Wird die Hausratsteilung generell bei der Scheidung erfragt???

14. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
Jezzbelle
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 4x hilfreich)
Wird die Hausratsteilung generell bei der Scheidung erfragt???

Hallo,
ich habe mal wieder eine Frage:

Wird die Frage nach der Hausratsteilung bei der mündlichen Scheidungsverhandlung generell gestellt, oder kommt das auf den
Richter an. Wird man überhaupt geschieden, wenn der Hausrat nicht geteilt ist und es Differenzen bzw. Auseinandersetzungen darüber gibt? Würde es dann ein seperates Verfahren über den Hausrat geben und dann noch ein seperates Verfahren über den Zugewinn???

In dem vorliegenden Fall ist es nämlich so, dass die Parteien vor der Scheidung 2 3/4 Jahre getrennt lebten, der Hausrat wurde bei der Trennung unter den Eheleuten aufgeteilt. Bei der Scheidungstermin wurden die Parteien nach der Teilung des Hausrats und dem Zugewinn befragt. Beide bejahten die Hausratsteilung und verneinten den Zugewinn. Dann, 10 Monate nach der Scheidung stellt eine Partei Ansprüche auf Teilung des Hausrats, da dieser angeblich noch nicht vorgenommen wurde.

Wie soll man das jetzt nach so langer Zeit noch beweisen, dass das schon geteilt wurde?

Ich habe schon gelesen, dass der Anspruch zeitlich begrenzt ist, aber ich möchte halt genau wissen ob die Frage bei der Scheidung generell gestellt wird. In dem vorläufig rechtskräftigen Urteil ist nicht davon erwähnt.

Vielen lieben Dank für Eure Antworten.

Jezzi

-- Editiert von Jezzbelle am 14.06.2008 16:33:53

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4 Antworten
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#1
 Von 
k2laus
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 38x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jezzbelle
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

leider steht davon nichts im Sitzungsprotokoll, es wurde aber definitiv darüber gesprochen.

Auf dem Urteil ist folgender Stempel:

Die Teilrechtskraft bzgl. Scheidung - elterliche Sorge - Versorgungsausgleich wird bescheinigt. Seit dem ...

Ort, den ...

Unterschrift

Verstehe ich ja auch nicht...

Und nun???

Jezzi

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
k2laus
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 38x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jezzbelle
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
eigentlich hat man sich während des Scheidungsverfahrens überhaupt nicht über irgendwas gestritten. Die Scheidung verlief völlig unkompliziert. Unterhalt wurde vorher privat geklärt und wird immer pünktlich beglichen. In der Hinsicht gibt es überhaupt keine Probleme. Auch der Hausrat wurde ja geteilt, wie bereits geschrieben bei der Trennung, lange vor der Scheidung.

Nach der Scheidung geht es jetzt lediglich um den Zugewinn und da es dort jetzt offensichtlich erhebliche Differenzen gibt, wurde die Hausratsteilung nun abgestritten und jetzt verlangt.

Das ist jetzt also das Problem...

LG

Jezzi

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