Wohnwert im Haus der Eltern nach Scheidung

22. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
TomFan
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)
Wohnwert im Haus der Eltern nach Scheidung

Hallo, ich habe folgende Frage

Ich habe während meiner Ehe das Haus meiner Ehe geerbt, habe jedoch darin nicht mit meiner Familien gewohnt, weil das Haus von einem Elternteil bewohnt wurde. Das war also nicht eheprägend

Gleichzeitig mit dem Tod dieses Elternteiles wurde ich geschieden und wohne jetzt selbst in diesem Haus.

Muß ich mir nun mietwerten Vorteil anrechnen lassen, obwohl doch die gesparte Miete nicht prägend für die Ehe war?

Danke

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 50x hilfreich)

Hallo Tom,

ja das mußt Du. Das hat nichts mit eheprägend zu tun.

In dem sogennanten Selbstbehalt ist ein Anteil für Warmmiete enthalten, den Du ja sparst.

Im Gegenzug zur Anrechnung des wohnwerten Vorteils kannst Du aber die verbrauchsunabhängigen Kosten (Steuern, Versicherungen etc.) anführen und gegenrechnen lassen.

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