Wohnbestimmungsrecht, Chancen?

14. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
HeldPapa
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnbestimmungsrecht, Chancen?

Hallo,

ich begrüße Euch Recht Herzlich, danke für die Annahme.

Meine damalige Lebensgefährtin mit der ich 2 Kinder habe hat mich angezeigt wg. Häusliche Gewalt, hat auch die einstweilige Anordnung gegen mich veranlasst. Nun bin ich beim Rechtsanwalt Mitte der Woche, weil ich Beweis-Videos habe dass die Gewalt des Öfteren von ihr ausgeht und nicht von mir. Hinzu kommt dass ich Beweismittel habe dass sie auch schon die Kinder verprügelt hat. Sie verdreht Tatsachen, zwar war eine Auseinandersetzung da aber nicht in dem Ausmaße wie sie es schildert bzw
Darstellt um.mich vollumfänglich ins falsche Licht zu rücken, zudem sagt sie ich hätte sie schon immer seit sieben Jahren immer nur misshandelt/geschlagen und ganz schlecht behandelt.. Das ist doch nicht normal! Es ist Krank. Ich bin fertig mit den Nerven. Hinzu kommt dass sie körperlich auf Grund ihrer riesengroßen Tumoren körperlich eingeschränkt ist, ein Tumor ist um die 13cm groß (rund wie ein Ball) und der andere Tumor befindet sich in der Nähe des Ischiasnervs mit ungefähr derselben Größe, so ist der rechte Bein massiv blockiert. Ist ein inoperabler Tumor..., Hinzu kommt die proliferative fortgeschrittene Skoliose ihrerseits. Sie leidet permanent an Schmerzen und hat keine Geduld mit beiden Kindern.

Sie hat zwar die Anzeige usw. zurückgenommen, auch das Gericht angeschrieben dass sie jegliche Verfahrenformen gegen mich annulieren lassen möchte usw., Hat aber nichts gebracht (Kontaktverbot bleibt), nun wendet sie sich wieder zum Teufel, macht jetzt ganz hinterlistig Unterhaltsverpflichtung geltend - obwohl wir das intern regeln hätten können. Sie ist meines Erachtens total schizophren und tut mir zu unrecht nur noch Schaden an obwohl ich ihr in ihrer Gesundheit immer unterstützt habe, dass hat ihr zuständiger Tumorarzt sogar in einem Schreiben protokolliert, dies habe ich in meiner Stellungnahme ans Familiengericht geschickt. Da bestehen definitiv schizophrene Züge bei meiner Ex.

Was meint Ihr, habe ich Chancen die Kinder für mich zu gewinnen? Ihre Familie ist eine Gastronomfamilie, die Kinder befinden sich dort oft unbeaufsichtigt und manchmal sogar bis um Mitternacht...! Da habe ich auch ein Video gemacht. Ich bin einfach nur Fassungslos wie kann ein Mensch nur so sein....

Sie war immer total geknickt und depressiv besonders auf Grund ihrer Erkrankungssituation und plötzlich hat sie ein Supermann-Syndrom bekommen und ist total Kalt, gefühlslos. Selbst den Kindern gegenüber, die leiden endlos.

Was meint Ihr wie kann das ausgehen? Ich eröffne ein digitales Unternehmen (Portal) wo ich 24 Std. für die Kinder da sein kann, Überbrückend habe ich meine Eltern die in Rente sind (Kinder haben sich sowieso immer Großteils da aufgefunden, weil meine EX gar keine Ausweichmöglichkeiten hatte, außer Kindergarten.....

Man könnte sogar dauerhaftes Wohnrecht in Abt. II des Grundbuches vollziehen für beide Kinder, denn das Haus meiner Eltern ist längst abbezahlt...

Ich könnte mich nebenher aufbauen und meinen Kindern dann alles bieten.

Was meint Ihr ? Wie sehen die Chancen aus?

MfG
HeldPapa

-- Editiert von HeldPapa am 14.09.2020 05:15

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28 Antworten
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#1
 Von 
HeldPapa
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von HeldPapa):
Hallo?

Seit Ihrer Frage sind gerade einmal 5 Stunden vergangen, etwas Geduld darf man schon mitbringen.

