Wird Unterhalt jetzt neu berechnet

8. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Butzichen
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 9x hilfreich)
Wird Unterhalt jetzt neu berechnet

Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich hoffe hier einen gewissen Durchblick über unsere Situation zu bekommen. Also hier die Fakten.

Mein Mann hat eine fast 11-jährige, uneheliche Tocher für die er bis letztes Jahr regelmäßig Unterhalt zahlte. Leider bekam er eine ganze Zeit lang Krankengeld (kaputte Bandscheiben) und wurde aufgrund seiner gesundheitlichen Verfassung von seinem Arbeitgeber gekündigt. Da das Arbeitslosengeld vom Krankengeld gerechnet wurde, gab es dementsprechend wenig. Gerade mal 600 Euro.

Er hat dann seiner Ex einen Brief geschrieben, dass sie sich bitte Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt holen soll und dass er sofort wieder zahlt, sobald er kann. Dieser Brief kam 2 Wochen später mit dem Vermerk "Empfänger unter dieser Adresse unbekannt" zurück.

2 Monate später kam ein Brief von einem Rechtsanwalt mit der Drohung von Lohnpfändung, wegen nichtzahlen des KU. Mein Mann hat dem RA einen Brief geschrieben mit Kopie des Arbeitslosengeldbescheides und hat auch angeboten freiwillig Atteste über Gesundheitszustand und Konto zu geben, falls erforderlich.

Vom Anwalt haben wir dann nichts mehr gehört. Ich vermute, dass er seiner Ex geraten hat nichts zu unternehmen, denn da wo nix zu holen ist kann man halt auch nix holen.

Ende des Jahres 2007 bekam mein Mann dann Post vom Jugendamt, dass Unterhaltsvorschuss beantragt wurde und er soll seine Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate einschicken.

Das hat er getan. Dadurch dass er lange krank und dann arbeitslos war, handelte es sich nur um Bescheinigung von Krankengeld (während dieser Zeit hat er aber noch KU gezahlt) und vom Arbeitslosengeld.

Auch hat er eine Kopie von seinem neuen Arbeitsvertrag (er hat erst 1 Woche vorher einen neuen Job bekommen) mitgeschickt. Er verdient mit LST 4 ca. 900-1000 Euro netto, je nachdem wieviel Stunden er hat. Jetzt möchte das Jugendamt die Gehaltsabrechnungen für November, Dezember, Januar und Februar. Können die auch kriegen.

Nun meine Fragen, in wie weit bin ich davon betroffen? Ganz ehrlich gesagt, möchte ich mit der Sache nichts zu tun haben.

Wie berechnet sich der bereinigte Unterhalt? Wird der KU jetzt neu berechnet und wieviel Unterhalt wird er in Zukunft zahlen müssen? Welche Rolle spielt das Kindergeld, dass die Mutter voll erhält, in die Berechnung des Unterhaltes?

Kann ihn das Jugendamt wirklich dazu zwingen einen Zweitjob anzunehmen, obwohl er gesundheitlich dazu nicht in der Lage wäre (Atteste liegen vor)?

Ich verdiene übrigens auch nur um die 1200 netto mit Lst-Klasse 4.

Hoffe hier um eine Auskunft.

Gruß
Butzichen

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Butzichen
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 9x hilfreich)

Ach ja, noch etwas:

Der Arbeitsvertrag ist auf 6 Monate befristet, danach wird wahrscheinlich eine Umschulung stattfinden, da mein Mann in seinem erlernten Beruch nicht mehr arbeiten kann.

Wie spielt das eine Rolle?

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#2
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Also ,versuch mal ein wenig Licht ins Dunkle zu bringen .
Dein EK interessiert in erster Linie niemanden ,ganz egal was du verdienst .

Es kann passieren ,das dein Mann den Mindestunterhalt zahlen muss ,auch wenn er dann unter seinem Selbstbehalt liegt ,da du ja alle Kosten zu hälfte mitträgst .
Dies führt bei manchen Gerichten zur Senkung des SB des Pflichtigen .

