Wirklich wichtig !!!!!

23. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)
Wirklich wichtig !!!!!

Hi,

ich bekam grerade voher einen Anruf einer Ex von 2002 von mir bekommen das ich angeblich einen 4-Jährigen Sohn habe der blond und sehr hübsch ist .

Der Typ mit dem sie zusammen war hat damals die Vaterschaft anerkannt und will die jetzt vor Gericht anfechten weil Sohn ihm anscheinend doch nicht so ähnlich sieht und die haben einen Vaterschaftstest gemacht ( zu 99,99% ist er es nicht und mit einem anderen hatte sie in der zeit nichts ).

Kann er ohne weiteres die Vaterschaft die er anerkannt hat anfechten und ab wann?

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20 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

:) :) :)

Immerhin ist er blond und sehr hübsch ;)

Na, blond ist nicht immer gut. Erst ein weiterer Vaterschaftstest bringt die Wahrheit .....

:) :) :)

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#3
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

// (zu 99,99% ist er es nicht und mit einem anderen hatte sie in der zeit nichts ). //

//das ich angeblich einen 4-Jährigen Sohn habe//

... dann bist du zu 0,01% der Vater - oder wie soll ich das verstehen? Hatte sie nun in der maßgeblichen Zeit was mit dir oder nicht? Vom Himmel gefallen wird das hübsche blonde Kind ja wohl nicht sein - oder?!

-----------------
"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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#4
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

Naja wenn 2 Jahre die Obergrenze sind hat der "anerkannte vater§ wohl augeschissen?

Bin trotzdem saustolz das ich einen blonden hübbschen 4-jährigen Sohn namens Patrick habe. :-)

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#5
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

Und wenn der wirklich von mir ist habe ich meine Gene zumindest 600 km weiter weg verfrachtet. ;-)

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#6
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

Und wenn der wirklich von mir ist habe ich meine Gene zumindest 600 km weiter weg verfrachtet. ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Hunter54
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 26x hilfreich)

Wenn ich richtig informiert bin kann eine Vaterschaft
zu 100% ausgeschlossen werden,ist aber in der Regel zu 99,9? Prozent erwiesen?! Vielleicht sollte bei jeder Geburt
festgestellt werden, wer Vater und Mutter sind.Dann
gäbe es solche Probleme nicht.

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#8
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

aber wenn sie mit einem anderen doch gar nichts hatte?! Irgendwie versteh ich das nicht?!
lg
Julchen

-----------------
"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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#9
 Von 
Hunter54
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 26x hilfreich)

An Julla,
Das Kind kann einem nur Leid tun.Mehr ist dazu nicht zu sagen!
Ein Philosoph der solche Gedanken hat?

-- Editiert von Hunter54 am 23.09.2006 23:53:30

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#10
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

Fakt ist das der Ex der meinte das das kind von Ihm ist nach der Geburt ( 02.10.2002) die Vaterschaft anerkannt hat. Kann man nun noch an mich herantreten und Unterhalt etc. verlangen wenn ich freiwillig einem Gentest zustimme um sicher sagen zu können wen denn nun wirklich der leibliche Vater von dem kleinen Wonneproppen ist?




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#11
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
Hunter54
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 26x hilfreich)

An Thomasovic,
Kleiner Wonneproppen
zeigt doch dass es Dich nicht kalt lässt!! Nicht vergessen, das Kind kann nichts dafür!

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#13
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

@Hunter

Mich lässt ds keineswegs kaölt, ich hab mic noch niein meinem Leben so gefühlt wie jetzt und das heisst was !

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#14
 Von 
Hunter54
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 26x hilfreich)

Die Mutter muss doch gewusst haben ,dass die Möglichkeit Deiner Vaterschaft besteht.
Es wird Zeit das bei jedem Kind die Vaterschaft festgestellt wird.Dann hättest Du sofort Bescheid gewusst.

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#15
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

Der Vater wusste von Anfang an das es sein könnte das nicht er der vater ist sondern ich ! Dafür gibt es auch diverse Zeugen die bestätigen können das er es gewusst hat.

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#16
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

Was ist eigentlich mit § 1600b BGB welcher eine Frist zur Anfechtung einer Vaterschaft von 2 jahren vorsieht ab dem Datum ab der der Mann Kenntnis davon erhält das die Möglichkeit besteht das er nicht der leibliche Erzeuger ist? So lege ich zumindest als Laie den § aus das er mit dem Wissen das die Frau zur gleichen Zeit als sie angeblich von ihm schwanger wurde mit jemand anderem Geschlechtsverkehr hatte sozusagen die Anfechtung verwirkt hat.

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#17
 Von 
Vater Klaus
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Thomasovic,

du kannst den Gentest machen. Hast evtl. einen wirklichen Sohn, verbunden mit allen Rechten und vor allem Pflichten.

Wenn du es bist, betreust du den Kleinen entweder in Zukunft zur Hälfte mit (ich weiß: ist schwer bei 600 km Entfernung) oder du zahlst bis mind. 18 Jahre Unterhalt.

Und an den Scheinvater möglicherweise auch noch die Summe aus den letzten 4 Jahren (Kindesunterhalt und evtl. 3 Jahre Betreuungsunterhalt) zurück.

MfG
Klaus

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#18
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

Kann bitte mal jemand auf meine Frage mit der Verjährung eingehen der sich wirklich damit auskennt? Moralische Aspekte gehen schon genug in meinem Kopf rum und ich habe auch nichts gegen das Kind was mir hier anscheinend immer wieder sinngemäss unterstellt wird. Bitte beschränkt euch hier auf das rein Rechtliche !

Danke !

-- Editiert von thomasovic am 26.09.2006 12:25:59

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#19
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Sollte der 'bisherige' kV jedoch tatsächlich schon wesentlich früher gewußt haben, dass er der eventuell nicht biologische Vater ist, so hat er die 2-Jahres-Frist verstreichen lassen und bleibt rechtlich der Vater mit allen Rechten und Pflichten. Ist wohl alles eine Auslegungs- und Beweissache.

-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

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#20
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

Naja ich lasse es jetzt mal auf mich zukommen und sobald was vom Gericht kommt werde ich mir einen kompetenten Anwalt für Familienrecht nehmen !

Danke an alle die sachliche Antworten ohne Unterstellungen gegeben haben !

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