Wohlverhaltenspflicht des § 1684 Abs. 2 BGB

27. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
JoeGranato
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohlverhaltenspflicht des § 1684 Abs. 2 BGB

Mein Antrag auf Ordnungsmittel wurde trotz ausführlicher Schilderung des Umgangsboykotts nicht angenommen (Meinen Anwalt wollte ich erst mal nicht einschalten).

Die KM hatte mit Reiseunfähigkeitsbescheinigung einen Teil des Umgangs (ger. vereinbart) vereitelt.
Für den Rest des 9- tägigen Umgangs war das Kind von KM, Opa und Oma dahingehend beeinflusst, die Feiertage bei ihnen statt bei mir zu verbringen.
Letztlich konnte ich den Umgang nicht erzwingen, ohne meine Tochter weiter zu belasten.

Meine Frage: Kann ich den Antrag nachträglich ändern in Verletzung der Wohlverhaltenspflicht, da eine einfache Umgangsverweigerung nicht nachzuweisen ist?

Kann ich einen Umgangspfleger beantragen?

Wie kann man allgemein die KM zwingen, das Kind aus den Streitereien um titulierten Umgang rauszuhalten?




-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Jumpel
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo JoeGranato,

nachträglich kann man garnichts machen!

Das was Du machen kannst ist ein Antrag auf Zwangsgeldandrohung stellen. Damit sollte gewährleistet werden das man sich "zukünftig" an die Umgangsvereinbarung hält. Diese Zwangsgeldandrohung richtet sich dann gegen beide Elternteile, Du bist zum Umgang verpflichtet und sie ist verpflichtet der Umgang zu gewährleisten. Krankheiten sollten rechtzeitig mit bekannt werden angezeigt werden und stellen eine Ausnahme da. Um den Umgang hier zu vereiteln sollte sich eine große gesundheitliche Einschrängung bestehen, also kein Schnupfen oder eien Sportbefreing. Nach Genesung kann der Umgang stattfinden.

Die Sachen mit der Wohlverhaltenspflicht ist schwer nachzuweisen, da steht im allgemeinen Aussage gegen Aussage. Mans kannst versuchen in der Antrag mit aufzunehmen, aber das wird schwirig.

Grüße

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.908 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen