Zählen Unterhaltszahlungen zum Zugewinn

3. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Melle123mitglied
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Zählen Unterhaltszahlungen zum Zugewinn

Ich lebe seit 11 Monaten von meinem Mann getrennt. Bislang hat er weder Kindes- noch Trennungsunterhalt gezahlt. Die rückständigen Unterhaltszahlungen werde ich nun gerichtlich einklagen und gehe davon aus, dass mein Mann diese Zahlungen leisten muss, da unsere minderjährigen Kinder ihren Lebensmittelschwerpunkt bei mir innehaben.
Ich befürchte, dass mein Mann kurz nach den geleisteten Zahlungen auch zeitnah die Scheidung einreichen wird. Zählen die geleisteten Unterhaltszahlungen dann zu meinem Zugewinn?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Melle,




Zitat (von Melle123mitglied):
Zählen die geleisteten Unterhaltszahlungen dann zu meinem Zugewinn?


nein, Kindesunterhalt und Kindergeld ist Geld der Kinder.

edy


-- Editiert von edy am 03.05.2018 07:40

Signatur:

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sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
Melle123mitglied
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Zum Zeitpunkt der Heirat hatte ich 1.000 Euro auf meinem Konto.
Wenn mein Mann nun rückwirkend 10.000 Euro Kindesunterhalt und 5.000 Euro Trennungsunterhalt überweist, habe ich etwa 19.000 Euro auf meinem Konto. Wie berechnet man den Zugewinn, wenn mein Mann in zwei Monaten die Scheidung einreicht?
Sorry für die Nachfrage.
Herzliche Grüße

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Melle,

das Geld ist zwar dann auf deinem Konto, es wird dir aber nicht angerechnet da es Geld der Kinder ist.

Der Trennungsunterhalt steht dir zu, du kannst nicht dafür "bestraft" werden dass du ihn noch nicht ausgeben

konntest? Vielleicht musstet du dir ja Geld ausleihen,und musst es nun zurückzahlen?

edy

Signatur:

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Sie haben Ihren Mann nachweisbar in der Vergangenheit aufgefordert, Unterhalt zu zahlen?
Sonst gibt es da nämlich nichts rückwirkend.
Ausführlich dazu:
https://www.scheidung.de/wann-gibt-es-einen-trennungsunterhaltsanspruch-fuer-die-vergangenheit.html

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#5
 Von 
Melle123mitglied
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe meinen Mann bereits einen Monat nach der Trennung schriftlich dazu aufgefordert, Unterhalt zu zahlen. Mittlerweile habe ich ihn drei Mal aufgefordert und werde jetzt einen Anwalt einschalten.
Trotzdem vielen Dank für Ihren Hinweis.

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