Wohnungszuweisung bei Scheidung sinnvoll?

10. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
DanielEsser2
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungszuweisung bei Scheidung sinnvoll?

Guten Tag!

Meine Freundin hat 2 Kinder von ihrem Mann. (Scheidung läuft noch und er zieht es in die Länge). Jetzt lebt sie mittlerweile 2 Jahre von ihm getrennt. Sie und ich (ihr neuer Freund) erwarten nun ein gemeinsames Kind und es stellt sich heraus, dass eine Wohnung die für drei Kinder geeignet ist garnicht so einfach zu finden ist (geschweige denn zu bezahlen).

Meine Freundin und ihr (noch) Mann haben sich in der Ehe ein (noch nicht abgezhaltes) Haus angeschafft. Zu der Frage:

Ist es überhaupt möglich eine Wohnugszuweisung zu erwirken, so dass wir drin wohnen können? Wir finden nämlich keine bezahlbare Wohnung. Und er ist immerhin alleinstehend und bewohnt das Haus mit 150m².

Danke für jede Antwort!

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-- Editiert am 10.06.2010 18:04

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14 Antworten
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#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 918x hilfreich)

Hallo,

quote:
Ist es überhaupt möglich eine Wohnugszuweisung zu erwirken, so dass wir drin wohnen können?


Das hätte in den ersten Monaten nach Trennung passieren müssen.

quote:
Und er ist immerhin alleinstehend und bewohnt das Haus mit 150m².


Und bezahlt auch die Raten? Wie sieht die künftige Eigentumsregelung aus?

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
DanielEsser2
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Das hätte in den ersten Monaten nach Trennung passieren müssen


Aber die unbillige Härte tritt doch erst jetzt mit dem neuen Kind ein, oder sehe ich das falsch?; Und woher sollte mein Freundin wissen das so was geht?

quote:
Und bezahlt auch die Raten? Wie sieht die künftige Eigentumsregelung aus?


Ja er bedient die Raten weil Sie ja Miete zahlen muss. Wenn Sie dort wohnen könnte, könnte Sie quasi wie eine Miete auch Raten zahlen UND er könnte Raten zahlen (vllt etwas niedriger weil ER ja dann Miete zahlen muss).

Also beide sind im Grundbuch eingetragen. Wenn es so bleibt wie bisher kommt es wohl zur Zwangsversteigerung, was er eigentlich nicht will.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 918x hilfreich)

quote:
Aber die unbillige Härte tritt doch erst jetzt mit dem neuen Kind ein, oder sehe ich das falsch?


Damit hat der Ehemann nun aber wirklich nix zu tun, oder?
Wo hat die Frau denn die letzten zwei Jahre gewohnt?

quote:
Und woher sollte mein Freundin wissen das so was geht?


I.d.R. wissen Anwälte das...

quote:
Wenn Sie dort wohnen könnte, könnte Sie quasi wie eine Miete auch Raten zahlen UND er könnte Raten zahlen (vllt etwas niedriger weil ER ja dann Miete zahlen muss).


Ah, deine Freundin zahlt momentan keinerlei Raten, erwartet aber, dass ihr Mann bei einem evtl. Auszug dies weiterhin macht?

quote:
Wenn es so bleibt wie bisher kommt es wohl zur Zwangsversteigerung, was er eigentlich nicht will.


Eine Zwangsversteigerung passiert nur, wenn die Darlehen nicht bedient werden. Das werden sie aber.

Wie sähe dein Anteil an der Sache aus?

Grüßle








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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DanielEsser2
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Damit hat der Ehemann nun aber wirklich nix zu tun, oder?
Wo hat die Frau denn die letzten zwei Jahre gewohnt?


In erste Linie nicht, trotzdem entsteht eine Situtaion die anders besser für Sie und für die Kinder geregelt werden könnte.

