Hallo,
lebe seit drei Jahren mit meiner Tochter 13 Jahre (aus erster Ehe) und meinem Lebensgefährten in einer Wohnung.
Meine Tochter möchte nun zu ihrem Vater und dessen Ehefrau ziehen.
Wie wird der Kindesunterhalt berechnet den ich bezahlen muss ?
Wird das Einkommen meines Lebensgefährten mitberechnet ?
Ich Danke vorab für die Infos.
Wird das Einkommen des Lebensgefährten bei Kindesunterhalt mit angerechnet ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
hallo shirin!
der unterhalt deines lg wird nicht mit angerechnet.
nur dein einkommen.
lg
Solltest Du jedoch nicht leistungsfähig sein, kann Dir Dein Selbstbehalt gekürzt werden, da Du in einer Partnerschaft lebst.
Du bist in diesem Fall genau wie ein Vater dazu verpflichtet Unterhalt zu zahlen, und alles erdenkliche dafür zu tun, diesen auch erbringen zu können.
Wollte das nur nebenbei anmerken. Ist ja möglich, das Du zahlungsfähig bist. Das geht hier leider nicht draus hervor.
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Verstehe ich das hier richtig, wenn ich nur ca. 1000,00€ netto im Monat verdiene und wie in meinem Fall ein minderjähriges Kind in meinem Haushalt lebt, dann muss mein Lebensgefährte für ein Kind aufkommen, dass er nicht kennt, nicht großgezogen hat, nur weil ich nicht genug verdiene?
Also zahlt er für Zwei Kinder die nicht seine leiblichen Kinder sind, denn das Kind in meinem Haushalt ist auch nicht sein leibliches und der Kindsvater hat noch nie Unterhalt gezahlt in den letzten 12 Jahren.
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Hallo JarodLucas,
du hast hier ein Thema vom 27.2.2004 ausgegraben.
Mache ein eigenes auf und stelle deine Fragen.
lg
edy
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