Wohnsitz für Kinder / Unterhaltsverpflichtung / Steuerklasse ändern bei Trennung?

22. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
mart_muc
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnsitz für Kinder / Unterhaltsverpflichtung / Steuerklasse ändern bei Trennung?

Hallo liebes Forum,

ich wende mich an Sie/euch bzgl. meiner jetzigen Situation. Meine Frau hat sich von mir getrennt. Wir besitzen eine eigene Immobilie und wohnen dort mit unseren beiden Kindern (2 und 4 Jahre). Vor rund 2 Monaten haben wir uns für eine räumliche Trennung innerhalb des Hauses entschieden. Vor einer Woche hat sie mir mitgeteilt das sie sich um eine Wohnung bemühen werde und mit den Kindern dort hinziehen möchte.

Ich arbeite voll, sie arbeitet 3 Tage die Woche. Ab dem neuen Kiga-Jahr Sept. 19 gehen beide Kinder 5 Tage die Woche in den Kiga und sie möchte Ihre Arbeitsleistung von 3 auf 5 Tage aufstocken.

Sie möchte nicht im Haus bleiben sonder sich um eine Genossenschaftswohnung bemühen, bei der sie noch Mitglied ist.

Ich habe ihr angeboten den restlichen Kredit selbst zu stemmen, was möglich sein wird da ich die Belastung monatlich anpassen werde. Durch einen gängigen Unterhaltsrechner habe ich gesehen, das ich die monatlichen Aufwendungen wie Darlehen angeben kann/muss.

Das Haus und eine zusätzliche Wohnung kann daher bezahlt werden. Die Frage bzgl. Unterhalt ist, wie viel Unterhalt muss ich bezahlen? Zahle ich auch für sie wenn sie ein Nettoeinkommen bei 3x 5 Std. pro Woche Arbeit von 1000 Euro erhält? Sie würde das Kindergeld natürlich beziehen und ich möchte auch alles dafür tun den Unterhalt für die Kinder zu bezahlen, was wird hier auf mich zukommen bei einer monatlichen Kreditbelastung von 900 Euro und einem Nettoeinkommen von 2900 Euro?

Des Weiteren habe ich eine Frage bzgl. dem Wohnsitz. Aktuell gehen die Kinder in einen Kiga um die Ecke. Auch die nachfolgende Grundschule wäre ideal für die Kinder. Nicht wegen dem Wohnsitz, sondern wegen dem Ansehen der Schule. Da sind wir uns als Eltern auch einig.

Wenn die Kinder bei meiner Frau wohnen, würde sich das Viertel ändern. Wie sieht das hier mit Erst bzw. Zweitwohnsitz aus? Meine Frau müsste sich natürlich ummelden, wie ist das bei den Kindern? Wäre es hier möglich das sie als Erstwohnsitz bei mir gemeldet sind und trotzdem bei der Mutter leben? Sie leben ja auch immer wieder bei mir, das ist mir ganz wichtig. Uns geht es hier um die Schule und die Zukunft, da die Schulen im neuen Viertel nicht sehr berauschend sind.

Und zu guter letzt eine Frage bzgl. der Steuerklasse. Momentan haben wir 3 / 5. Sofern wir noch keine Scheidung anstreben und nur getrennt sind und auch getrennt leben - muss dann die Steuerklasse geändert werden? Wie ist das bei einer häuslichen Trennung? Was empfiehlt sich hier?

Gibt es hier jemanden der mir helfen kann, ich bin hier vor den Kopf gestoßen und möchte alles für die Kinder richtig machen. Es bricht mir schon das Herz sie irgendwann nicht mehr täglich zu sehen.

Ich bedanke mich im voraus für die ein oder andere nützliche Hilfe.

PS: Wo kann ich mir hierfür professionelle Hilfe holen?

Vielen Dank

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von mart_muc):
Und zu guter letzt eine Frage bzgl. der Steuerklasse. Momentan haben wir 3 / 5. Sofern wir noch keine Scheidung anstreben und nur getrennt sind und auch getrennt leben - muss dann die Steuerklasse geändert werden? Wie ist das bei einer häuslichen Trennung? Was empfiehlt sich hier?


Im Jahr der Trennung können Sie und Ihr (Noch-)Partner das Ehegattensplitting noch nutzen. Danach muß die Steuerklasse geändert werden, denn gemäß Paragraf 26 Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) können Ehegatten zwischen Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung wählen, wenn beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben.

Zitat (von mart_muc):
Wie sieht das hier mit Erst bzw. Zweitwohnsitz aus?
Hier gibt es keine Wahlmöglichkeit. Der Erstwohnsitz, auch Hauptwohnsitz genannt, ist derjenige, indem man seinen Lebensmittelpunkt hat, also die meiste Zeit verbringt. Das wäre nach Ihrer Schilderung definitiv die Genossenschaftswohnung.

"Immer wieder bei mir" reicht nicht aus, es muß definitiv "die meiste Zeit" sein.

-- Editiert von fb367463-2 am 22.11.2018 14:13

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Steuerklassenwechsel im darauffolgenden 1.1.xx nach der Trennung.

also z.B. Trennung 24.12.18 STKL-Wechsel 1.1.2019

PN

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

Hallo,

die Sache mit der Steuerklasse ist ja bereits geklärt... Die Sache mit dem Kredit: hier solltest du nicht die ganze Kreditrate einbeziehen! Denn du hast dadurch ja einen Wohnvorteil. Damit du genau erfährst was du wirklich abziehen kannst, solltest du dringend einen Familienanwalt aufsuchen... Wenn deine Frau zustimmt, dann können natürlich die Kinder bei dir gemeldet bleiben! ABER: vielleicht läuft bei euch jetzt noch alles friedlich. Das kann sich schnell ändern... Du hättest den Vorteil, dass du deine Steuerklasse auf 2 ändern kannst. Deine Frau wird 1 nehmen müssen (ohne Kinder). Du bekommst das Kindergeld. Wie ihr das dann untereinander regelt bleibt natürlich euch überlassen. Aber offiziell wäre sie dir dann unterhaltsverpflichtet.
Ihr solltet mit einem Steuerberater vielleicht mal durchrechnen was wie am günstigsten ist. Und mit einem Notar besprechen, wie man alles unkompliziert und fair regeln kann...
Wenn ihr das Wechselmodell anstrebt (also wirklich die Kinder "teilt", dann bist du dennoch unterhaltsverpflichtet. Hier wird gerechnet wie beim Volljährigenunterhalt. Es wird geschaut wer was an Einkommen hat und dann wird berechnet und entsprechend gequotelt.
Auch wenn ihr im Moment denken mögt: "hey, wir sind doch erwachsen, wir kriegen das hin... " In vielen Fällen geht es dann leider doch nicht so easy und Einer stellt "Ansprüche" von denen vorher nie die Rede war.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38386 Beiträge, 13987x hilfreich)

Man sollte nicht alles miteinander verwurschteln, so wird keine vernünftige Lösung gefunden. Fakt ist, dass die Mutter bisher die Hauptbezugsperson ist, deshalb macht es Sinn, dass die Kids unter Berücksichtigung des Alters der Kids erst einmal bei ihr bleiben. Kann sich mit zunehmenden Alter natürlich ändern. Fakt ist weiterhin, dass nach den in Deutschland doch recht strengen Meldebestimmungen die Kids dort zu melden sind, wo sie auch leben. Wenn die Kids bei der Mutter leben, dann wäre als nächstes zu prüfen, ob nicht trotzdem der Besuch der favorisierten Schule möglich ist. Die Kommunen sehen das ja zunehmend nicht mehr so streng wie noch vor einigen Jahren. In NRW soll es inzwischen sogar so weit sein, dass die Eltern auch bei Grundschulen ein freies Wahlrecht haben. In der Richtung mal die Fühler ausstrecken.

Du wirst Kindesunterhalt zahlen müssen, das Kindergeld wird hälftig angerechnet, ist also letztlich wurscht, wer es ausbezahlt bekommt. Die genaue Berechnung schenke ich mir jetzt hier, das wird mir sonst zu unübersichtlich. Lies Dich mal durch die Düsseldorfer Tabelle incl. aller Anmerkungen, bereinige mal Dein Jahreseinkommen, und das in der zutreffenden Steuerklasse, dann hast Du zumindest einen groben Überblick.

So, jetzt zum Haus. Ihr seid beide Eigentümer. Wenn die Frau nicht mehr dort wohnt, dann schuldest Du ihr eine Nutzungsentschädigung für ihren Hausteil, umgekehrt schuldet sie natürlich den hälftigen Abtrag. Das dürfte eine Null-Nummer werden, ist häufig so. Aber auch da ist zu rechnen.

Du siehst, es ist alles gar nicht so wahnsinnig kompliziert, wenn man denn wirklich nicht alles vermengt. Arbeitet die Posten nacheinander ab, und, da es um relativ viel geht, würde ich raten, eine gründliche Erstberatung bei einem Anwalt in Anspruch zu nehmen.

wirdwerden





0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.028 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen