Hallo,
eine Tochter hat sich als Studentin in den Monaten 09 bis 12/2007 jeweils 200 Euro in einer Verkaufsfiliale dazuverdient.
Nun soll der "Ortszuschlag" für diese 4 Monate zurückgezahlt werden, da das Einkommen der Tochter "zu hoch" wäre.
Bei der Berechnung der Höhe des monatlichen "Gesamt-Einkommens" wurde auch der gezahlte Unterhalt des Vaters (350 Euro) mit eingerechnet?
Ist das rechtens?
Vielen Dank und Grüße
Barigo
Wird Unterhalt als Einkommen bei Ortszuschlag angerechnet?
26. Februar 2008
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Frage vom 26. Februar 2008 | 16:20
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wird Unterhalt als Einkommen bei Ortszuschlag angerechnet?
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