Wird alles wieder gut? Termin Gericht Tochter gegen Vater - nur bedingt ein Rechtsthema...

8. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.09.2021 18:15:43
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 36x hilfreich)
Wird alles wieder gut? Termin Gericht Tochter gegen Vater - nur bedingt ein Rechtsthema...

Nächste Woche steht für meinen Partner ein Gerichtstermin an, weil seine studierende Tochter ihn auf Unterhalt verklagt hat. Eine außergerichtliche Einigung war einerseits nicht möglich, da die Tochter auf keinen Gesprächsversuch einging und andererseits die Unterlagen der Tochter als auch Kindsmutter zu Einkommen / Vermögen unvollständig vorliegen.

Bis zum 18. Geburtstag war das Verhältnis zwischen Vater und Tochter gut. Nach einem Gespräch zum Thema Unterhalt, wo Papa nicht gleich "ja" sagte erfolgte der komplette Abbruch des Kontaktes.

Gibt es Erfahrungen in der Runde, wie auch nach so einer schwerwiegenden Trübung des Verhältnisses vielleicht sich die Verhältnisse wieder ordnen und der Kontakt wieder fließt?

Ich weiß, es ist keine Rechtsfrage, aber mich würde mal interessieren, welche Erfahrungen vorliegen.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Hallo Rotkäppchen,

es sollten während der Verhandlung keine bösen Worte fallen und ein für beide Parteientragbarer Vergleich angestrengt werden.

Viele Grüße

Ratsuchender

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Rotkäppchen123123):
wo Papa nicht gleich "ja" sagte erfolgte der komplette Abbruch des Kontaktes.
Wenn das das Thema mit der *******eteuren und unnützen *Sprachreise*ist, würde ICH als pünktlich und mehr als nötig zahlender Unterhaltspflichtiger im Gericht durchaus über dieses Thema als Ursache der Klage reden. Man kann das sonst auch ganz am Rande mal erwähnen, ganz sachlich selbstverständlich.
Aber es geht wohl doch eher um die immer noch zögerliche Nachweisführung von Tochter und Ex-Frau...
Wenn die Nachweise wieder nicht vorliegen, wird die Tochter schlechte Karten haben.
Der Vater allerdings sollte pingelig genau seine Zahlungen nachweisen, auch die Extras/die Kür.

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#3
 Von 
guest-12320.09.2021 18:15:43
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wenn das das Thema mit der *******eteuren und unnützen *Sprachreise*ist, würde ICH als pünktlich und mehr als nötig zahlender Unterhaltspflichtiger im Gericht durchaus über dieses Thema als Ursache der Klage reden.


Die Sprachreise ist die jüngere Tochter... Hier geht es um die ältere. Aber im ganzen das gleiche Dilemma...
Die Nachweisführung ist aktuell nach wie vor dürftig. Von der Mutter gibt es 7 von 12 Gehaltsbescheinigungen sonst nix, keine Infos, keine Angaben

Töchterchen verweigert jedwede Auskünfte zu Guthaben / Vermögen (welches definitiv deutlich größer 5 T€) vorhanden ist (lt. Anwältin zweckgebunden für Heirat) - sie hat aktuell wohl nicht mal einen Freund, Einkommen... Es liegt vor Abiturzeugnis, 1. und 2. Semesterbescheinigung, 3. fehlt, kein Bafög Antrag, wir wissen nicht ob sie zu Hause wohnt oder ausgezogen ist, totale Auskunftsverweigerung trotz von ihr angestrebtem Verfahren.

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#4
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

Was die rechtliche Seite betrifft, so muss die Tochter eh vor Gericht nachweisen welche Einkünfte Mutti hat etc. , da sie sonst ihre Ansprüche verwirkt.
Was die emotionale Seite betrifft: da wird es schon schwieriger, wenn das Töchterchen zur Zeit offensichtlich nur die Dollarzeichen im Auge hat und sich aufgrund der "ich sage mal nicht zu allem ja und amen" Lage meint sich zurück zu ziehen. Da wird hoffentlich die Einsicht noch kommen, dass man den Vater nicht nur als Zahlesel sehen sollte! Aber erzwingen kann man natürlich nichts und so sollte man sich weiter um eine sachliche und freundliche Ebene bemühen. Ob sie es genauso macht bzw. sich darauf einlässt, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Einen Vergleich würde ich vor Gericht nicht anstreben, wenn es sich abzeichnet, dass sie auch dort keine Angaben macht bzw. Belege verweigert. Denn im besten Fall zahlt sie dann die Gerichtskosten. Du hast ja keine "Schuld" an dem Verfahren, sondern es beruht einzig und alleine auf ihrer Verweigerung. Auferlegte Prozesskosten sollte man dann auch nur unter Protest akzeptieren (dein Anwalt kennt den genauen Wortlaut der protokolliert werden muss).

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Rotkäppchen123123):
Aber im ganzen das gleiche Dilemma...
Achso. :sweat: Na dann.
Die Klägerin selbst könnte jetzt die geforderten Nachweise dem Gericht vorlegen.
Das hat aber nichts mit Wiederaufleben des Kontaktes zu tun. Sondern mit Geld.

Viel Glück für den Vater!

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