Zur Miete die natürlich erheblich höher für eine Frau mit zwei Kindern ist als für einen "Single".

quote:
Ah, deine Freundin zahlt momentan keinerlei Raten, erwartet aber, dass ihr Mann bei einem evtl. Auszug dies weiterhin macht?


Nunja dies begründet sich aus der Tatsache, dass er immer die Raten gezahlt hat und hohes Einkommen hat, sie zuwenig Geld hat um Raten zu zahlen (erhöhte Miete wegen Kindern und Sie betreut ja auch die Kinder). Dieses Risiko geht Mann nun mal mit der Ehe ein.

quote:
Eine Zwangsversteigerung passiert nur, wenn die Darlehen nicht bedient werden. Das werden sie aber.


Stimmt auch wieder. Allerdings spielt er immer wieder mal damit. Erst will er nicht verkaufen, dann ja, jetzt wieder schon aber hinten rum sagt er, er will es nicht. Keine Ahnung.

quote:
Wie sähe dein Anteil an der Sache aus?


Ich hätte da nichts von, oder was meinst du?

Abschließend hilft mir das nicht bei der Fragestellung vom Anfang, auch wenn die Diskussion insgesamt hilfreich ist.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36638 Beiträge, 13624x hilfreich)

Also, er sorgt weiter dafür, dass auch ihre Schuld abgetragen wird, liefert einen Beitrag zu ihrer Vermögensbildung. Das muss er nicht tun! Hätte von ihr ihren Anteil am Abtrag fordern können. Und jetzt soll er gehen, sich aber weiterhin an ihrem Abtrag beteiligen? Also selbst keinen Nutzen haben? Das ist doch wohl etwas schief gedacht.

Wie wärs, wenn sich die Mutter selbst ein Häuschen zur Miete sucht (sind doch auf dem Markt) und dieses anmietet? Abgesehen davon, es gibt auch große Wohnungen. Man muss nur etwas suchen, das funktioniert schon. Und wie sieht Dein Beitrag in dem Scenario aus, ausser, dass Du wohl gratis in dem Haus mit wohnen möchtest? Du bist nämlich nicht nur Deinem Kind, sondern auch der werdenden Mutter zu Unterhalt verpflichtet.

Und - sie hat den Besitz am Haus aufgegeben. Seinerzeit, ohne Not. Das ist ihr zurechenbar. Der Noch-Ehemann mag viele Verpflichtungen haben, denen er nachkommt. Aber eines muss er mit Sicherheit nicht: ein fremdes Verhältnis seiner Frau finanzieren einschliesslich eines fremden Kindes. Und das verlangst Du letztlich mit Deiner Forerung, der Frau das Haus wegen eines fremden Kindes zu überlassen und gleichzeitig die Finanzierung dieses Hauses weiter sicher zu stellen.



wirdwerden

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-- Editiert am 12.06.2010 09:59

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#6
 Von 
guest-12314.06.2010 10:35:19
Status:
Praktikant
(588 Beiträge, 331x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36638 Beiträge, 13624x hilfreich)

Tja, das frag ich mich auch. Zumal noch dazu kommt, dass nach 6 Monaten, wenn ich mich richtig erinnere, ohnehin der Anspruch auf Zuweisung der ehelichen Wohnung verwirkt ist. Für denjenigen, der ausgezogen ist.

Eine andere Überlegung wäre natürlich, wenn denn die Wohnverhältnisse so unmöglich sind, ob sie ihren gemeinsamen Kindern nicht die Rückkehr ins Haus ermöglichen sollte. Zum Vater. Dann hätten sie und ihr Lover mit dem neuen Kind genug Raum. Allerdings, sie müsste dann Unterhalt zahlen, für die Kinder, unabhängig vom neuen Kind. Ob sie das nun will, wohl eher nicht.

wirdwerden

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-- Editiert am 12.06.2010 13:01

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36638 Beiträge, 13624x hilfreich)

Du hast noch was vergessen: der Nochehemann soll sich weiterhin am Unterhalt des Hauses beteiligen, also sozusagen die Miete für den Lover zahlen.

