grüße
Hallo Haselstrauch,
vielen Dank erst einmal für deine Antwort bzgl. meiner Frage.
Nein, die zu tilgenden Schulden werden nicht vom Einkommen meines Freundes angerechnet.
Lieben Gruß
Christel69
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo Christel,
da es sich um in der Ehe entstandene Schulden handelt, müssten sie aber berücksichtigt werden, wenn dein Freund sie in voller Höhe tilgt. Oder beide zahlen hälftig zurück. Da sollte er noch einmal nachhaken.
Grüße
Hallo mikkian,
auch dir ein herzliches Dankeschön für deine Antwort, jetzt weiß ich, was zu tun ist.
Vielen, vielen Dank und ganz liebe Grüße, Christel
Dir, Christel, viel Glück und vor allem viel Kraft in den kommenden Jahren...
Grüße
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
8 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten