Wird Unterhalt bei Arbeitslosigkeit verringert?

25. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Rayka
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Wird Unterhalt bei Arbeitslosigkeit verringert?

Hallo,
habe eine Frage. mein ex ist angeblich arbeitslos und kann deswegen keinen unterhalt mehr bezahlen (was er auch vorher nur sporadisch tat obwohl ich den titel habe und ihn schon mit gerichtlichen schritten drohte)nun meine frage bekommt er mehr geld vom arbeitsamt da er unterhaltspflichtig ist oder wird der unterhalt verringert.
bin dankbar um jede antwort.

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"danke
euer rayka"

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo,

also so einfach nicht mehr zahlen, weil Mann/oder Frau arbeitslos ist-geht nicht! Somit läuft bei ihm eine Schuld auf!! Diese muss er bei Arbeitsaufnahme abzahlen.Wie alt ist denn dein Kind?
Laß durch das Jugenamt oder einem Anwalt sein Einkommen überprüfen. Auch bei Arbeitslosigkeit muss unter Umständen gezahlt werden.Sein Selbstbehalt ist dann auch viel niedriger angesetzt.Weiterhin muss er nachweisen, dass er sich intensiev um Arbeit bemüht(Gericht verlangt Nachweise ca.30 Bewerbungen/Monat usw.)Zum ALG kann ihm unter Umständen ein Einkommen von einer Nebentätigkeit angerechnet werden.(auch wenn er keine hat!)

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#2
 Von 
Rayka
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

hi thessa,

tochter ist gerade 15 geworden.jugendamt meint da ich einen titel besitze kann ich die ausstehende summe mittels gerichtsvollzieher eintreiben.leider habe ich finanziell nicht die grosse möglchkeit.gibt es irendwo unterstützung?
danke

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"danke
euer rayka"

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#3
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo rayka,

du hast einen Titel und dieser ist jeder Zeit vollstreckbar. Wie lange hat er schon nicht gezahlt? Setze ihm eine Frist (schriftlich)!Es geht hier um den Unterhalt für deine Tochter- welche kein Einkommen hat und somit entstehen dir keine Kosten. Alle anfallenden Kosten bezgl. Pfändung usw.muss er zusätzlich tragen.
Jedenfalls wurde mir dies damals in meinem Fall so gesagt. Mein Ex hat aber kurz vorher doch noch gezahlt und ich habe die Vollstreckung zurückgezogen.Ich war mit meinem Titel beim Amtsgericht.Auch wenn du dir einen Anwalt nimmst,so kannst du Prozeßkosten beantragen.Mehr ALG wegen seiner Unterhaltsverpflichtung erhält er natürlich nicht. Wie hoch ist denn sein ALG?
Laß seine angeblichen !!! Angaben überprüfen.

Gruß Thessa

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#4
 Von 
mklo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo leider bin ich Arbeitslos und habe zwei Kinder
das Arbeitsamt nimmt mir eine gewisse Sume vom Arbeitslosengeld weg
Da ich nur noch sehr wenig Geld bekomme möchte ich einen Widerspruch einlegen

Wie schreibe ich das am besten ??????????

Gruss

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#5
 Von 
pempfvonzempf
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 11x hilfreich)

mklo, mach doch eigenen Beitrag auf, hier findet ihn ja keiner...

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