Aber, was heisst hier . Frau müsste man sein? Lover einer verheirateten Frau, deren Ehemann Geld verdient, müsste man sein.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
DanielEsser2
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Dieser Thread ist ein typischer Fall, bei der die Diskussion unsachlich geworden ist.

Wenn Partner eine Ehe eingehen, besteht für den Arbeitenden Partner immer das Risiko, dass dieser denn "schwächeren" Partner unterstützen muss. Schließlich haben beide die Rollenverteilung bei Eheschluß implizit festgelegt.

Klar kann, wenn man sich nicht mehr versteht, es objektiv betrachtet so außsehen als wenn der andere mehr Zuwendung aufbringen muss als der andere. Aber auch dieser Tatsache muß sich der "vermögendere" vor der Eheschließung bewußt sein (oder zumindest sollte er das). Mein persönlicher Grund nicht zu heiraten.

Geht man also eine Ehe ein und gehen dabei Kinder hervor muss einem klar sein, dass sollte die Ehe scheitern (woran beide beteiligt sind) und die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen (was wohl der betreuende Partner bekommen wird), dass der vermögendere bzw. arbeitende Partner ausziehen muss was definitv im Sinne der Kinder ist (unter den gegebenen Umständen).

Ist das Fair für den der ausziehen muss? Bestimmt nicht, aber das beste für alle beteiligten.

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36638 Beiträge, 13624x hilfreich)

Nach zwei Jahren ist der Zug abgefahren, familienrechtlich, aber sowas von. Vergiss es. Sorg für Deine schwangere Freundin, so wie es sich gehört.

Und bitte, zeig mir mal den §, in welchem festgelegt ist, dass der Ehemann nach der Trennung aktiv an der Vermögensbildung der Frau mitwirken muss. Wo ist eigentlich Dein Beitrag in diesem Scenario? Ausser der Schwängerung.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 454x hilfreich)

quote:
Wo ist eigentlich Dein Beitrag in diesem Scenario?


Der Wunsch keine Miete mehr zahlen zu müssen...das soll schließlich der Ex-Mann durch die Zahlung der Kreditraten übernehmen...

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""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 778x hilfreich)

Lustig, wenn man dann noch das hier liest:

quote:
Zur Situation:

Meine Freundin hat ALG2 beantragt. In letzter Zeit habe ich mich überwiegend bei Ihr aufgehalten (was ja auch sonst niemanden interessiert). Die Frage ob ich dort wohne hat Sie logischerweise gegenüber der ARGE verneint, da ich keine Miete bezahle und wir unsere Finanzen weitgehend trennen.
...
Meine Frage ist nun was passiert wenn Ihr ein eheähnliches Verhältnis unterstellt wird und deshalb weniger Geld bekommt. Von mir wird Sie kein Geld bekommen, da ich nicht bereit bin für Sie aufzukommen. Trotzdem bleibt die berechtigte Frage wie Sie ihren Unterhalt bestreiten kann?


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" "
von pragma am 20.04.2010 13:49


Da will sich ja wirklich mal jemand ins gemachte Nest setzen. Ich geh jetzt mal ne Runde :kotz:

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"gruß azrael"

-- Editiert am 12.06.2010 19:36

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 384x hilfreich)

Hallo pragma,

mal Klartext:

Eine Zuweisung des gemeinsamen Hauses zur Nutzung von euch ist abgesehen von dem Umstand, dass das als "unbillige Härte" von Gericht jetzt nach zwei Jahren nur schwerlich anerkannt werden würde, auf lange Sicht kaum sinnbringend.

Denn spätestens mit der Scheidung wird sich auch die Frage der abschließenden Klärung der Vermögensaufteilung stellen.

Und wenn der Noch-Ehemann der werdenden Mutter deines Kindes nicht gerade ein völlig selbstloser Samariter sein sollte, könnte er nur wenig Lust verspüren, euer gemeinsames Glück durch einen Ratenbeitrag zu einem Haus, das er nicht mehr bewohnen kann, mitzufinanzieren.

Das Haus könnte schnell zum Verkauf stehen ... und da der Immobilenmarkt schwach ist, wäre es durchaus denkbar, dass der Mann eine Teilungsversteigerung zur Auflösung der Eigentumsgemeinschaft anstrebt.

Spätestens dann stellt sich die Frage, wo ihr künftig wohnen wollt, erneut.

Sollten nach einer solchen denkbar ungünstigen Lösung der gegebenen Situation Schulden verbleiben, so ist deine Freundin als mutmaßliche Mitschuldnerin dafür genauso haftbar, wie der Mann ... er kann im Innenverhältnis einen Gesamtschuldernausgleich zu erwirken suchen ...

Alternativ könnte deine Freundin (womöglich mit finanzieller Unterstützung deinerseits als neuem Partner und Vater des jüngsten Kindes) den Noch-Ehemann auszahlen und die Immobilie ganz übernehmen ... allerdings hätte bei einer solchen Lösung auch die finanzierende Bank ein Wörtchen mitzureden ... und die werden einen solventen Schuldern eben nicht ohne "adäquaten Ersatz" (eben bspw. dich) aus der Mithaftung entlassen.

So schauts aus ... wie wahrscheinlich welche Option ist, kannst du sicherlich selbst am besten einschätzen. :)

Mein Fazit: den Versuch, den Noch-Ehemann des gemeinsamen Hauses zu vertreiben, um sich selbst dort einzurichten, gebe ich nur wenig Aussichten auf grundsätzlichen oder langfristigen Erfolg ... ob sich der Aufwand dennoch lohnt, das entscheiden die Beteiligten ... die leben dann ja auch mit den Konsequenzen ... ;)


Grüße

PS: Sorry, pragma, ein bisschen Sarkasmus konnte ich mir unmöglich verkneifen ... ich stell mir die ganze Zeit vor, wie es dir dann mal ergehen könnte, wenn womöglich ein nächster neuer Mann solche Pläne mit deinem mit ihr gemeinsam erwirtschafteten Eigentum schmieden sollte ... wie man in den Wald hineinruft ...

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"Persönliche Meinung ... ohne Gewähr "

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36638 Beiträge, 13624x hilfreich)

Die Vermögensaufteilung muss nicht zwingend in der Scheidung geklärt werden. Das geschieht nur auf Antrag. Ob die endgültige Aufteilung bei einem verschuldeten Haus sinnvoll ist, das kommt auf den Einzelfall an. Es kann auch sinnvoller sein, das Haus zu behalten, auch den derzeitigen Status, bis das Haus mit Gewinn oder zumindest mit einer schwarzen "0" verkauft werden kann. Das ist eine Einzelfallbetrachtung. Da sollte man spitz rechnen.

Nur eines ist ganz klar, eine Zuweisung an die Miteigentümerin im Rahmen der Scheidung, das läuft nicht. Die sechs Monate sind vorbei. Ausserdem ist sie ja wohl ALG II Empfängerin, sie ist als gar nicht in der Lage, das Haus zu unterhalten und ihren Anteil am Abtrag zu leisten. Schliesslich ist es auch bei drei Kindern entschieden zu groß. Ihr stehen ca. 90 qm zu, und nicht 150.

Aber, interessant ist schon, dass hier der TE seinen Beitrag an der Situation bewusst ausklammert. Denn er muss ja nun mal für die Schwangere finanziell sorgen. Der Ehemann leistet seinen Beitrag ja offensichtlich schon bis an seine Belanstungsgrenze, andernfalls wäre sie ja kein ALG II Fall.

wirdwerden

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