Zitat (von HeldPapa):
mit der ich 2 Kinder habe

Wie alt sind die Kinder?

Zitat (von HeldPapa):
Nun bin ich beim Rechtsanwalt Mitte der Woche

Der wird Ihnen sicherlich besser weiterhelfen können als dieses Forum.

Zitat (von HeldPapa):
Man könnte sogar dauerhaftes Wohnrecht in Abt. II des Grundbuches vollziehen für beide Kinder, denn das Haus meiner Eltern ist längst abbezahlt...

Das würde ich lieber lassen.

Zitat (von HeldPapa):
Was meint Ihr ? Wie sehen die Chancen aus?

Hier hat niemand eine Glaskugel. Grundsätzlich kann ich mir vorstellen, dass Ihre Schilderung ausreichend sein kann um Ihnen das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen.
Ob dies das Familiengericht genauso sieht steht in den Sternen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeldPapa
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich entschuldige mich für die Eilbedürftigkeit.

Warum würden Sie das lassen mit dauerhaftes Wohnrecht?

Kinder sind 3-5 aber eröffne eine digitale Firma und sie hätten hier ein gesichertes familiäres Umfeld 24h jeden Tag.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Naja mit einem eingetragenen Wohnrecht dürfen die Kinder bis zum St-Nimmeleintag in diesem Haus wohnen. Was ist dein Ziel dabei?

Das kann im Laufe der Jahre durchaus problematisch werden. Wie stellst du dir das vor?
Kind 1 bekommt Zimmer x und Kind 2 Zimmer y plus Zugang zu Küch, Bad....

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4535 Beiträge, 545x hilfreich)

Natürlich muss du Unterhalt zahlen, offenbar möchte die Ex das Finanzielle auf ordentliche Beine stellen, das wäre doch gut für beide Seiten.

Ich verstehe, dass Dir hier die Finger brennen und du dich schon vorher informieren möchtest, aber warte erst mal ab, was der Anwalt so sagt, wenn du was nicht verstehst, dann kannst du ja hier nachfragen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Irgendwie habe ich das Gefühl, dass sich der Betroffene so ganz und gar nicht auskennt. Er sollte doch mal definieren, was er mit Wohnrecht genau meint. Vielleicht ja das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
HeldPapa
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Erstmal danke für die konstruktiven Antworten....

Nein mit dauerhaftes Wohnrecht meine ich nicht den Aufenthaltsbestimmungsrecht sondern lediglich eine Absicherung für die Kinder...., Aber danke für die Hinweise...

Doch ich kenne mich aus, ich bin Immobilienkaufmann.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von HeldPapa):
Nein mit dauerhaftes Wohnrecht meine ich nicht den Aufenthaltsbestimmungsrecht sondern lediglich eine Absicherung für die Kinder...., Aber danke für die Hinweise...

Das im Titel genannte Wohnbestimmungsrecht gibt es nicht im deutschen Rechtssystem, dies wäre das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Das Wohnrecht im Grundbuch ist etwas ganz anderes.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Was für eine Absicherung für die Kinder willst du erreichen bzw. was erhoffst du dir davon?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
HeldPapa
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ballivus):
Zitat (von HeldPapa):
Nein mit dauerhaftes Wohnrecht meine ich nicht den Aufenthaltsbestimmungsrecht sondern lediglich eine Absicherung für die Kinder...., Aber danke für die Hinweise...

Das im Titel genannte Wohnbestimmungsrecht gibt es nicht im deutschen Rechtssystem, dies wäre das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Das Wohnrecht im Grundbuch ist etwas ganz anderes.


Hallo,

dass weiß ich. Mit dauerhaftes Wohnrecht meine ich etwas anderes, und zwar dass die Kinder ein lebenlang einen festen Wohnsitz haben, nichts weiter.

Danke trotzdem.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 116x hilfreich)

Ich hoffe dein Anwalt wird dir erklären, warum das einen ganz schlechte Idee ist.

Ich kann dir auch nur extremst davon abraten das zu tun. Es bringt dich in Bezug auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht keinen Schritt weiter. Du musst dir aber klar sein, das deine Expartnerin dann über die Kinder Zugriff auf dein Elternhaus hat. Denn wenn deine Kinder ihr Wohnrecht wahrnehmen, kann dies auch mit ihrer Mutter zusammen sein.

