Wird das Vermögen des Ehepartners zum Unterhalt der Kinder dazu gerechnet??

9. April 2003 Thema abonnieren
 Von 
dersvennie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wird das Vermögen des Ehepartners zum Unterhalt der Kinder dazu gerechnet??

Hallo,

Ich habe folgendes Problem.Meine Mutter hat sich im letzten Monat von meinem Vater getrennt und ich(18 Jahre) habe nun Unterhalt beansprucht. Meine Mutter hat dies über Ihre Anwältin geregelt und mein Vater zahlt nun Unterhalt. Allerdings bekommen ich im Monat nur?? 133€ Unterhalt, mit der Begründung dass er zur Zeit arbeitslos ist.Ist das nicht zu wenig????

Denn mein Vater hat zwar ein Nettoeinkommen von "nur" 1260€(Arbeitslosengeld) im Monat besitzt jedoch Eigentumswohnungen im Wert von insgesamt circa 300.000€, die vermietet sind mit denen er monatlich circa 1000 € Miete verdient.

Nun meine Fragen erstens:
Kann das Vermögen(die Eingentumswohnungen mit in den Unterhalt einberechnet werden?)

und zweitens:
das Vermögen, dabei handelt es sich um Eigentumswohnungen, Eigentumswohnungen im Wert von 300.000€ finanzierte er zu circa 60.000€ aus Geldern die meine Eltern für mich zur Ausbildung/eigene Wohnung gespart hatten. Habe ich dort noch eine Möglichkeit das Geld zurück zu bekommen oder ist das nun für immer verloren???

Ich wäre für Jeden Beitrag super dankbar. 133€ im Monat ist nämlich wirklich SEHR SEHR wenig.

1000 Dank an Alle

Mfg

Sven

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag Sven,

(1) allgemein ist man jedoch zu keinem Unterhalt verpflichtet, wenn man arbeitslos ist.
Jedoch wird natürlich wird der Verdienst aus Mietzahlungen zu dem Einkommen hinzugerechnet, wenn diese Einkünfte an Ihren Vater gehen. Desweiteren werden auch Vorteile angerechnet, wenn er z.B. in einer eigenen Wohnung wohnt und demzufolge keine Miete zahlen muss.

Ich empfehle Ihnen, dass Sie von der Anwälting Ihrer Mutter oder einem Anwalt Ihrer Wahl den Unterhaltsbetrag genau berechnen lassen. Bezüglich der Kosten können Sie einen Prozesskostenhilfeantrag stellen. Wenn dieser bewilligt wird, dann werden die Kosten von der Justizkasse übernommen, oder Ihnen wird zumindest ein Teil davon erlassen.

(2) Wenn Sie nachweisen können, dass Ihnen die €60.000 gehören, dann können Sie diese selbstverständlich herausverlangen. Wenn diese jedoch im Eigentum Ihrer Eltern oder Ihres Vaters stehen, dann ist das problematisch, weil der Eigentümer mit seinem Eigentum verfahren kann, wie er möchte.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Nachtrag:

Ich bitte Rechtschreibfehler, die mir erst nachträglich aufgefallen sind, zu entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

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