Zählt Verhinderungspflege zu den Einnahmen bei der Berechnung von Kindesunterhalt?

4. Oktober 2025 Thema abonnieren
 Von 
MurphysLaw
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 58x hilfreich)
Zählt Verhinderungspflege zu den Einnahmen bei der Berechnung von Kindesunterhalt?

Guten Morgen!
Ein guter Freund von mir könnte (und würde) bei mir Verhinderungspflege übernehmen, da meine Pflegeperson für ein paar Monate in Elternzeit geht und ausfällt.

Er ist geschieden und, durch den damaligen "Rosenkrieg" existiert ein Unterhaltstitel für die 2 Jungs. Er arbeitet Vollzeit und zahlt gemäß Düsseldorfer Tabelle.

Da ich keine Ahnung von Unterhaltstitel, die Berechnung etc. habe, wüsste ich nun gerne, ob das Geld, dass ich ihm für die VHP gebe, als "normale" Einnahme zu einer Neuberechnung führen oder, weil VHP vielleicht (??) anders betrachtet wird, nicht als solche gewertet würde?
Immerhin muss diese ja auch lediglich in der Steuererklärung angegeben werden, aber bis zu einem gewissen Umfang ist sie steuerrechtlich nicht weiter relevant.

Kann mir hier jemand bei meinen Fragen weiterhelfen?

-- Editiert von User am 4. Oktober 2025 07:24




18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9588 Beiträge, 2029x hilfreich)

Da Verhinderungspflege nicht vom Unterhalt abgezogen werden darf, nehme ich an dass sie auch nicht "draufgerechnet" wird und den Unterhalt erhöht

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39149 Beiträge, 6436x hilfreich)

Ich meine, die Summe, die du als Verhinderungspflege zahlen würdest, bleibt beim unterhaltspflichtigen Vater unberücksichtigt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41800 Beiträge, 14613x hilfreich)

Und wo steht das?

wirdwerden

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#4
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4264 Beiträge, 691x hilfreich)

Zitat (von Anami):
h meine, die Summe, die du als Verhinderungspflege zahlen würdest, bleibt beim unterhaltspflichtigen Vater unberücksichtigt.

Muss allerdings in der Steuererklärung angegeben werden, bei Verwandten oder sittlicher Verpflichtung, ist sie steuerfrei.
Was den Unterhalt betrifft, Fachmann fragen.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41800 Beiträge, 14613x hilfreich)

Beim Pfleger ist das Pflegegeld Einkommen. Ob es zu einer Veränderung der Unterhaltszahlungen kommt, können wir hier nicht abschätzen. Da die Einkommensgruppen in der Düsseldorfer Tabelle doch recht weit gefasst sind, es außerdem auf das Jahreseinkommen ankommt, muss es doch gar nicht zu einer Erhöhung der Unterhaltsbeiträge kommen, insbesondere für die Zukunft auch nicht, wenn der Zusatzverdienst in der Zukunft nicht mehr anfällt.

wirdwerden

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39149 Beiträge, 6436x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Beim Pfleger ist das Pflegegeld Einkommen.
Ja. Der Freund wird aber hier keine reguläre Pflegeperson, sondern der Ersatz. Er kann hier neben seiner anderen Vollzeit-Tätigkeit sowieso nur zu gewissen Zeiten die Verhinderungspflege übernehmen.
Man kennt hier nicht einmal die Ausfallzeit der eigentlichen Pflegeperson.
Wie lange die Kosten der Verhinderungspflege von der Pflegekasse gewährt werden, ist festgelegt.
Ebenso der gemeinsame Jahresbetrag für Kurzzeit+Verhinderungspflege. Den kennt der TE ganz sicher selbst.
https://www.pflege.de/altenpflege/verhinderungspflege/#abrechnung

Wieviel der gute Freund vom TE tatsächlich für die Verhinderungspflege erhalten soll, können beide vereinbaren...zB je nach Umfang und Art der Ersatzpflege.

Es lässt sich mE einvernehmlich vereinbaren, ob die Rosenkriegsopfer/unterhaltsberechtigten Kinder des Freundes mal für eine begrenzte Zeit x€ mehr Unterhalt bekommen oder nicht.
Der gute Freund kann vorab den Aufwand/Nutzen für eine evtl. Unterhaltsneuberechnung abschätzen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12765 Beiträge, 4605x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ja. Der Freund wird aber hier keine reguläre Pflegeperson, sondern der Ersatz. Er kann hier neben seiner anderen Vollzeit-Tätigkeit sowieso nur zu gewissen Zeiten die Verhinderungspflege übernehmen.
Man kennt hier nicht einmal die Ausfallzeit der eigentlichen Pflegeperson.
Wie lange die Kosten der Verhinderungspflege von der Pflegekasse gewährt werden, ist festgelegt.
Ebenso der gemeinsame Jahresbetrag für Kurzzeit+Verhinderungspflege. Den kennt der TE ganz sicher selbst.
https://www.pflege.de/altenpflege/verhinderungspflege/#abrechnung

Wieviel der gute Freund vom TE tatsächlich für die Verhinderungspflege erhalten soll, können beide vereinbaren...zB je nach Umfang und Art der Ersatzpflege.


Und das hat alles nichts mit der Frage zu tun, ob das an den Freund gezahlte Pflegegeld bei diesem als unterhaltsrelevantes Einkommen gewertet wird.

Und ja, das wird es.
Ob sich daraus eine Erhöhung des zu zahlenden Unterhalts ergeben würde, siehe wirdwerden.

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#8
 Von 
MurphysLaw
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 58x hilfreich)

Leute,
ich kenne mich 0,0 mit der Berechnung von Unterhaltszahlungen aus.

Die Verhinderungspflege wird weniger als 3 Monate und unter 8 Stunden täglich und auch nicht jeden Tag.
Ein PD ist ebenfalls mit an Bord.
Ich hatte auf Input gehofft, dass es vielleicht eine Art Tool gibt, welches das vielleicht anzeigt, ob die nächst höhere U-Zahlung ansteht.
Wir wissen auch bislang nicht, wie schnell dieses zusätzliche Geld dann als U-Erhöhung gezahlt würde.
Die Frage kam auch deshalb auf, weil wir die Info zunächst erhalten hatten, dass Aufwandsentschädigungen wie bei Ehrenämtern nicht als Einkommen gälten, aber der Berater nicht sicher war, ob die kurzzeitige VHP als Einkommen oder wie Ehrenämter gelten.

Nur am Rande, dieser Freund ist stets seinen U-Verpflichtungen nachgekommen, hat auch keinerlei Unterhaltsschulden, sondern zahlt voll gemäß Düsseldorfer Tabelle, wie es ihm jeweils schriftlich mitgeteilt wird.
Er hat auch sonst keine Langeweile, da er Vollzeit arbeiten geht.

Das Geld, welches er selbstverständlich für die Hilfe bekommen wird, nehme ich aus dem vorhandenen Budget der Verhinderungspflege und ich kläre auch grad ab, ob er ggf. bei der Minijob-Börse angemeldet werden sollte für unter 3 Monate bzw. auch da das wie oder was.

-- Editiert von User am 6. Oktober 2025 15:16

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41800 Beiträge, 14613x hilfreich)

Ich dachte eigentlich, ich hätte mich klar ausgedrückt. Also, nochmals: Unterhaltszahlungen richten sich nach dem Einkommen. Es gibt Einkommensgruppen, wenn man durch mehr Verdienst in eine höhere Einkommensgruppe kommt, dann muss man auch mehr Unterhalt zahlen. Woher sollen wir hier wissen ob die Voraussetzungen vorliegen? Dein Freund sollte wissen, wie man rechnet. Die Basis hatte hatte ich weiter oben dargestellt. Es gibt genug Unterhaltsrechner im www. Auch das Lesen der Düsseldorfer Tabelle kann unglaublich hilfreich sein. Nur, ein Tool, welches ohne eine Zahl rechnet, wie soll das funktionieren?

wirdwerden

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39149 Beiträge, 6436x hilfreich)

Ein Tool, mit dem man den alten und neuen Unterhalt aufgrund einer bisher noch unbekannten Einnahme und Einkommensart ermitteln kann? Sorry, mir nicht bekannt.

Deutlich wird, dass weder Steuern noch mehr Unterhalt gezahlt werden soll und das ist als Frage völlig legitim.

Man sollte aber möglichst vor solchen Fragen wissen, ob man dem guten Freund ein Ehrenamt bezahlen will oder einen Minijob oder ihm einfach einen Teil des VHP-Budgets von der Pflegekasse nach Vereinbarung (zB zum Stundensatz) geben will.

Der beteiligte PD hat mit dem VHP-Geld nichts zu tun, der wird aus anderen Töpfen bezahlt.

Da nun zumindest bekannt ist ---> weniger als 3 Monate und unter 8 Stunden täglich und auch nicht jeden Tag... könnte man fast auf die monatliche Einnahme kommen.
Der gute Freund könnte dann in die DDT schauen und feststellen...

Zitat (von MurphysLaw):
Wir wissen auch bislang nicht, wie schnell dieses zusätzliche Geld dann als U-Erhöhung gezahlt würde.
Ist ja auch nicht möglich. Das liegt in deiner und des Freundes Hand.

Zitat (von MurphysLaw):
Nur am Rande,
Ja, stimmt. Etwas anderes habe ich auch nicht vermutet.

...Einfacher ist oft mehr...und trotzdem vollkommen legal.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18806 Beiträge, 10170x hilfreich)

Zitat (von MurphysLaw):
Er hat auch sonst keine Langeweile, da er Vollzeit arbeiten geht.

Wenn man vollzeitig in seinem erlernten Beruf arbeitet, dürfte eine zusätzliche Tätigkeit überobligatorisch sein.
Ich tendiere daher zu "nicht unterhaltsrelevant". Nicht weil es sich um Verhinderungspflege handelt, sondern weil man bereits einen Vollzeit-Job ausübt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41800 Beiträge, 14613x hilfreich)

.... wobei das natürlich auch davon abhängig ist, wie viel Unterhalt er zahlt, ob wir es mit einem Mangelfall zu tun haben.

wirdwerden

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#13
 Von 
MurphysLaw
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 58x hilfreich)

Pardon, was ist ein Mangelfall?

Die 2 Kids fallen in die Kategorie 12-17 und er zahlt um die 600 €/Monat pro Kind.
Das wird ihm regelmäßig vom Jugendamt schriftlich mitgeteilt, sobald er seine Abrechnungen hinschickt.

Zitat (von Anami):
Man sollte aber möglichst vor solchen Fragen wissen, ob man dem guten Freund ein Ehrenamt bezahlen will oder einen Minijob oder ihm einfach einen Teil des VHP-Budgets von der Pflegekasse nach Vereinbarung (zB zum Stundensatz) geben will.


Ich hatte bislang nicht über so eine längere Zeit eine regelmäßige Verhinderungspflege, letztes Jahr verlangte meine Pflegeversicherung bei der Abrechnung der VHP den Nachweis der Mini-Job-Zentrale, dass ich die Person angemeldet hatte.
Daher dachte ich, ich müsste jeden ab 1 €, der fließt, dort anmelden?

Ich hatte deshalb im vergangenen Jahr eine Menge Scherereien ...

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39149 Beiträge, 6436x hilfreich)

Zitat (von MurphysLaw):
bei der Abrechnung der VHP den Nachweis der Mini-Job-Zentrale, dass ich die Person angemeldet hatte.
Ja, das ist verständlich. Es gibt aber keine Pflicht, eine Ersatzpflegeperson als Minijobber einzustellen. Man darf die bürokratischen Hürden durchaus auch niedriger stellen.

Zitat (von MurphysLaw):
Die 2 Kids fallen in die Kategorie 12-17 und er zahlt um die 600 €/Monat pro Kind.
Damit weiß man noch nicht, ob er ein Mangelfall ist. Vielleicht leistet das Jugendamt noch UH-Vorschuss??

Mangelfall---> googlen??

Jedenfalls ist sein Selbstbehalt in 2025 auf mtl. 1.450,- netto festgelegt. Diese Summe muss ihm incl. eines pauschalen Unterkunftsbetrages monatlich bleiben. Den Rest hat er als Unterhalt zu leisten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#15
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4264 Beiträge, 691x hilfreich)

Zitat (von MurphysLaw):
Die Verhinderungspflege wird weniger als 3 Monate und unter 8 Stunden täglich und auch nicht jeden Tag.

Es kommt auf den Stundenlohn, mit darauf an. Für das ganze Jahr haben Sie Verhinderungs/Kurzzeitpflege 3539 € zur Verfügung. Die könnten bei 3 Monaten fast weg sein. Nicht nur an unter 8 Stunden, sondern auch an die 42 Tage denken.

Zitat (von MurphysLaw):
Pflegeversicherung bei der Abrechnung der VHP den Nachweis der Mini-Job-Zentrale, dass ich die Person angemeldet hatte.

Bei unter 556 € kann die Verhinderungspflege als Minijob angemeldet werden.
Rechnen Sie aus, was Sie monatlich für Verhinderungspflege ausgeben, werden um die 3000 € für die 3 Monate sein.
Eine geringfügige Beschäftigung wird kaum auf den Unterhalt angerechnet, allerdings erhöhen sich die Einnahmen für den Bekannten durch die Verhinderungspflege doch um einiges.
Denke 15 € Stundenlohn sind fast üblich.




-- Editiert von User am 6. Oktober 2025 19:13

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#16
 Von 
MurphysLaw
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 58x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Nicht nur an unter 8 Stunden, sondern auch an die 42 Tage denken.


Es sind inzwischen 56 Tage (8 Wochen), aber die gelten nur bei Verhinderungspflege ab 8 Std./Tag!

Die stundenweise Verhinderungspflege zählt hingegen überhaupt nicht in das Limit von 56 Tagen.

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#17
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4264 Beiträge, 691x hilfreich)

Zitat (von MurphysLaw):
Es sind inzwischen 56 Tage (8 Wochen), aber die gelten nur bei Verhinderungspflege ab 8 Std./Tag

Stimmt, seit der Erhöhung im Juli 25, sind es mehr Tage. Mal sehen wie lange es so bleibt.

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#18
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12765 Beiträge, 4605x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von MurphysLaw):

Die 2 Kids fallen in die Kategorie 12-17 und er zahlt um die 600 €/Monat pro Kind.
Damit weiß man noch nicht, ob er ein Mangelfall ist.

Das weiß man nicht bei einem Unterhaltsschuldner, der den vollen Unterhalt gemäß Einkommensgruppe 3 oder 4 für beide Kinder zahlt?

Zitat (von Anami):
Mangelfall---> googlen??

Ja, mach das bitte mal.

Zitat (von MurphysLaw):
Ich hatte auf Input gehofft, dass es vielleicht eine Art Tool gibt, welches das vielleicht anzeigt, ob die nächst höhere U-Zahlung ansteht.

Gibt es, ganz viele sogar.

Einfachste Möglichkeit um eine grobe Richtung zu erfahren, sein jetziges bereinigtes Jahresnetto nehmen, geschätzte Gesamtsumme der Pflegezahlungen draufrechnen durch 12 Teilen und das Ergebnis neben die Zahlbetragstabelle aus der Düsseldorfer Tabelle legen.

Um die 600€ ist allerdings eine sehr unglückliche Angabe, sind es 586,50€ oder 619,50€ ?

Zitat (von MurphysLaw):
Das wird ihm regelmäßig vom Jugendamt schriftlich mitgeteilt, sobald er seine Abrechnungen hinschickt.

Hat er den Unterhalt jemals selbst berechnet /berechnen lassen?
Auf die Richtigkeit einer Berechnung vom Jugendamt würde ich mich nie verlassen...

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