Hallo zusammen,
kurze Erklärung der Situation: Vor einigen Jahren haben meine damalige Frau und ich eine Eigentumswohnung gekauft. Beide Personen sind im Grundbuch eingetragen. Ich habe seit dem ersten Tag alleine die Finanzierung, sowie die Zinsen gezahlt. Nun ist es vor einiger Zeit zur Trennung bzw. Scheidung gekommen. Lt Gesetz hat meine jetzige Ex-Frau Anrecht auf 50% der Wohnung, die sie auch bei einem Verkauf haben möchte.
Nun meine Frage: Nach der Trennung, bin ich in der Wohnung geblieben, und ich habe weiterhin die Finanzierung alleine getragen.
Ist es korrekt, das ich jetzt 50% der gezahlten Zinsen, ab dem Zeitpunkt der Trennung von Ihr fordern kann? Zusätzlich wurde mir bei Auszug, niemals der Schlüssel der Wohnung ausgehändigt, damit also das Nutzungsrecht der Wohnung nicht abgegeben.
Ich freue mich auf eine Antwort....
Wohnungsfinanzierung gezahlte Zinsen
30. März 2023
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Frage vom 30. März 2023 | 18:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsfinanzierung gezahlte Zinsen
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#1
Antwort vom 1. April 2023 | 21:09
Von
Status: Unbeschreiblich (116328 Beiträge, 39251x hilfreich)
ZitatIst es korrekt, das ich jetzt 50% der gezahlten Zinsen, ab dem Zeitpunkt der Trennung von Ihr fordern kann? :
Ja, denn fordern kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.
ZitatNun ist es vor einiger Zeit zur Trennung bzw. Scheidung gekommen. :
Ich kann mir nicht vorstellen, das das Ganze da absolut kein Thema war und nicht mal im Ansatz was dazu geregelt worden ist?
#2
Antwort vom 2. April 2023 | 09:02
Von
Status: Unbeschreiblich (37568 Beiträge, 13803x hilfreich)
Eine Nutzungsentschädigung für ihren Teil der Wohnung hat die Frau nicht bekommen?
wirdwerden
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