Wohnung nach Scheidung

17. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
steffen_s
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung nach Scheidung

Hallo, gehen wir mal von folgendem Sachverhalt aus:

Hochzeit im Jahr 2002, Baustart 2005 der eigenen Wohnung aufgestockt auf elterliches Haus des Ehemannes, Grundbucheintrag steht auch nur Ehemann, Darlehen stehen beide, zahlen tut aber nur der Ehemann.
Auszug der Ehefrau aus der Wohnung 2017, Scheidung 2019. Beide Kinder bleiben bei dem Ehemann in der gebauten Wohnung. Ehemann zahlt die verbleibenden Schulden alleine weiter.
Ex-Ehefrau heiratet im Dezember 2020 neuen Lebenspartner, möchte aber die Hälfte des Wertes der gebauten Wohnung von ca. 60.000 Euro in monatlichen Raten zu je 500 Euro haben.

Wie ist das der Stand der Dinge? Ist das rechtens, muss der Ehemann das bezahlen ?

Danke




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1360 Beiträge, 159x hilfreich)

Güterstand Zugewinngemeinschaft ?

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#2
 Von 
steffen_s
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich denke mal ja. es wurde nichts vereinbart

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39814 Beiträge, 6505x hilfreich)

Zitat (von steffen_s):
möchte aber die Hälfte des Wertes
Ich ---möchte--- auch sowas. :grins:
Was schreibt denn die Ex oder der von ihr beauftragte Anwalt? Was genau und warum? Begründet sie ihren Wunsch denn?

Wenn die Scheidung schon in 2019 war, dürfte im Rahmen des Zugewinnsausgleichs alles schon *erledigt* sein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
steffen_s
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, wir haben uns freundschaftlich getrennt.
Aber nachdem sie jetzt wieder heiratet, sagt jeder, dass es doch das Beste für mich ist.
Dann steht ihr soweit ja nichts mehr zu.
Ich kenne mich da überhaupt nicht aus.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39814 Beiträge, 6505x hilfreich)

Zitat (von steffen_s):
Naja, wir haben uns freundschaftlich getrennt.
Schön. Aber für die Scheidung muss man zum Familiengericht. Und mind. 1 Rechtsanwalt muss auch dabei sein. Bitte schau in den Scheidungsunterlagen nach, was dort vereinbart wurde.

Beantworte doch bitte die Frage: Was genau schreibt die Ex oder ihr Anwalt an dich? Das kannst du doch lesen, oder?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(773 Beiträge, 136x hilfreich)

Der Zugewinnausgleich kann noch offen sein. Der kann ja vom Scheidungsverfahren getrennt werden und dann hat man 3 Jahre Zeit, den gelten zu machen. In dem Fall wohl bis Ende 2022.

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