Alles was er bis jetzt nicht gezahlt hat ,sprich was die Mutter an Vorschuss bekommen hat ,sind Schulden ,die dein Mannüber kurz oder lang zurück zahlen muss .

Sprich ,je länger das ganze dauert ,desto mehr muss er hinterher zurück zahlen .

Der Unterhalt berechnet sich ganz individuell ,eine Leitlinie stellt die düsseldorfer Tabelle dar .Mal googlen ,zum selber schauen .

Das Kindergeld wird zur Hälfte abgezogen ,aber meines wissens erst seit ´08 .Das gilt dann erst wenn ihr einen neuen Titel habt ,solange ihr den alten habt ,muss der bedient werden .

---------
Diese Angaben sind wie immer ohne Gewähr :)

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#3
 Von 
Butzichen
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Dori,

erst mal Danke für deine Antwort. Ich weiß, dass der Titel bedient werden muss. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass es im Moment nicht möglich ist. Das Jugendamt zahlt ja auch nur noch 1,5 Jahre Unterhaltsvorschuss, dann ist das Kind 12.

Zusammengerechnet haben wir ungefähr nur 2.100 netto, zahlen 658 Euro Miete, 200,00 Euro Nebenkosten (Gas + Strom, diverse Versicherungen, Auto, Kredit etc. Dann bleiben uns nur noch 400 Euro zum Leben.

Wenn mein Mann dann auch noch voll zahlen muss, kann man sich ja ausrechnen wieviel da bleibt. Billiger wohnen werden wir kaum können, da die Mieten hier im Umkreis alle sehr hoch sind. Und ich sehe ehrlich gesagt nicht ein, warum ich sein Kind mitfinanzieren soll.

Als ich damals Arbeitslos war und kein Harz IV bekommen habe, weil mein Mann mit 1.300 netto "zuviel" verdient hat, hat sich auch keiner darum geschert, dass wir teilweise nur 50 Euro im Monat zum Leben haben. Ich bin ja nicht mit reingefallen in die Unterhaltsberechnung, da das Kind ja an erster Stelle steht. Jetzt hab ich einen guten Job und soll das Kind mitfinanzieren?

Hab ich ehrlich gesagt keine Lust zu.

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#4
 Von 
Butzichen
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 9x hilfreich)

Hab noch was vergessen.

Er hat ungefähr noch 200 Euro Spritkosten im Monat um in die Arbeit zu fahren.

Zieht man das von den 1.000 netto ab, bleiben nur noch 800,00 Euro. Wie weit kann denn der Selbstbehalt gesenkt werden? Ein bisschen was sollte ihm doch schon bleiben, oder?

Grüße

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#5
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

5 Prozen werden al.s Aufwand im Normal abegezogen für berufbezogene Kosten.
Für die Autofharten gibt es die Pendlerpauschale. Kredite sind Privatvergnügen, Kindesunterhalt muss bis zum Selbsbehalt bedient werden.

Titel kann über Änderungsklage abgeändert werden !

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#6
 Von 
Butzichen
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 9x hilfreich)

Also er verdient zwischen 900 und 1.000 Euro netto. Wenn ich jetzt von 900 Euro die 5% abziehe sind es 855 Euro, also deutlich unter seinem Selbstbehalt.

Also kann er m.E. den Titel gar nicht voll bedienen.

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#7
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3866 Beiträge, 471x hilfreich)

Ja, Butzichen, aber der Selbstbehalt kann theoretisch weiter runter gesetzt werden. Wurde dir doch schon erklärt. Wenn er nicht zahlt, laufen die Unterhaltsschulden auf, wirklich raus aus der Nummer kommt er nun einmal nicht.
Deinen Frust kann ich nachvollziehen. Das du keinen Bock hast, sein Kind mitzufinanzieren auch. Wird dir aber letztlich nichts bringen und so etwas sollte man sich überlegen, bevor man einen Vater heiratet. Das Kind hat ein Recht auf Unterhalt und kann nichts für die Situation!

Grüße

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#8
 Von 
Butzichen
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 9x hilfreich)

Also ganz ehrlich, sollte es so weit kommen, dass ich sein Kind mitfinanzieren muss, wäre das für mich vielleicht auf lange Sicht gesehen ein Trennungsgrund.

Ich habe die Zeit, wo ich nichts verdient habe und wir wirklich nichts zum Leben hatten alles was etwas an Wert hatte (z.B. mein vererbter Schmuck meiner Großmutter, Weihnachtsgeschenke etc.)bei Ebay verscherbelt, nur damit er Unterhalt zahlen konnte.

Und jetzt soll ich mein sauer verdientes Geld für ein fremdes Kind aufwenden? Nee, da mach ich nicht mehr mit und das weiß er auch. Was ist mit meinem Selbstbehalt? Der sollte doch auch zählen oder?

Sicher muss er das Geld ans Jugendamt zurückzahlen, aber da sollte auch Ratenzahlung möglich sein. So war es jedenfalls bei einem Bekannten.

Hätte eine Abänderungsklage Aussicht auf Erfolg? Sicher kann das Kind nix dafür, aber der KU wird halt nun mal in erster Linie an die Mutter gezahlt.

Und jetzt kommts. Als wir über Weihnachten seine Eltern besucht haben, hat uns ein Bekannter erzählt, dass die Mutter mit einem Mann zusammenlebt, der sehr gut verdient, aber offiziell noch bei seinen Eltern wohnt. Sie fährt Mercedes, streicht die Miete vom Amt ein, bekommt Hilfe vom Amt für Lebensunterhalt und führt ein Leben in Saus und Braus.

DA kommt mir die Galle hoch und ich finde es zum :kotz:

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#9
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3866 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi Butzichen,

vieles im Familienrecht ist himmelschreiend ungerecht. Fakt ist, der Lg der Mutter ist dem Kind gegenüber nicht zum Unterhalt verpflichtet. Auch wenn er offiziell bei der KM wohnen würde, würde sich eure Situation und die Zahlungspflicht deines Mannes nicht ändern. Dies wäre nur der Fall, wenn ihr das Kind zu euch nehmen würdet. Und die Km offiziell mit dem Lg zusammenleben oder die beiden heiraten würden. Dann müsste die Mutter zusehen, wie sie den Mindestunterhalt leistet.

Fazit: Frau sollte keinen unterhaltspflichtigen Mann heiraten.

Die Unterhaltsschulden kann man sicherlich auch per Raten zahlen. Aber damit sind sie dennoch nicht aus der Welt.

Abänderungsklage? Mit welchem Ziel? Keinen Unterhalt zu zahlen, weil das Einkommen unter dem Selbstbehalt liegt? Ich denke, da bestehen wenig Chancen, weil dann eben der Selbstbehalt runter gesetzt wird, Unterhaltsschulden auflaufen usw. Aber vielleicht hat jemand anders ja noch einen Tipp.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Butzichen
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 9x hilfreich)

Es war keine Rede davon, dass kein Unterhalt mehr gezahlt werden soll.

Es ist eher so der Fall, dass der Unterhalt nicht in voller Höhe bedient werden kann. Mein Mann würde das zahlen, was er kann.

Es ist leider so, dass mein Mann aus gesundheiltichen Gründen nicht mehr Stunden ausüben kann. Es geht einfach nicht. Sein Kreuz ist mehr als nur kaputt.

Er wird nach Auslauf des Vertrages wahrscheinlich sowieso eine Umschulung anfangen.

Wie weit kann sein Selbstbehalt denn gesenkt werden?

Fazit: Sollte ich mit dafür aufkommen sollen, werde ich mich trennen und das weiß mein Mann.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3866 Beiträge, 471x hilfreich)

Bevor du dieses Fazit ziehst, Butzichen, solltest du die Kosten einer Trennung und Scheidung einmal gegenrechnen...

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

quote:
Fazit: Sollte ich mit dafür aufkommen sollen, werde ich mich trennen und das weiß mein Mann.


Und du wirst deinem Mann TU zahlen müssen, womit er dann für KU leistungsfähig wäre.
Sollte er in eurer Ehezeit erkrankt sein, käme ein nachehelicher Unterhaltsanspruch auch in Frage.

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

-- Editiert von Schwesterchen am 11.02.2008 16:37:04

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