Willst du ihr das Haus deiner Eltern wirklich überlassen? Wenn nicht, warte mit der Übertragung bis deine Kinder 40 sind.

Zu dem andere: Konzentriere dich nicht darauf was deine Ex alles falsch macht. Konzentriere dich darauf, was du alles richtig machst.

Du möchtest ein Portal aufbauen. Schön und gut. Aber wovon lebst du (und deine Kinder) in der Zwischenzeit? Auch darüber musst du nachdenken und du solltest einen Plan haben. Einen konkreten Plan. Mit Erfolgsaussichten.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Immer noch die Frage, was du damit erreichen willst?

Wofür brauchen Kinder einen lebenslange festen Wohnsitz? Die wollen sicher nicht ihr Leben lang bei den Großeltern leben ;-)

Damit wirst du weder erreichen können, dass die Kinder bei dir leben, noch dass du keinen Unterhalt zahlen musst, wenn sie bei der Mutter leben

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
HeldPapa
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sunrabbit):
Du möchtest ein Portal aufbauen. Schön und gut. Aber wovon lebst du (und deine Kinder) in der Zwischenzeit? Auch darüber musst du nachdenken und du solltest einen Plan haben. Einen konkreten Plan. Mit Erfolgsaussichten.


Von meinem Unternehmen, meine Eltern, meinem Lohn.

-- Editiert von Moderator am 05.10.2020 15:23

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
HeldPapa
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Immer noch die Frage, was du damit erreichen willst?

Wofür brauchen Kinder einen lebenslange festen Wohnsitz? Die wollen sicher nicht ihr Leben lang bei den Großeltern leben ;-)

Damit wirst du weder erreichen können, dass die Kinder bei dir leben, noch dass du keinen Unterhalt zahlen musst, wenn sie bei der Mutter leben


Ist Eigentumsähnliches Recht.

Ich will das gar nicht erzielen was du argumentierst, sorry. Damit wollte ich lediglich bezwecken dass die Kinder Sicherheit erlangen. Aber ist ok, ich benötige dass nicht unbedingt, es gibt anderweitige Beweismittel.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 116x hilfreich)

Ein Wohnrecht gibt den Kindern keinerlei Sicherheit. Tut mir ja leid dir das sagen zu müssen. Und auch in Bezug auf das Kontaktverbot beweisst es gar nichts. Das Thema musst du sowiso als erstes angehen, sonst hast du überhaupt keine Chancen auf deine Kinder. Denn selbst wenn die Mutter sich nicht um die Kinder sorgen kann, so kann es ein Vater, der wegen Gewalt ein Kontaktverbot auferlegt bekommen hat, auch nicht. Die Kinder landen dann in einer Pflegefamilie oder einem Heim.

Kann es sein das du aus einem anderen Kulturkreis stammst? Ich habe den Eindruck das Deutsch nicht deine Muttersprache ist und deine Sichtweise zu den Dingen gibt auch Hinweise darauf.

Dann ist es umso wichtiger, das du auf deinen Anwalt hörst.



0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
HeldPapa
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sunrabbit):
Ein Wohnrecht gibt den Kindern keinerlei Sicherheit. Tut mir ja leid dir das sagen zu müssen. Und auch in Bezug auf das Kontaktverbot beweisst es gar nichts. Das Thema musst du sowiso als erstes angehen, sonst hast du überhaupt keine Chancen auf deine Kinder. Denn selbst wenn die Mutter sich nicht um die Kinder sorgen kann, so kann es ein Vater, der wegen Gewalt ein Kontaktverbot auferlegt bekommen hat, auch nicht. Die Kinder landen dann in einer Pflegefamilie oder einem Heim.

Kann es sein das du aus einem anderen Kulturkreis stammst? Ich habe den Eindruck das Deutsch nicht deine Muttersprache ist und deine Sichtweise zu den Dingen gibt auch Hinweise darauf.

Dann ist es umso wichtiger, das du auf deinen Anwalt hörst.


Ich spreche nur deutsch und bin dem mächtig! Und was für eine Sichtweise? Ich bin Agnostiker, kein Nationalist usw.!

Leider hat meine EX viel dazu gedichtet. Deshalb habe ich eine Stellungnahme ans Familiengericht verschickt.

Nun haben Sie mein Text ganz oben einfach nicht verstanden. Es ist bekannt dass ich ein Liebevoller und fürsorglicher Vater bin. An dem Tag des Streits habe ich lediglich nur ihren Mund zugehalten, weil sie um halb zwölf um Mitternacht rum geschrien hat! Sie hat auch ausgesagt dass ich die Kinder NICHT schlage (denn das hat sie getan), beim Jugendamt sollte sie ausgesagt haben ich sei ein sehr fürsorglicher Vater den Kinder gegenüber, wurde so uns mündlich von ihr mitgeteilt.

Deshalb habe ich in der Vergangenheit ja auch Aufnahmen gemacht um das zu beweisen wenn Tag X kommt, weil sie zuvor schon immer gedroht hat die Nachbarn als Zeugen zu nehmen und ich finde man muss wissen was im Inhalt passiert und nicht welche Laute man von außen wahrnimmt.

Sie ist hysterisch, und zwar endlos! Dazu ist es sie die aggressive ist und es auf mich umlegen möchte.

Das Problem ist, ich habe eine Thematik eröffnet in denen Ihr gar nicht verwickelt seid und die Sache nicht im ganzen simulieren gar verstehen könnt.

Meine EX ist eine wenn man sie auf etwas hinweist auf Grund der Kids und dabei etwas rauer wird, kriegt sie schon Paranoia. Wenn eine Biene kommt, tut sie als würde jetzt der dritte Weltkrieg ausbrechen. Sie ist was Bienen angeht schon arg empfindlich (Phobie).

Hinzu kommt die Historie ihrer Familie, Mafiastrukturen uvm.

Ich habe in meiner Stellungnahme auch zugegeben dass etwas vorgefallen ist, aber gewiss nicht in dem Ausmaße wie es meine EX schildert. Sie hat bei der Polizei auch anders ausgesagt als wie für die veranlasste einstweilige Anordnung. Der Polizist kann auch belegen dass meine EX keine Verletzungen am Kopf hatte, sie hatte ausgesagt sie hätte ein Faustschlag (Haken) von der Seite auf dem Kopf gekriegt.

Wissen Sie wie ich das im ganzen meine? Es wird übertrieben, dazu gedichtet, unwahrheitsgemäße Angaben gemacht.

Und zum.Thema zurück, von was sollen die Kinder leben? Ich biete auf meinem Portal 1000 Wohneinheiten an, ein Allkredit-Konzept, Giro- und Tagesgeld, sowie Weltsparen an.

Morgen ist der RA terminiert, Mal sehen.

-- Editiert von HeldPapa am 15.09.2020 11:55

-- Editiert von HeldPapa am 15.09.2020 12:00

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Naja im Normalfall leben die Kinder von Unterhalt den sie von den Eltern bekommen.
Je nachdem bei wem sie leben ist der andere Barunterhaltspflichtig. Wenn dieser nicht Leistungsfähig ist ,dann übernimmt auch der betreuende Elternteil den Barunterhalt zusätzlich. Und zum Glück geht es vor Gericht nie darum, dass Kinder dort leben sollen, wo das meiste Geld ist, sondern bei dem Elternteil der dem Kindeswohl am besten entspricht

Aufnahmen sind schön und gut. Nur vor Gericht will die wahrscheinlich niemand sehen, wenn man nicht nachweisen kann, dass diese mit Zustimmung der Gefilmten zustande kamen.

Und zum Rest: Ich finde es durchaus immer wieder erstaunlich, dass es einen jahrelang nicht stört aus welchen Familienverhältnisse, welchen Bildungsstand oder welche "Erkrankungen" der Expartner hat. Das wird immer erst dann interessant, wenn es um die Trennung und den Verbleib der Kinder geht...

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12331.01.2021 10:09:08
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 40x hilfreich)

Zitat (von HeldPapa):
Ich habe den Eindruck das Deutsch nicht deine Muttersprache ist und deine Sichtweise zu den Dingen gibt auch Hinweise darauf.

Zitat (von HeldPapa):
Ich spreche nur deutsch und bin dem mächtig! Und was für eine Sichtweise? Ich bin Agnostiker, kein Nationalist usw.!

Gemeint war wohl dein Rechtsverständnis.
Zitat (von HeldPapa):
Es wird übertrieben, dazu gedichtet, unwahrheitsgemäße Angaben gemacht.

Das solltest du aber auch nicht. Wenn ich mir Formulierungen wie
Zitat (von HeldPapa):
Hinzu kommt die Historie ihrer Familie, Mafiastrukturen uvm.

Zitat (von HeldPapa):
Paranoia. Wenn eine Biene kommt, tut sie als würde jetzt der dritte Weltkrieg ausbrechen.
Zitat (von HeldPapa):
und plötzlich hat sie ein Supermann-Syndrom bekommen und ist total Kalt, gefühlslos

ansehe, gebe ich sunrabbit recht und du solltest lieber öfter deinen Anwalt sprechen lassen, solltest du wirklich Erfolg haben wollen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
HeldPapa
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Naja im Normalfall leben die Kinder von Unterhalt den sie von den Eltern bekommen.
Je nachdem bei wem sie leben ist der andere Barunterhaltspflichtig. Wenn dieser nicht Leistungsfähig ist ,dann übernimmt auch der betreuende Elternteil den Barunterhalt zusätzlich. Und zum Glück geht es vor Gericht nie darum, dass Kinder dort leben sollen, wo das meiste Geld ist, sondern bei dem Elternteil der dem Kindeswohl am besten entspricht

Aufnahmen sind schön und gut. Nur vor Gericht will die wahrscheinlich niemand sehen, wenn man nicht nachweisen kann, dass diese mit Zustimmung der Gefilmten zustande kamen.

Und zum Rest: Ich finde es durchaus immer wieder erstaunlich, dass es einen jahrelang nicht stört aus welchen Familienverhältnisse, welchen Bildungsstand oder welche "Erkrankungen" der Expartner hat. Das wird immer erst dann interessant, wenn es um die Trennung und den Verbleib der Kinder geht...


Wenn es um das Kindeswohl geht, dann ist die absolute Übertragung zugunsten des Vaters unabdingbar!

Das finanzielle möchte ich nicht unbedingt in den Vordergrund stellen, zuerst geht es um Liebe.

Die Faktoren die Sie aufzählen machen mir ja dann Sorgen wg. des Wohl der Kinder - weil ich nicht mehr vollumfänglich auf Grund der Trennung da sein kann, insbesondere für meine Kinder.

Das die Aufnahmen zur Beweissicherung keiner sehen möchte stimmt auch nicht.

-- Editiert von HeldPapa am 15.09.2020 12:17

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
HeldPapa
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sisaak):
Zitat (von HeldPapa):
Ich habe den Eindruck das Deutsch nicht deine Muttersprache ist und deine Sichtweise zu den Dingen gibt auch Hinweise darauf.

Zitat (von HeldPapa):
Ich spreche nur deutsch und bin dem mächtig! Und was für eine Sichtweise? Ich bin Agnostiker, kein Nationalist usw.!

Gemeint war wohl dein Rechtsverständnis.
Zitat (von HeldPapa):
Es wird übertrieben, dazu gedichtet, unwahrheitsgemäße Angaben gemacht.

Das solltest du aber auch nicht. Wenn ich mir Formulierungen wie
Zitat (von HeldPapa):
Hinzu kommt die Historie ihrer Familie, Mafiastrukturen uvm.

Zitat (von HeldPapa):
Paranoia. Wenn eine Biene kommt, tut sie als würde jetzt der dritte Weltkrieg ausbrechen.
Zitat (von HeldPapa):
und plötzlich hat sie ein Supermann-Syndrom bekommen und ist total Kalt, gefühlslos

ansehe, gebe ich sunrabbit recht und du solltest lieber öfter deinen Anwalt sprechen lassen, solltest du wirklich Erfolg haben wollen.


Hätte ich sehr viel Rechtsverständnis, dann hätte ich doch nicht hier gefragt.

Meine Stellungnahme an das Familiengericht war ja nur eine Korrektur auf die Aussagen meiner EX. Ich möchte auch die alleinige Reise nach Sizilien mit meinen Kindern, definitiv untersagen. Dort gab es unter deren Namen schon Mafiakriege, Morde usw.

Meinerseits gab es nur eine persönliche, vertrauliche und sehr authentische Stellungnahme.

Denn Lügen benötige ich in diesem Fall nicht.

Im übrigen habe ich diese Argumente in der Stellungnahme gar nicht erbracht.

-- Editiert von HeldPapa am 15.09.2020 12:39

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31949 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von HeldPapa):
Das Problem ist, ich habe eine Thematik eröffnet
Zitat (von HeldPapa):
Morgen ist der RA terminiert, Mal sehen.
Du kannst die Thematik hier selbst auch beenden.
Oben rechts in deinem Beitrag. AKTIONEN---Thema schließen.

Wenn dein Anwalt dir morgen alles richtig erklärt, weißt du, welcher Weg zu gehen wäre.

Zitat (von HeldPapa):
Ich möchte auch die alleinige Reise nach Sizilien mit meinen Kindern, definitiv untersagen. Dort gab es unter deren Namen schon Mafiakriege, Morde usw.
Vorsicht! Mit solchen Aussagen (auch im anonymen Internet) kannst du dir selbst ganz gewaltige Probleme einhandeln.
Zusätzlich zu denen, die schon vorhanden sind.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12331.01.2021 10:09:08
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 40x hilfreich)

Zitat (von HeldPapa):
Das die Aufnahmen zur Beweissicherung keiner sehen möchte stimmt auch nicht.

Man wird sich dann auch fragen lassen müssen, warum man lieber gefilmt hat, anstatt zu helfen.
Zitat (von HeldPapa):
Hätte ich sehr viel Rechtsverständnis, dann hätte ich doch nicht hier gefragt.

Ich meine Rechtsverständnis im Sinne von Recht und Unrecht. Ein Araber zB hat ein anderes Rechtsverständnis als ein Europäer.
Zitat (von HeldPapa):
Ich möchte auch die alleinige Reise nach Sizilien mit meinen Kindern, definitiv untersagen.

Wird wahrscheinlich schwierig sein, eine Reise innerhalb der EU bei geteilten Sorgerrecht verbieten zu lassen.
Zitat (von HeldPapa):
Denn Lügen benötige ich in diesem Fall nicht.

Habe ich nicht behauptet. Übertrieben eventuell schon.
Zitat (von HeldPapa):
Im übrigen habe ich diese Argumente in der Stellungnahme gar nicht erbracht.

Aber hier in die Diskussionsrunde geworfen. Und somit ist sie Teil dieser Diskussion geworden.
Zitat (von HeldPapa):
Wenn es um das Kindeswohl geht, dann ist die absolute Übertragung zugunsten des Vaters unabdingbar!

Dann ist ja alles OK. Mal schauen, ob das Richterlein der gleichen Meinung ist. Viel Glück....
Zitat (von ratlose mama):
Und zum Rest: Ich finde es durchaus immer wieder erstaunlich, dass es einen jahrelang nicht stört aus welchen Familienverhältnisse, welchen Bildungsstand oder welche "Erkrankungen" der Expartner hat. Das wird immer erst dann interessant, wenn es um die Trennung und den Verbleib der Kinder geht...

Muss ich dir zustimmen. Man ist mit einer schizophrenen, gewalttätigen, depressiven Mafiabraut liiert und am Ende ist alles schrecklich....
Zitat (von HeldPapa):
und plötzlich hat sie ein Supermann-Syndrom bekommen und ist total Kalt, gefühlslos.
kann man das plötzlich kriegen?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31949 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Sisaak):
kann man das plötzlich kriegen?
Ja, könnte sein. Evtl. nicht gleich Schizophrenie, evtl. bipolare Störung (fr. auch manisch-depressiv).
https://de.wikipedia.org/wiki/Bipolare_St%C3%B6rung
Die Phase vergeht dann auch ziemlich plötzlich wieder. Dann wieder Depression. Bis zum nächsten Schub.

Hat evtl. was zu tun mit den Tumoren/Medikamenten/Alkoholabusus---oder alles zusammen.
Zitat (von HeldPapa):
Sie hat zwar die Anzeige usw. zurückgenommen,
Deutet auch auf ein sehr schwankendes Gemüt hin.

Für Kinder zwischen 3 und 5 wirklich kein geeignetes Umfeld... das geht ja dann vermutlich auch gegen andere so, nicht nur gegen den Ex.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12331.01.2021 10:09:08
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 40x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Sisaak):
kann man das plötzlich kriegen?
Ja, könnte sein.

Ich denke, das Superman Syndrom gibt es nur bei Männern. Auch bekannt als XYY-Syndrom....Deswegen meine Verwunderung...

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
HeldPapa
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Sisaak):
kann man das plötzlich kriegen?
Ja, könnte sein. Evtl. nicht gleich Schizophrenie, evtl. bipolare Störung (fr. auch manisch-depressiv).
https://de.wikipedia.org/wiki/Bipolare_St%C3%B6rung
Die Phase vergeht dann auch ziemlich plötzlich wieder. Dann wieder Depression. Bis zum nächsten Schub.

Hat evtl. was zu tun mit den Tumoren/Medikamenten/Alkoholabusus---oder alles zusammen.
Zitat (von HeldPapa):
Sie hat zwar die Anzeige usw. zurückgenommen,
Deutet auch auf ein sehr schwankendes Gemüt hin.

Für Kinder zwischen 3 und 5 wirklich kein geeignetes Umfeld... das geht ja dann vermutlich auch gegen andere so, nicht nur gegen den Ex.


Endlich Mal jemand hier der Plan hat!

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Zitat (von HeldPapa):
Ich habe in meiner Stellungnahme [ans Familiengericht]auch zugegeben dass etwas vorgefallen ist[...]

Ihr Anwalt wird begeistert sein! Ebenfalls das Gericht.
Zitat (von HeldPapa):
aber gewiss nicht in dem Ausmaße wie es meine EX schildert
Das lässt immer noch genug Raum für Spekulationen.

Tatsache ist, daß "etwas passiert ist", also daß Sie gegenüber Ihrer Exfrau Gewalt ausgeübt haben, das haben Sie sogar schriftlich zugegeben. So richtig leicht wird sich das Familiengericht die Entscheidung, die Kinder Ihnen zu überantworten, nicht machen, nicht damit.....

Just my 50 cts.

Viele Grüße!

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Danke, fb ....... 2. Da war was, er sagt ja auch zu Anfangs, was, wenn er es auch verniedlicht. Und abgesehen davon, was soll man von jemandem halten, der bei jeder Auseinandersetzung seine Kamera holt, um das Ganze zu dokumentieren? Entweder ich helfe den Opfern, oder ich gehe aus dem Raum, um für eine Deeskalation zu sorgen. Aber permanent Öl ins Feuer gießen, das geht doch gar nicht.

Und Ferndiagnosen auf was auch immer, sorry, vielleicht kann das Harry mit seiner Kristallkugel. Aber mit Sicherheit nicht Anami, mit Sicherheit auch nicht meine Wenigkeit.

Wir haben hier eine in vielerlei Hinsicht von Gewalt geprägte Beziehung. In so Fällen ist die Trennung und die Neupositionierung ohne Einbeziehung der illegalen Filmchen sinnvoll. Und das ohne Ferndiagnosen.

Der Fragesteller ist anwaltlich beraten. Das ist gut so. Er sollte auf seinen Anwalt hören.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31949 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Aber mit Sicherheit nicht Anami
Bitte schau mal, wem ich was wozu schrieb...Ich habe keine Ferndiagnose abgegeben und selbst, wenn dem TE gefällt, was er da liest, ist das nichts, womit er etwas anfangen kann.
Kannst du das wirklich nicht einordnen?
Für das, was ich da beschrieben habe, gäbe es einen Facharzt. Keinen Anwalt und kein Gericht. Und auch keinen demonstrierenden Kindsvater.

Das wäre etwa wie:
jajaja, im Internet hat das auch schon mal jemand beschrieben. Sowas hat die...



Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

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