Hallo zusammen
Ein Freund (verheiratet) hat Probleme und die Frau (+17 jähriges Kind, in 3 Monaten 18) hat eine Wohnungzuweisung nach §1 + §2 GewSchG erwirkt, er darf somit weder in die Wohnung noch sich ihr nähern.
Diese Anordnung wurde für 6 Monate erlassen.
Somit hat er schnell eine Notlösung bei einem Freund gefunden muss aber weiter für die eheliche Wohnung Miete zahlen.
Nur zur Klärung: Er ist nicht gewalttätig (ich kenne ihn seit Geburt) sondern seine Frau hat ein paar psychische Probleme.
Ich habe versucht herauszufinden für wie lange wer für die eheliche Wohnung Miete zahlen muss oder ob es die Wohnung jetzt kündigen kann (3 Monats Frist).
Das selbe betrifft Strom/Wasser/Telekomunikation.
Er ist seit 2,5 Jahren mit der Frau verheiratet und wir die Scheidung jetzt einreichen.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
Wohnungszuweisung §2 GewSchG Mietvertrag kündigen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Man muss so lange bezahlen, wie man der Vertragspartner ist.
Der Täter kann von der verletzten Person eine Vergütung für die Nutzung der Wohnung verlangen, soweit dies der Billigkeit entspricht.
Man sollte sich in solch komplexen Angelegenheiten lieber anwaltlich vertreten lassen.
Diese Frage ist eine mietrechtliche.Zitatoder ob es die Wohnung jetzt kündigen kann (3 Monats Frist). :
Welche Kündigungsfrist es für die Wohnung gibt, steht im Mietvertrag.
Wenn er zusammen mit seiner Frau im Mietvertrag steht, kann er nicht ohne weiteres allein kündigen.
Es sei denn, der Vermieter entlässt ihn nach Rückfrage aus dem Mietverhältnis.
Je nachdem, wer die Verträge mit den Versorgern unterschrieben hat.ZitatDas selbe betrifft Strom/Wasser/Telekomunikation. :
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Vielen Lieben Dank für eure Antworten.
Ja er ist der alleinige Mieter und auch nur er steht in allen anderen Verträgen.
Alle Fristen sollen gewahrt bleiben, eine Verkürzung ist zu kompliziert
Ich war mir nicht sicher ob er das Recht hat die Wohnung (und alles andere) zu kündigen in dieser Familienrechtssache.
2 Mieten zu stemmen im Niedriglohnbereich ist Hardcore.
Danke euch nochmals und Gruß
Zitat2 Mieten zu stemmen im Niedriglohnbereich ist Hardcore :
Wie in #1 gesagt, die in der Wohnung verbleibende Person hat eine Nutzungsentschädigung zu zahlen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
14 Antworten
-
15 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten