Wohnrecht / Berücksichtigung bei der Vermögensermittlung

9. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
ReCord
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnrecht / Berücksichtigung bei der Vermögensermittlung

Meine Frau hat die Scheidung eingereicht, nächste Woche ist der Termin bei ihrem RA vorgesehen. Dazu folgende Frage:
Die Trennung war in 2021, dazu wurde folgende Vereinbarung getroffen:
Ich habe das gemeinsame Haus verlassen. Damit meine Frau dauerhaft in dem gemeinsamen Haus wohnen konnte wollte ich ihr meinen Anteil am Haus übertragen. Auf ihren Wunsch hin wurde das Haus als Schenkung an unseren Sohn überschrieben, gleichzeitig wurde für meine Frau ein lebenslanges Wohnrecht in der EG-Wohnung festgeschrieben. Darüber hinaus erhielt sie monatlich einen vereinbarten Betrag. Zusagen ihrerseits wurden jedoch überwiegend nicht eingehalten. Überraschenderweise erhielt ich vergangene Woche Post von ihrem Anwalt / Einladung zum Gespräch um gütliche Einigung auszuloten.
Zu diesem Gespräch möchte ich mich betreffend des Wohnrechts informieren.
Auch wenn dieses Wohnrecht in die Zukunft greift, letztlich ist es doch ein Wertvorteil welcher in der Ehe erworben wurde. Wie wird ein solches Wohnrecht in der Vermögensfestellung bewertet? Habe ich einen Anspruch auf die Hälfte dieses "Wertvorteils"

-- Editiert von User am 9. Mai 2023 16:55

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45452 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat (von ReCord):
Auch wenn dieses Wohnrecht in die Zukunft greift, letztlich ist es doch ein Wertvorteil welcher in der Ehe erworben wurde.


Richtig

Zitat (von ReCord):
Wie wird ein solches Wohnrecht in der Vermögensfestellung bewertet?


Dazu gibt es Wertermittlungsvorschriften, die im wesentlichen vom Alter des Berechtigten und von der ortsüblichen Vergleichsmiete abhängen.

Zitat (von ReCord):
Habe ich einen Anspruch auf die Hälfte dieses "Wertvorteils"


Im Ergebnis ja.

Zitat (von ReCord):
Auf ihren Wunsch hin wurde das Haus als Schenkung an unseren Sohn überschrieben, gleichzeitig wurde für meine Frau ein lebenslanges Wohnrecht in der EG-Wohnung festgeschrieben.


Im Hinblick auf den Zugewinnausgleich ist das Unvorteilhaft für Deine Frau.

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