Wer kann mir weiterhelfen. Folgende Situation. Ich bin aus unserem gemeinsamen Haus ausgezogen. In den Hammer Leitlinien steht das man einen Mietpreis geltend machen kann der für eine angemessene kleinere Wohnung gilt. Das würde für meinen Fall bedeuten, das ich 300 Euro vom Unterhalt abziehen könnte, wegen mietfreies Wohnen von meiner Frau. Meine Frau behauptet jetzt, das sie aber die Gründstückslasten auf mich abwälzen könnte. Bzw. Grundsteuer, Versicherungen etc. In Summe wären das 212 Euro. Also könnte ich nur 88 Euro anrechnen. Wir haben keine Schulden auf das Haus. Ist das richtig? Ich müßte, obwohl ich in dem Haus nicht mehr wohne die gesamten laufenden Kosten tragen (ausgenommen Strom, Wasser, Heizung). Wir leben zur Zeit getrennt nicht in Scheidung.
Wohnwert (mietfreies Wohnen)
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



@ Ex2004
die 300 Euro beziehen sich meines Wissens auf den monatlichen Unterhalt.
Grundsteuer, Versicherungen etc. sind doch wohl nicht 212 pro Monat, oder ?
Eher doch wohl pro Jahr.
Gut möglich, dass bei dem mietfreien Wohnen die laufenden Kosten des Hauses gegengerechnet werden können.
Aber wie gesagt: erst mal gucken, was pro Jahr bezahlt werden muss.
Die 300 Euro Ersparnis beziehen sich auf monatlichen Unterhalt.
212:12 = 18 Euro
Die könntest du verschmerzen, oder?
nachgefragt
Sie behauptet es sind 212 Euro im Monat ich werde mir mal die Unterlagen geben lassen. Meine FRage ist nun, was kann Sie denn an Kosten auf mich abwälzen? Grundsteuer, Versicherung oder sonstige Nebenkosten. Oder maximal nur die Hälfte der anfallenden Kosten?
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nach logischem Verständnis dürfte sie wahrscheinlich die Kosten zu 100% gegenrechnen, da es ja um die reine Mieterersparnis geht.
Aber pass bloß auf, was monatlich und was pro Jahr ist!
Grüße,
nachgefragt
Hallo,
212 EU mtl. kommt hin, wenn das Grundstück eine entsprechende Größe hat und evtl. zusätzlich an einem "teuren" Standort steht.
Versicherungen, Grundsteuer, etc... werden normalerweise auf den "Mieter" umgelegt. Diese Kosten muss ich sogar in meiner Mietwohnung anteilig tragen. Wieso sollte sie also diese auf dich "abwälzen" dürfen?
Lediglich ihr Wohnvorteil könnte durch die erhöhten Wohnkosten geschmälert werden. Auch steht dir i.d.R. eine Nutzungsentschädigung zu.
Der Wohnvorteil errechnet sich übrigens nicht unbedingt durch die - im Selbstbehalt enthaltenen - Mietkosten. Hier kann vom Richter auch die zu erzielende Miete als Basis genommen werden. In diesem Falle aber wohl eher unwahrscheinlich, wenn ihr euch beide einig seid, das Haus weiterhin halten zu wollen.
Das alles ist aber Theorie und vom Einzelfall abhängig. Es muss natürlich in jedem Fall der Bedarf deiner Frau gedeckt sein.
Betreut sie gemeinsame Kinder? Wie alt ist sie? Wie alt sind die Kinder?
in der OLG Düsseldorf steht: Die verbrauchsunabhängigen Grundstückslasten und der Finanzierungsaufwand (unter Berücksichtigung der staatlichen Eigenheimförderung) mindern den angemessenen Wohnwert.
Was sind den nun Grundstückslasten. Was gehört dazu? Heißt das auch, daß ich hälftig Anspruch auf die Eigenheimzulage habe?
hälftiger Anspruch auf die Eigenheimzulage?
ganz klares Jein!
Steuerrechtlich: nein!
nur wer die Immobilie selbst bewohnt, hat den Anspurch auf die Zulage
Familien- / Unterhaltsrechtlich: ja!
Es ist zusätzliches Einkommen, welches zu berücksichtigen ist!
Grüße,
nachgefragt
Verbrauchsunabhängige Grundstückslasten sind Grundsteuer und Gebäudeversicherungen.
Scherze wie Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Heizung sind verbrauchsabhängig.
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